Mordfall Tristan
24.03.2018 um 18:11@gruselich - danke für den Artikel.
Zwei Dinge sind mir nicht verständlich:
Zum einen, dass Kommissar Fey keinen Zugriff auf alle Häftlingsakte in der JVA Höchst erhielt, Zitat:
"Zwei Mitarbeiter der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Höchst meldeten sich 2008 mit dem Hinweis, der Mann auf dem Phantombild habe dort eingesessen. Fey wertete die Akten aus von Gefangenen, die in Frage kamen und in Höchst inhaftiert waren. Aber er hatte nur Zugriff auf die Unterlagen derer, die auch dort entlassen worden waren. An die Akten der Häftlinge, die im Rahmen ihrer Freiheitsstrafe in ein anderes Gefängnis verlegt worden waren, kam er nicht heran."
Zum anderen, dass ihm der Zugriff auf Patientendaten mit Kiefer Gaumen Spalte verweigert wurde, Zitat:
"Der mögliche Täter, der Zeugenaussagen zufolge beim Sprechen "näseln" sollte, könne eine Lippen-Kiefer-Gaumensegel-Spalte haben, so der Arzt. Dies würde bei allen Kliniken registriert. Doch das zuständige Amtsgericht hielt den Eingriff für unverhältnismäßig und lehnte aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte den Antrag ab, wonach Fey alle registrierten Patienten hätte überprüfen können."
Ich meine in der Abwägung, dass ein Sicherheitsorgan (mit Amtsverschwiegenheit ausgestattet) Einblick in die JVA Akten erhält oder in Patientenakten wird wohl ein weniger schwerwiegender Eingriff vorliegen, wenn dadurch im intensiven öffentlichen Sicherheitsinteresse Täter gefunden oder ausgeschlossen werden können.
Bin gerade etwas schockiert über diese Entscheidungen.
Zwei Dinge sind mir nicht verständlich:
Zum einen, dass Kommissar Fey keinen Zugriff auf alle Häftlingsakte in der JVA Höchst erhielt, Zitat:
"Zwei Mitarbeiter der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Höchst meldeten sich 2008 mit dem Hinweis, der Mann auf dem Phantombild habe dort eingesessen. Fey wertete die Akten aus von Gefangenen, die in Frage kamen und in Höchst inhaftiert waren. Aber er hatte nur Zugriff auf die Unterlagen derer, die auch dort entlassen worden waren. An die Akten der Häftlinge, die im Rahmen ihrer Freiheitsstrafe in ein anderes Gefängnis verlegt worden waren, kam er nicht heran."
Zum anderen, dass ihm der Zugriff auf Patientendaten mit Kiefer Gaumen Spalte verweigert wurde, Zitat:
"Der mögliche Täter, der Zeugenaussagen zufolge beim Sprechen "näseln" sollte, könne eine Lippen-Kiefer-Gaumensegel-Spalte haben, so der Arzt. Dies würde bei allen Kliniken registriert. Doch das zuständige Amtsgericht hielt den Eingriff für unverhältnismäßig und lehnte aus Gründen des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte den Antrag ab, wonach Fey alle registrierten Patienten hätte überprüfen können."
Ich meine in der Abwägung, dass ein Sicherheitsorgan (mit Amtsverschwiegenheit ausgestattet) Einblick in die JVA Akten erhält oder in Patientenakten wird wohl ein weniger schwerwiegender Eingriff vorliegen, wenn dadurch im intensiven öffentlichen Sicherheitsinteresse Täter gefunden oder ausgeschlossen werden können.
Bin gerade etwas schockiert über diese Entscheidungen.