@MauroMauro schrieb:No, in diesem Fall sollte man schon versiert sein, zumal zwei Urteile erfolgten.
Da können Laien nicht mithalten, obwohl das immer wieder propagiert wird von @Quiron & Co KG.
bei der Diskussion über Verfahrensfehler, die vielleicht zur Aufhebung des Urteils führen könnten, schadet juristisches Wissen nicht.
um sich eine Meinung über den Tathergang zu bilden, muss man kein Jurist sein.
es gibt einen eindeutig identifizierten Vergewaltiger, nur dessen DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden, der Vergewaltiger war zuvor auch in mehrere andere Häuser eingebrochen und dabei mit einem Messer bewaffnet gewesen.
die Mitbewohnerin seines Opfers kannte er lediglich flüchtig, ihren Freund überhaupt nicht.
Ein gemeinschaftlich begangener Mord ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Hirngespinst, von dem man sich spätestens bei Vorliegen der DNA-Analysen hätte verabschieden müssen.
stattdessen sperrte man zwei völlig unbescholtene Normalo-Studenten jahrelang ein und gibt immer noch keine Ruhe.