@snowstormErstmals wurde die Schrobenhauser Gerichtsfahrt von
@mima erwähnt und zwar in Beiträgen aus dem März 07, u.a. 6.3.02, 21.45 Uhr und auch in etwa 12.3.07, 15.39 S. 67, allerdings ohne Quellenangabe.
Als Quelle existiert soweit mir bekannt nur die Aussage des Jakob Sigl vom 10.1.1952.
Thomas Schwaiger ist 1930 bereits gestorben, so dass er auch vor der Vernehmung des L.S. ( quasi als Vorbereitung) nicht mehr vernommen werden konnte. Das war misslich. Eine entsprechende Aussage hätte KI Riedmayr L.S. vorhalten können.
Diskutiert hatten wir des öfteren. Die Stellen müsste ich suchen. Im Kopf habe ich aber, was kontrovers besprochen wurde:
Zum einen die Frage, ob es möglich ist noch Alimente zu fordern, wo doch schon im Jahre 1919 ein Vergleich über eine Abfindungssumme von 1.800 Mark zwischen L.S. und dem Vormund des Josef Gruber, dem Andreas Gruber geschlossen wurde.
Meine Meinung ist, dass es möglich war, weil wegen der Inflation die Geschäftsgrundlage der alten Regelung weggefallen war.
Es kommt ja auch an sich nicht darauf an, ob es rechtlich möglich war, sondern ob Victoria davon ausgegangen ist, dass sie den Kindsvater verklagen kann bzw gar anzeigen kann, wenn sie bspw. vorträgt, er habe noch aus eigener Tasche gar nichts gezahlt.
Manch einer malt sich wilde Fantasien aus, was er vor Gericht alles erreichen will und kann. Dabei möchte er dann die Richter einspannen, dass die in seinem Namen den Beklagten richtig fertigmachen.
@Badesalz hatte noch eine interessante Anmerkung aus den Nachlassakten von Thomas Schwaiger beigesteuert, denn dieser war anscheinend sehr auf Gerechtigkeit bedacht und hat den Kindern, denen das Erbe teilweise später ausbezahlt wurde, im Nachhinein einen Inflationsausgleich zugebilligt, damit alle gleich behandelt werden.
Vielleicht kannte sich Thomas Schwaiger mit dieser Problematik gut aus und hat Victoria beraten.