rayden schrieb:obals schrieb:
Wieso war, war es tatsächlich so, dass man den PC durchsucht hatte? Oder meintest du wäre?
Laut Artikel wurde der PC mitgenommen und nach knapp einer Woche ungeprüft wieder ausgehändigt.
Antwort rayden:
Zumindest wurde er dann als Beweismittel gesichert, sodass kein Außenstehender mehr etwas an ihm hätte manipulieren können. Und wenn er weiter davon ausging, dass FL nur abgehauen war, konnte man bei Bedarf nach Spuren auf dem PC bzw. über diesen im Internet suchen, aber weil sie sich täglich meldete, sah man eventuell keinerlei Veranlassung dazu.
Zumindest als Beweismittel gesichert fällt auch schon wieder weg. Nun bleibt wirklich nichts mehr zur eigenen Verteidigung, oder findest du dennoch eine andere Argumentation um den Brei herum? Wie gesagt, ursprünglich ging`s ausshließlich um die Glaubwürdigkeit der Inhalte der Seite.
Aus dem Juraforum:
"Bei der Beschlagnahme handelt es sich im Strafprozess- und allgemeinen Polizeirecht um eine förmliche Sicherstellung einer Sache. Gemeint ist also die Begründung oder Herbeiführung öffentlich-rechtlichen Gewahrsams an einer Sache, im Strafprozessrecht zur Beweiserbringung im Strafverfahren, im Polizeirecht zur Gefahrenabwehr. Da es sich bei der Beschlagnahme um eine förmliche Sicherstellung handelt, bedarf es hier einer gerichtlichen oder bei Gefahr in Verzug staatsanwaltlichen Anordnung. Im Übrigen ist zu beachten, dass eine Beschlagnahme in dem Sinne auch im Zwangsvollstreckungsrecht erfolgen kann, dort selbstverständlich unter anderen Voraussetzungen."
https://www.juraforum.de/lexikon/beschlagnahme-strafprozessrecht-polizeirechtZudem steht im Artikel (wird sowas überhaupt bewusst gelesen?)
"Bereits am 22. Juni hatte der Polizeibeamte, der Ingrid als überbesorgte Mutter abgestempelt hatte, Fraukes PC mitgenommen – ohne richterliche Genehmigung."
Der Beamte war abgeneigt sich der Sache anzunehmen, ansonsten hätte er Frau Liebs pauschal zu diesem Zeitpunkt keine "Überbesorgnis" zugesprochen. Ohne Motivation kein großer Tatendrang.
Mir scheint es so, als dass Frau Liebs durch ihr Auftreten eine Mitnahme des Rechners bewirken konnte, der Beamte gegen seine eigene Einschätzung der Situation das Gerät mit zur Wache nahm, es dort aber ungenutzt oder weitergereicht stehen ließ, da nicht mal eine übergeordnete Genehmigung für den weiteren Verlauf vorlag.
Ohne richterliche Genehmigung darf ein Beamter sicher einen Rechner eines Angehörigen auf deren Bitte hin annehmen und bewahren,
sicher aber nicht die darauf befindlichen, persönlichen Inhalte einsehen.
-Leela- schrieb:obals schrieb:
Und ich denke so`n PC wird niemals in einer Wache auf die Schnelle befingert, dazu sind dann ausschließlich andere Spezialisten befugt.
muTanteLeela Antwort:
Die Antwort ist mMn wenig befriedigend und ich werde dazu einen Spezialisten befragen.
Ja, bitte gehe dem nach und veröffentliche das Ergebnis auch hier, mich als Laie interessiert`s durchaus.