@waswarda 1.
Also ist im Umkehrschluss nach deiner Einschätzung jeder Bürger verdächtig, eben weil er sich normal verhält?!? Das ist keine zulässige Feststellung, weil du du damit jeden unter Generalverdacht stellen bzw. anklagen kannst.
-> Du drehst die Unschuldsvermutung um! Insofern siehst du wohl selber ein, dass es ein völlig unprobates Mittel zur Feststellung von Schuld ist!
-> In Stressituationen (Gefängnis!) verhält sich AK ruhig und weißt keinerlei gewaltätiges Verhalten auf. Das ist für mich ein Nachweis anti-aggressiver Konfliktbewältigung.
2.
Spielen wirs doch mal durch!
- MK lädt RG zu sich ein und erzählt ihren Freundinnen nichts davon... warum nicht?
Grund 1: es ist ihr peinlich, weil RG so verpeilt ist.
Grund 2: sie hat eigentlich den Freund aus der Wohnung unten und will nicht, dass der was von dem Treffen über die Mädels erfährt.
Grund 3: es geht um Gras. Ergo erzählt sie ihren Mädels nix.
-> Nochmal: Alles nur Spekulation, weil die Polizei ihre Arbeit nicht richtig gemacht hat! Das wirft aber die Frage auf, welche wichtigen Indizien möglicherweise noch übersehen wurden?
-> Entscheidend wäre gewesen zu überprüfen, ob es im Vorfeld bereits Telefon-, Email- oder Skype-Kontakt zwischen RG und MK gegeben hat. Meines Wissens nach wurde das nicht überprüft. (Aber wenn da irgendjemand andere Infos hat, bin ich gerne bereit, mich zu korrigieren.)