Mister-X schrieb:Dann muss man aber beachten, dass der Täter damit ein großes Risiko auf sich nahm.
Würde ein solches Risiko Täter zuverlässig abschrecken, gäbe es keine Schwerverbrechen.
Mister-X schrieb:Wenn Frauke wusste, dass die Sache für sie kein gutes Ende nimmt, hätte sie durchaus einen Hinweis (z.B. ein Name, Ort, ...) am Telefon geben können - nach dem Motto, schlimmer kann es nicht mehr werden.
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie zeitweise geglaubt hat, der Täter würde sie vielleicht doch freilassen, beim letzten Telefonat meiner Meinung nach allerdings nicht mehr. Hätte sie den Täter zu verraten versucht (man muss, glaube ich, auch bedenken, dass er ihr den Hörer sehr schnell hätte entreißen können), hätte sie damit rechnen müssen, dass er sie sofort umbringt. Natürlich erhöht es das Strafmaß, wenn zur Entführung noch ein Mord kommt. Aber hier wurde auch schon mal darauf hingewiesen, dass der Täter ihr vielleicht gesagt hat, in der Gefahr einer Entlarvung würde er sich sofort das Leben nehmen, ihm läge sowieso nicht mehr viel daran.
Außerdem gehe ich davon aus, dass FL hoffte, durch einen Zufall oder den Erfolg polizeilicher Fahndung gerettet zu werden. Sie wusste, dass die Polizei "nach ihr suchte", wie sie in einem Gespräch sagte, und sie konnte nicht ahnen, dass es überhaupt keine intensiven Ermittlungen gab, weil die Polizei von einem freiwilligen Verschwinden ausging. Wäre die Polizei von einer Entführung ausgegangen, hätte man eine Ortung des Handys versucht. Während sie also telefonierte, kann sie gerade gehofft haben, dass das zu ihrer Befreiung beiträgt