Mord an Frauke Liebs
17.10.2020 um 16:31frauZimt schrieb:Dein Beitrag ist für mich eine perfektes Beispiel, für Verschwörungstheorien.Da ist nichts Verschwörerisches dran.
Das hier sind vier Fakten:
1. Letzer Anruf nach Verschwinden: Exakt 7 Tage
2. Nennen des Wortes Paderborn im Anruf (vorgeblicher und zum Zeitpunkt der Anrufe auch tatsächlicher Aufenthaltsort): Genau 3 mal.
3. Erste SMS aus Nieheim
4. Ablageort am Totengrund
Jede dieser vier Fakten kann man als Zufall ansehen ("war halt so"). Das würde ich für jedes Ereignis auch für nicht unwahrscheinlich ansehen. Aber alle vier Ereignisse zusammen, rein zufällig?
Zumindest könnte es für eine gewisse Pedanterie sprechen, wenn der Täter Vorgaben machte, dass 3 mal erwähnt werden musste, dass Frauke in Paderborn sei. Und diese exakten 7 Tage vom Verschwinden bis zum letzten Anruf sind zumindest auffällig.
Gemäß Polizeigesetz NRW müssen bestimmte Dinge erfüllt sein, wenn man staatlicherseits Telekommunikationsdaten beim Provider abgreifen, Gespräche belauschen usw. möchte. Darüber hinaus geht das mit einem richterlichen Beschluss. Allerdings steht diesem Begehren das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des von der Maßnahme Betroffenen entgegen. Siehe Beitrag von @waldkind7 Beitrag von waldkind7 (Seite 4.118)
Bei Gefahr für Leib und Leben steht allerdings das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem (im weitesten Sinne) Recht auf Leben zurück.
Frauke meldete sich regelmäßig und kündigte ihre Rückkehr an (diese Ankündigung wurde allerdings nicht eingelöst).
Die Frage ist, ob die Polizei in diesem Fall zu diesem Zeitpunkt, als die Gespräche stattfanden, eine Handhabe hatte, z. B. die Gespräche mitzuhören. Meiner Meinung nach ja, wenn man eine Tonaufnahme oder das Transscript (den Gesprächsinhalt) betrachtet, womöglich nein, wenn nur bekannt wird, dass sie sich regelmäßig meldet und ihre Rückkehr ankündigt.