@atlasman bißchen was zum lesen:
hmm, versteh mich nicht falsch. Ich glaube nicht, dass RG ein "böser" Mensch ist. Ich will ihm nicht zwangsläufig Mordvorsatz unterstellen. Aber für mich ist es ein Mord!
Warum? Ich habe die Unterscheidung zwischen Mord 1. Grades (Planung des Tatablaufs) und 3. Grades (Dolus eventualis) möglicherweise nicht klar gemacht.
Totschlag = Unfall (Deine Theorie)
Mord 1. Grades = genaue Planung im Voraus (hier sicher nicht zutreffend)
Mordvorsatz bzw. hier: Dolus Eventualis = (auch noch während der Tat entstehender) Wille einer Tatverwirklichung. (meine Theorie)
Du sagst es war ein Unfall. Gut. Da ich Guede den Unfall abspreche, bin ich gezwungen, den Mordvorsatz (dolus eventualis) anhand der wenigen sicheren Fakten zu beweisen:
Also:
1. Guede hat ein Messer.
2. Er ist Willens, es bei dem Einbruch aktiv einzusetzen. Ob gegen Menschen wissen wir nicht.
3. Ob er Angst vor einer Verhaftung hat wissen wir nicht.
4. Wir wissen, dass er nicht spült. Warum? Will er das Überraschungsmoment ausnutzen oder wird er von MK, die ihre Wäsche aus der Maschine holen will, ertappt? Wir wissen es nicht.
5. Er betritt das Zimmer.
6. In dem Zimmer befindet sich MK.
7. Er kennt sie, MK kennt ihn.
8. Den exakten Tatablauf kennen wir nicht.
9. Wir wissen von der Tatrekonstruktion, dass er das erste mal in der Nähe des Bettes in ihren Hals sticht, jedoch nicht tief. Er realisiert in diesem Moment den Willen, das mitgeführte Messer zu nutzen (Punkt 1+2). Es ist keine Verteidigungsaktion! Sie beginnt in Folge zu bluten.
10. In diesem Moment geht er also das Risiko ein, sie tödlich zu verletzen. Er sticht sie in den Hals! Ob er sie töten will, wissen wir nicht. Aber selbst wenn er es nicht "WILL", nimmt er "das Risiko in Kauf", die Luftröhre oder eine Ader irreparabel zu schädigen.
11. Das heißt, er nimmt in Kauf, durch seine Handlung den Tod (!) herbeizuführen.
12. Bereits dies entspricht der Definition des Vorsatzes dritten Grades.
13. Die Vergewaltigung und der Tod erfolgen danach. Den genauen Ablauf und die Reihenfolge kennen wir nicht.
14. Wenn es ein Unfall (Fahrlässigkeit) gewesen wäre, dann hätte er mit dem Messer sozusagen "abrutschen" müssen.
15. Zum Zeitpunkt der tödlichen Schnittwunde war MK bereits immobilisiert bzw. er hatte sie "im Griff".
16. Die Stichwunde ist zu groß und das Messer wird bis zum Schaft hineingestoßen.
17. Er ist also nicht abgerutscht!
18. Ob er seinen Einbruch oder die Gewalt (noch nicht die Vergewaltigung) dadurch vertuschen will (besondere Schwere der Tat!) wissen wir nicht.
@atlasman @Quiron Wenn ich irgendwo einen Fehler in meiner Logik habe, sagt mir das bitte. Ich bin jederzeit bereit, mich zu korrigieren. Aber bislang ist diese Logikverknüpfung für mich am schlüssigsten!
Fazit: Ja, der Einbruch ist ausser Kontrolle geraten. Da bin ich bei Euch. Nach dieser Nacht ist MK tot. Ob der Täter ein Mörder oder ein Totschläger ist, spielt eigentlich nur eine nachrangige Rolle.
Aber ich hoffe oben dargelegt zu haben, dass Guede in dem Moment, in dem er das Zimmer betreten hat bzw. spätestens in dem Moment, in dem er die erste Stichwunde zufügt, die Möglichkeit der Tötung nicht mehr ausgeschlossen hat. Ich finde es wichtig, das nicht als Unfall im Sinn von "oh hoppla, jetzt ist mir das Messer aus versehen zu tief reingerutscht zu sehen." Das geben die Indizien meines Erachtens nach nicht her.
Zum Nachdenken: Alternativ hätte er ja ohne die Tötung einfach weglaufen können!