Mordfall Hinterkaifeck
15.02.2009 um 10:46Das Verhalten des LTV im Hinblick auf die Vaterschaft des Josef ist schon sehr widersprüchlich.
Einerseits hat er einen Eid darauf geschworen, dass alles, was er in der Anzeige gegen die Hker angegeben hat der Wahrheit entspricht, Unterhalt hat er aus eigenen Mitteln nie gezahlt, andererseits hat er im Leichenstapel nach seinem Jungen gesucht und er hat gemäß Schwaiger-Aussage im Totenhaus noch eine Kerze für ihn angezündet.
Die Akten des 2.Blutschande-Prozesses aus 1920 hatte zumindest StA Pielmaier vorliegen, denn er hat aus ihnen zitiert. Dass ihm dabei nicht aufgefallen ist, dass L.S. durch die Anzeige und den Eid die Vaterschaft zumindest angezweifelt hat, ist mir unverständlich. Wenn einer der bedeutendsten Punkte für ihn war, dass ein Vater seinen Sohn nicht tötet, dann hätte es bei ihm eigentlich klingeln müssen.
Ob StA Renner die Akten vorliegen hatte, wissen wir nicht genau. In seinen Schreiben an seinen Vorgesetzten den Herrn Leitenden Staatsanwalt beim OLG Augsburg berichtet er nur lapidar darüber, dass nicht die geringsten Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Gleichwohl hatte er im September aber neue Ermittlungen gegen L.S. veranlasst. Später berichtet er lediglich darüber, dass auch diese nicht den geringsten Verdachtsmoment ergeben hätten.
Bei anderen Verdächtigen gibt er jedenfalls immer den Grund an, warum die Ermittlungen eingestellt wurden. In diesen Fällen wurde nämlich der Alibibeweis erbracht, so wie beispielsweise bei den Bichler-Brüdern..
Einerseits hat er einen Eid darauf geschworen, dass alles, was er in der Anzeige gegen die Hker angegeben hat der Wahrheit entspricht, Unterhalt hat er aus eigenen Mitteln nie gezahlt, andererseits hat er im Leichenstapel nach seinem Jungen gesucht und er hat gemäß Schwaiger-Aussage im Totenhaus noch eine Kerze für ihn angezündet.
Die Akten des 2.Blutschande-Prozesses aus 1920 hatte zumindest StA Pielmaier vorliegen, denn er hat aus ihnen zitiert. Dass ihm dabei nicht aufgefallen ist, dass L.S. durch die Anzeige und den Eid die Vaterschaft zumindest angezweifelt hat, ist mir unverständlich. Wenn einer der bedeutendsten Punkte für ihn war, dass ein Vater seinen Sohn nicht tötet, dann hätte es bei ihm eigentlich klingeln müssen.
Ob StA Renner die Akten vorliegen hatte, wissen wir nicht genau. In seinen Schreiben an seinen Vorgesetzten den Herrn Leitenden Staatsanwalt beim OLG Augsburg berichtet er nur lapidar darüber, dass nicht die geringsten Anhaltspunkte für einen Verdacht vorliegen. Gleichwohl hatte er im September aber neue Ermittlungen gegen L.S. veranlasst. Später berichtet er lediglich darüber, dass auch diese nicht den geringsten Verdachtsmoment ergeben hätten.
Bei anderen Verdächtigen gibt er jedenfalls immer den Grund an, warum die Ermittlungen eingestellt wurden. In diesen Fällen wurde nämlich der Alibibeweis erbracht, so wie beispielsweise bei den Bichler-Brüdern..