Amanda Knox
05.07.2014 um 20:48Stop, einen Grund, weshalb D besser bzgl. der Beschwerden beim EGMRsein kann, liegt vielleicht beim Bundesverfassungsgericht. Eine solche weitere Überprüfung hat zumindest Italien nicht.
Siegfrieden schrieb:Nencini warf ihm vor, dass er keine Fragen beantworten wollte. Ich weiß ja nicht, ob das stimmt, aber widerlegt ist es nicht, jedenfalls hat er keine Fragen im Massei-Prozess beantwortet, und in den 2 anderen Prozessen ist er m.E. auch nicht in den Zeugenstand gegangen, sondern hat sich insgesamt auf spontane Erklärungen beschränkt.Was sein gutes Recht ist und was ich von Nencinis Aussage diesbezüglich halte, habe ich ja schon in meinem Post über das Interview geschrieben.
Siegfrieden schrieb:Je nun, das hat auch RG getan. Aber beide haben sich bei den Kreuzverhören, sagen wir mal, zurück gehalten. Hier muss man AK ja doch mal für ihren Mut bewundern, sie war immer (im Massei-Prozess) bereit, alle Fragen auch zum wiederholten Male zu beantworten.Sollecito hat sich nie einem gestellt, was wie gesagt sein Recht ist, Guede wurde zwar mehrfach vorgeladen hat aber, wenn er denn was gesagt hat, sich nur zu den Themen geäußert, die für ihn "ungefährlich" waren.
Siegfrieden schrieb:Frage ist doch, was will er mit den aktuellen Aussagen erreichen? Klar, seinen Freispruch, notfalls auf Kosten anderer. Aber auch wenn man alles schön redet, bestätigt er nicht mehr die durchgehende Anwesenheit von AK in seinem Haus. Wenn also unbestritten ist, dass er die Wahrheit sagt, ist die Frage, wann er die Wahrheit sagt - als er ausgesagt hat, sie sei durchgehend anwesend gewesen oder eben nicht. Und wenn das alles keine Rolle spielt - ja, warum thematisieren wir es dann hier?Was ich hier sehe ist der verzweifelte Versuch von Sollecito die Medien daran zu erinnern, dass man ihn nur als Anhängsel von Knox verurteilt hat. Die Aussagen über die Abwesenheit von Knox beziehen sich auf den von @Quiron schon erklärten Fehler in Masseis Urteilsbegründung und die (nicht verwendbaren) Aussagen von Knox.
JosefK1914 schrieb:Es geht hier um die aktuellen Folgen, nicht für Folgen, welche erst bei Rechtskraft Gültigkeit erlangen. Die aktuellen Folgen psychische Folter, welche aber allein durch den Schuldspruch bewirkt wrd, die übrigen sind im Vergleich zur vorgeworfenen Tat extrem gering. In anderen Staaten hätte ein Schuldurteil eine sichere Inhaftierung zur Folge, da wird - bei einem Mordvorwurf - nicht mehr die Rechtskraft des Urteils abgewartet. Die Gefahr, dass sich der Verurteilte der Bestrafung entzieht, ist viel zu hoch. Insofern stellt auch hier dieses Urteil als ein fast einmaliges Urteil dar.Ich bezog mich da auf die Dauer der Beratungen, die wohl nur zu dem vom Kassationshof geforderten Ergebnis geführt haben.
JosefK1914 schrieb:Stop, einen Grund, weshalb D besser bzgl. der Beschwerden beim EGMRsein kann, liegt vielleicht beim Bundesverfassungsgericht. Eine solche weitere Überprüfung hat zumindest Italien nicht.Nicht als "höhere Instanz", wie es hier in Deutschland der Fall ist. Es gibt eine Sektion des Kassationshofes, die sich mit Verfassungsfragen auseinandersetzt, aber auf dem selben Level angesiedelt ist wie zum Beispiel die Sektionen, die hier die Urteile bestätigt haben. So gesehen hat Deutschland eine "Kontrollinstanz" (was die Anwendung der Gesetze angeht) mehr, auch wenn in Mordfällen die Berufungsinstanz fehlt.
HansM schrieb:Es ist zwar viel berichtet worden über den Fall, aber letztendlich sehe ich keinen Grund, warum die USA eine rechtskräftig verurteilte Mörderin nicht ausliefern sollten?Man darf nicht vergessen, dass die versammelte Expertise hier im Forum zwar nüchtern-sachlich die Unschuld von AK und RS herzuleiten vermag, dies aber frei von jedweden Zwängen und perönlichen Interessen geschieht. Die Wahrheitsfindung steht im Vordergrund.
HansM schrieb:Nicht als "höhere Instanz", wie es hier in Deutschland der Fall ist. Es gibt eine Sektion des Kassationshofes, die sich mit Verfassungsfragen auseinandersetzt, aber auf dem selben Level angesiedelt ist wie zum Beispiel die Sektionen, die hier die Urteile bestätigt haben. So gesehen hat Deutschland eine "Kontrollinstanz" (was die Anwendung der Gesetze angeht) mehr, auch wenn in Mordfällen die Berufungsinstanz fehlt.Der BAG und das BVerfG als auch der EGMR mischt sich nur ein, wenn rechtliche Fehler vorliegen. In die freie Beweiswürdigung mischen diese sich nur dann ein, wenn eklatante nicht mehr mit einem Rechtsstaat zu vereinbarende Würdigungen vorliegen.
