Mordfall Hinterkaifeck
15.12.2008 um 14:26@Dew,
für das neue Gross-Berlin galten ab Juli 1921 (!) schon neue Richtlinien, die dann vermutlich ab Mai 1922 in allgemeinere preussische Gesetze gegossen wurden.
Da alles was in Berlin passierte, ehedem in Deutschland recht schnell Beachtung fand, KÖNNTE es sein, das hierüber auch in Bayern die Amtsärzte/Gerichtsärzte ( plus Pathologen etc.) informiert wurden, bspw. anlässlich von speziellen Schulungen und Ausbildungen.
Aus forensischer Sicht tat sich ja doch einiges, und so werden die entsprechenden Fachzeitschriften und publizistischen Organe auch diesbezügliche Änderungen in Berlin wahrgenommen haben !?
Sicherlich muss das nicht unbedingt heissen, dass die Neuerungen in Berlin schon rechtliche Vorschriften nach sich zogen, die Anfang April 1922 für Dr. J. B. Aumüller verbindlich waren, was das Protokoll einer derartigen Obduktion betraf. bzw. dessen konkreter Verlauf.
*****
Bernie
für das neue Gross-Berlin galten ab Juli 1921 (!) schon neue Richtlinien, die dann vermutlich ab Mai 1922 in allgemeinere preussische Gesetze gegossen wurden.
Da alles was in Berlin passierte, ehedem in Deutschland recht schnell Beachtung fand, KÖNNTE es sein, das hierüber auch in Bayern die Amtsärzte/Gerichtsärzte ( plus Pathologen etc.) informiert wurden, bspw. anlässlich von speziellen Schulungen und Ausbildungen.
Aus forensischer Sicht tat sich ja doch einiges, und so werden die entsprechenden Fachzeitschriften und publizistischen Organe auch diesbezügliche Änderungen in Berlin wahrgenommen haben !?
Sicherlich muss das nicht unbedingt heissen, dass die Neuerungen in Berlin schon rechtliche Vorschriften nach sich zogen, die Anfang April 1922 für Dr. J. B. Aumüller verbindlich waren, was das Protokoll einer derartigen Obduktion betraf. bzw. dessen konkreter Verlauf.
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Bernie