Sojus73 schrieb:Sehe ich alles nicht.
Wurde sie definitiv entführt? -> nicht eindeutig
Wurde sie vergewaltigt? -> nicht nachweisbar
Wurde sie getötet? -> nicht nachweisbar
Wurde Gewalt gegen sie ausgeübt -> nicht nachweisbar
Wurde sie definitiv und eineindeutig gegen ihren Willen festgehalten? -> nicht nachweisbar
Alles, wie gesagt, unter der Annahme, dass die EB nicht wesentlich mehr Beweismaterial haben als uns hier bekannt ist.
@Sojus73Du greifst vor
Der Fall weist so viele Merkmale auf, dass Ermittlungen unausweichbar sind.
Sollte man den Mann finden, in dessen Gesellschaft Frauke zuletzt gewesen ist, kann erst richtig nachgehakt werden.
Er wird plausibel darstellen müssen, dass sie freiwillig bei ihm war und wo das gewesen sein soll.
Evtl. wird man den Ort finden, in dem sie sich aufgehalten hat.
Auch wenn er zu allen Fragen schweigt (was sein Recht wäre. Er muss sich nicht selbst belasten), wird man seine Wohnungen, Keller etc auseinandernehmen.
Evtl. hat man Spuren bei der Leiche gefunden und kann diese einem Raum zuordnen?
Evtl. gibt es einen Mitwisser, der sein Gewissen erleichtern will- oder nicht länger lügen möchte.
Das wird wahrscheinlich alles nicht einfach werden.
Im Fall Georgine Krüger konnte die Anwesenheit des Opfers im vermuteten Tatort (Keller) nicht belegt werden.
Aber das sind ja alles Fragen und Aufgaben, die sich später stellen.
Deine Feststellung "Ein Kriminalfall ist nicht eindeutig, weil man lediglich eine Leiche gefunden hat" bringt doch nichts.
Die Umstände von Fraukes Verschwinden und die Auffindung ihrer Leiche in einem Waldstück sind mysteriös und rechtfertigen die Führung als Kriminalfall nicht nur, man kommt nicht drum herum ein Verbrechen anzunehmen.