Mordfall Tristan
12.06.2020 um 01:31Able_Archer schrieb:Gerne helfe ich aus:Die Strafprozessordnung kennt einen "zwingenden Tatverdacht", eher einen "dringenden Tatverdacht", § 112 Abs. 1 StPO, allein mit dieser falschen Terminologie outest Du Dich als absoluten Anfänger im Straf(Prozess)recht.
Zum Glück entscheiden darüber, wann ein Anfangsverdacht vorliegt oder nicht, Staatsanwaltschaft und Polizei, aber keine Laienspieler in Foren...Über das Phantombild kann man ja noch diskutieren aber die Nummer mit dem "Dealerschauplatz" als Beleg für einen Anfangsverdacht dürfte in Fachkreisen für heiteres Gelächter sorgen...
Bezeichnend ist, dass die lokalen Medien in Frankfurt, bei denen der Fall Tristan immer viel Anteilnahme erregte und über den noch nach Jahrzehnten immer wieder berichtet wird, bislang so gut wie gar nicht auf diese angeblichen Bezüge eingehen. Es gibt auch m.W. bislang keine Verlautbarung von StA und Kripo zu dem Thema.
Es amüsiert mich immer, wenn juristische Laien ohne jedwedes Grundverständnis meinen, andere bei rechtlichen Themen belehren zu müssen, ohne den Background derer zu kennen, die sie da mit unsinnigen Einlassungen glauben belehren zu müssen....