HansM schrieb:Es ist zwar viel berichtet worden über den Fall, aber letztendlich sehe ich keinen Grund, warum die USA eine rechtskräftig verurteilte Mörderin nicht ausliefern sollten?Es wird in dem Staat, an den das Auslieferungsbegehren gestellt wurde, untersucht, ob das Urteil unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zustande gekommen ist.
JosefK1914 schrieb:Ein Konflikt mit den USA ist daher bei einer Bestätigung des Urteils durch den obersten Gerichtshof vorprogrammiert.Wir sind uns einig, dass eine unkomplizierte Auslieferung seitens der USA aller Vorraussicht nach nicht erfolgen würde.
RicoNova schrieb:Welche Druckmittel würden seitens Italien überhaupt bestehen?Keiner, letztendlich könnten die USA dann mit einem Zeigefinger auf Italien zeigen, dass es - zumindest in dioesem Fall - ein rechtsstaatlich unzulässiges Urteil gefällt hat.
HansM schrieb:Ich bezog mich da auf die Dauer der Beratungen, die wohl nur zu dem vom Kassationshof geforderten Ergebnis geführt haben.Das kann man so oder so sehen, weil niemand bei der Beratung dabei war.
Nscho-Tschi schrieb:Zu Ihrer Meinung paßt meines Erachtens z.B: nicht, dass Nencini die Beweisanträge der Verteidigung abgewiesen hat, den Brief von Amanda so abfällig runtergerattert hat etc. etc. etc.Gerade der Inhalt des Brefes war extrem schlecht, Nencini hätte ihn besser erst gar nicht vorlesen sollen.
Nscho-Tschi schrieb:Ich habe mich durch den ganzen Urteilstext nicht durchgearbeitet. Äußert sich das Urteil zu dem Foto der Fingernägeln?Da dem Urteil durch die nicht erhobenen Beweisanträge letztendlich jegliche Grundlage fehlt, habe ich bisher nur den einen Artikel, bei dem ein Italiener das Urteil auseinander nimmt gelesen. Das war dann noch zusätzlich vielsagend, aber genaugenommen nur zur Information, das Wesentliche für mich ist das fehlende rechtliche Gehör und damit ist das Urteil nicht der Mühe wert es wirklich vollständig zu lesen.
euroneighbour schrieb:Nicht nur sein Verhalten, wie es von Beobeachtern geschildert wurde,Bis bei dem Brief von Amanda Knox, sah das eher anders aus. So war er nur in der Lage, dem DNA-Experten die vernünftige zulässige Frage zu stellen, wozu die Verteidiger nicht in der Lage waren. Auch den klaren Hinweis an die StA, als diese bemängelr hat, dass Herr Solleciti wohl bei einem Verhör vieles nur in der Ich-Form gesprochen habe, entgegnete er, dass die StA keinen Antrag gestellt habe, dass Herrn Sollecito ins Kreuzverhör zu nehmen.
euroneighbour schrieb:sondern auch seine Aussagen, dass das Urteil NICHT einstimmig ausfiel, deuten darauf hin, dass er die/eine treibende Kraft für den Schuldspruch ist.Genau das geht daraus nicht hervor. Ganz im Gegenteil, nur wenn der Schuldspruch einstimmig gewesen wäre, wäre Ihre Behauptung richtig. Gerade so gibt es mehrere Interpretationsmöglichkeiten.
euroneighbour schrieb:dass die Rolle der Laienrichter überbewertet wird und dass diese "Pontius Pilatus"-Attitüde auch bei den Berufsrichtern in ihrer Kultur internalisiert ist.Das ist meist der Fall, da gebe ich Ihnen Recht. Ausnahmen bestätigen die Regel. Beim vorliegenden Fall kann es aber anders sein. Wie der Fall Weimar dürfte die Presse eine große Rolle gespielt haben. Von Frau Knox wunde in der italienischen Presse ein äußerst negatives Bild gezeigt, dann nahm sie nicht an dem Verfahren persönlich teil und dann dieser blöde Brief, der dann den Rest gegeben haben könnte, die Laienrichter gegen sie aufzubringen. Auch die Bemerkungen von Frau Knox, dass sie bei einem Schuldspruch nicht freiwiilg nach Italien gehen würde (soviel ich weiß war das noch vor der Urteilsverkündung), dürfte sein übriges getan haben. So etwas darf man denken und entsprechend handeln, aber niemals öffentlich sagen. Auch hätte man mit der Ankündigung bzgl. der Einlegen der Beschwerde beim EGMR ebenfalls warten sollen. Man greift ja mit solchen Dingen natürlich den Staat an und etwas nationalistischer eingestellte Menschen, was die Italiener nicht selten sind, sehen das sehr kritisch. Hier wäre Schweigen Gold gewesen.