Mordfall Hinterkaifeck
12.10.2008 um 11:34@topfsekret
Die Diskussion hatten wir schon. Karl Gabriel wurde von seiner Tochter Cäzilia gesetzlich beerbt zu 3/4. Seine Ehefrau hat ihn gesetzlich beerbt zu 1/4. So war das damals.
Ihm hat Hinterkaifeck zu 1/2 gehört, also hat Cäzilia 3/4 von seiner Hälfte geerbt. Der Erbschein vom 9.2.1915 war falsch. Victoria wurde aufgrund dieses Erbscheins zur Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung hat am 3.7.1915 Oberamtsrichter Wießner in seiner akkuraten filigranen Schrift persönlich vorgenommen. Nur die Eintragung war falsch. Später wurde der Erbschein eingezogen. Es gab kein Testament für den Fall, dass Nachkommen vorhanden waren, also griff die gesetzliche Regelung, 3/4 das Kind, 1/4 die Ehefrau.
Es gehört eben zum Drama Hinterkaifeck, dass Erbscheine falsch sind und Grundbucheintragungen unrichtig sind.
Die Diskussion hatten wir schon. Karl Gabriel wurde von seiner Tochter Cäzilia gesetzlich beerbt zu 3/4. Seine Ehefrau hat ihn gesetzlich beerbt zu 1/4. So war das damals.
Ihm hat Hinterkaifeck zu 1/2 gehört, also hat Cäzilia 3/4 von seiner Hälfte geerbt. Der Erbschein vom 9.2.1915 war falsch. Victoria wurde aufgrund dieses Erbscheins zur Alleineigentümerin im Grundbuch eingetragen. Die Eintragung hat am 3.7.1915 Oberamtsrichter Wießner in seiner akkuraten filigranen Schrift persönlich vorgenommen. Nur die Eintragung war falsch. Später wurde der Erbschein eingezogen. Es gab kein Testament für den Fall, dass Nachkommen vorhanden waren, also griff die gesetzliche Regelung, 3/4 das Kind, 1/4 die Ehefrau.
Es gehört eben zum Drama Hinterkaifeck, dass Erbscheine falsch sind und Grundbucheintragungen unrichtig sind.