@StevieBullittStevieBullitt schrieb:Aber das wird doch in anderen Mordfällen auch so gemacht.
Dann wird in diesen Fällen aber auch eine Genehmigung vorgelegen haben das Gebiet zu überwachen.
Natürlich gibt es hochauflösende Wildkameras welche man theoretisch aufstellen kann, die musst du aber auch irgendwo so anbringen dass es überhaupt möglich ist Bilder zu machen welche irgendetwas her geben.
Man müsste die Wildkamera schon (für den Menschen) sehr Offensichtlich aufstellen um hochauflösende Bilder zu bekommen auf denen du Gesichter erkennst.
Und da liegt das Problem: Stellt man Sie Offensichtlich auf, wird auch ein eventueller Täter sie bemerken. Das Gerät kannst du dann unkompliziert klauen.
Die meisten Geräte speicherrn die Bilder nur, ein Livestream ist eher unrealistisch weil du da wohl das entsprechende Netz gar nicht bekommst.
Nützen tut es im Endeffekt auch nichts denn was willst du mit den Bildern machen?
Wenn es ein Fremder Täter war nützt dir das Gesicht auch nichts wenn Angehörige oder Freunde diesen Menschen noch nie gesehen haben.
Einfach so kannst du die Bilder auch nicht Veröffentlichen um an den Namen zu kommen denn den Leichenfundort aufzusuchen ist perse kein Verbrechen.
Kenne mehrere Forenuser die dort schon mal waren.
cododerdritte schrieb:Zudem kennt der Täter als einziger den tatsächlichen Sterbeort. Ich würde eher denken, dass er diesen Ort als Gedenkort nehmen würde, als den Ablageort.
Das ist gut Möglich, da gebe ich dir Recht.
Auch wenn es Makaber klingt:
Halte es für viel Realistischer dass der Täter Frauke´s Grab in Lübbecke besucht statt Sterbe oder Auffinde-ort zu besuchen.