Mord an Frauke Liebs
27.03.2020 um 21:44Wie gesagt, gehen wir in der Annahme, dass ein Abgriff erfolgte müsste dieser auch Bemerkt worden sein. Dass dieser Abgriff auch gleich der Polizei gemeldet wird wäre die zweite Voraussetzung wie ich deiner Post entnehme.
Nun fährt der Täter sein Opfer in Richtung Nieheim wo ein SMS versandt wurde. Wer und wie ist jetzt mal egal. Nun krieg ich aber die Kurve nicht, welche Veranlassung die SMS den Täter bewogen haben mag ein Polizeiaufgebot anzunehmen. Sofern er überhaupt ein Polizeiaufgebot in seinem Geistesgut mitführte. Falls diese SMS nicht freiwillig war, so würd ein normal tickender Täter wohl darauf verzichten ein Spur zu legen. Er würde nämlich gar nichts machen.
Weiter Nieheim zu der Zeit nicht bekannt war, kann doch das Bild welches du vorgibst nicht als Erinnerung angenommen werden.
Nun fährt der Täter sein Opfer in Richtung Nieheim wo ein SMS versandt wurde. Wer und wie ist jetzt mal egal. Nun krieg ich aber die Kurve nicht, welche Veranlassung die SMS den Täter bewogen haben mag ein Polizeiaufgebot anzunehmen. Sofern er überhaupt ein Polizeiaufgebot in seinem Geistesgut mitführte. Falls diese SMS nicht freiwillig war, so würd ein normal tickender Täter wohl darauf verzichten ein Spur zu legen. Er würde nämlich gar nichts machen.
Weiter Nieheim zu der Zeit nicht bekannt war, kann doch das Bild welches du vorgibst nicht als Erinnerung angenommen werden.