Nightrider64 schrieb:Offensichtlich nicht. Er hätte formulieren müssen, das die Verletzungen mit einem Überrollen in Einklang zu bringen sind, wenn er denn davon überzeugt war.
Er hätte keinesfalls schreiben dürfen das diese Ausschließlich darauf zurückzuführen sein müssen und das das Zustandekommen der Verletzungen nicht mit dem Unfall an der BAB in EInklang zu bringen sind.
Oder es war tatsächlich so und das neuere Gutachten liegt entweder falsch, weil es eben nicht ausreichend Material zur Verfügung hat, um das erste Gutachten glaubhaft zu widerlegen oder - was ich glaube - ist ein reines Gefälligkeitsgutachen. Vermutlich war die Intention des Gutachtens von Anfang an, die Unfallthese zu untermauern, nicht objektiv den Fall neu zu bewerten.
Es macht ja einen großen Unterschied, wenn die Polizei ein Gutachten in Auftrag gibt, um ihre These zu untermauern (und das dem Gutachter auch so mitteilt) oder ob der Fall komplett neu bewertet werden soll.