@redsherlock redsherlock schrieb:Wir wollen doch fair bleiben.
Das ist ein guter Ansatz.
redsherlock schrieb:Ganz allgemein gesprochen, sind Zeugenaussagen bzw. Erinnerungen oftmals falsch, obwohl die Zeugen nur die besten Absichten haben. Wie gesagt, ich sage das völlig allgemein ohne Bezug auf diesen Fall. Das ist ein allgemeines Faktum.
Zeugenaussagen sind öfter falsch, wenn das zu bezeugende Ereignis schon länger zurückliegt oder nur flüchtig wahrgenommen wurde. Beides trifft auf ein Gedächtnisprotokoll, das diesen Namen verdient, nicht zu.
Da es nicht sinnvoll bezweifelt werden kann, dass Chris und die Angehörigen sofort nach den Telefonaten die Kripo benachrichtigten, ist davon auszugehen, dass die Gedächtnisprotokolle im Anschluss an die Gespräche gefertigt wurden. Jeder halbwegs gebildete Mensch, der den Inhalt eines sehr wichtigen Gesprächs schriftlich festhalten will, weiß, dass er das möglichst ohne Zeitverzögerung tun sollte.
Chris war außerdem Student. Während eines Studiums (jedenfalls an einer Uni) ist es üblich, in Vorlesungen mitzuschreiben. Und das schärft die Fähigkeit des konzentrierten Zuhörens und des schriftlichen Fixierens des Gehörten.
redsherlock schrieb:Aber insofern sollte man hier kritische Bemerkungen nicht gleich ad absurdum führen bzw. sogar als Beleidung auffassen.
Auch hier wäre Fairness angebracht: jene "kritischen Bemerkungen" sind leider bloße Behauptungen, die eine Begründung schuldig bleiben oder Fakten in einer unhaltbaren Weise "umzudeuten" versuchen.
Und deshalb sollte man solche Bemerkungen allerdings ad absurdum führen
(Hier die Definition des Dudens: "etwas, (selten
:) jemanden ad absurdum führen (bildungssprachlich: das Widersinnige, die Sinnlosigkeit von etwas nachweisen, die Unsinnigkeit von etwas aufzeigen; jemanden des Widersinns seiner Behauptung o. Ä. überführen)