Übergabevertrag 900 Mark vom 24.4.1877 zwischen Johann Asam und Josef Asam
Dank
@schimmelchen und ihren Verbindungen liegt mir der o.g. Vertrag Asam/Asam in einer ansprechenden "übersetzten" Form vor.
Johann Asam, der ehemals Bauer in Kaifeck war hat am 24.4.1877 vor dem königlichen Notar Theodor Metzler in Schrobenhausen mit seinem Sohn Josef Asam einen Übergabevertrag über das Gesamtanwesen Haus Nr. 27 1/2 in Gröbern geschlossen.
Zum damaligen Zeitpunkt war Johann Asam schon verwitwet, so dass das Anwesen mit Muttergütern belastet war.
Josef Asam musste aus diesem Grund das im Hypothekenbuch für seine großjährige Schwester Anna Maria eingetragene Muttergut in Höhe von 1.000 Gulden 1714 Mark 29 Pfennig übernehmen, sowie auch das Muttergut für die minderjährige Schwester Victoria.
Für seine weiteren Geschwister Franz Asam verheiratet in Langenmoosen und Helene Asam verheiratet (vermutlich) unter dem Namen Wegner in Bernbach musste er keine Verpflichtungen mehr übernehmen, weil diese seit ihrer Verehelichungen schon ausbezahlt waren.
Für die Schwestern Anna Maria Asam und Victoria Asam musste Josef Asam noch ein Vatergut in Höhe von jeweils 685 Mark 27 Pfennige zahlen.
Die minderjährige Schwester Victoria hatte Wohnungsrecht und im Krankheitsfall das Recht 14 Tage lang verpflegt zu werden.
Zum hochzeitlichen Auszug mussten 14 Tage lang die nötigsten Handwerksleute finanziert werden. Der hochzeitliche Auszug war mit Bier, Brot und Branntwein zu bestreiten.
Johann Asam erhielt ein Gutabstandsgeld in Höhe von 685 Mark 72 Pfennig. Jeden Monat mussten ihm 15 Mak ausbezahlt werden.
Zur Wohnung wurde ihm das Nebenstübchen zu ebener Erde eingeräumt, welches immer wohn-und heizbar und sauber zu halten war.
Als Naturalaustrag stand ihm jährlich zu:
4 Hektoliter Korn, 14 kg Schmalz, 200 Stück Eier in entsprechenden Raten, zu Weihnachten 4 kg 48 Dekagramm Rindfleisch und ebenso viel Schweinefleisch, 5 Liter Bier und zur Kirchweih überdies noch 6 Leberwürste und 3 Blutwürste, 14 kg Salz, 8 kg 20 Dekagramm Reis, 1 Paar Schuhe, ein flachsernes Hemd, ein Hemd, einen Schurz, sechs Ster klein gespaltenes Scheitholz, dreitausend Stück Torf, fünfzig Beuschen, zwei Bündel Spähne, sechsundfünfzig Dekagramm Kerzen, 4 Hektoliter Kartoffeln und überdies die Ernte von blauen Kartoffeln, ein Winterschwein vierundzwanzig Kilogramm schwer, so oft geschlachtet wird, sechs Leber und drei Blutwürste, so oft gebacken wird einen Laib Brot, vierteljährlich zwanzig Liter Weizenmehl, täglich 1 Liter Milch, so lange welche vorhanden ist.
Beerbt werden sollte er von Josef Asam, nur sein großes Bett sollte die Tochter Victoria als Vermächtnis erhalten. Die Kosten der Beerdigung und auch die Kosten für die üblichen vier Gottesdienste jedes Mal mit Amt und Beimesse am Siebenten und Dreißigsten auch mit Vigil abzuhalten, musste Josef Asam übernehmen.
Die genaue Festlegung der Naturalleistungen war in derartigen Verträgen üblich, um vorzubeugen, dass es keinen Streit um einzelne Punkte gibt.
Nach dem Übergabevertrag wurde der Wert des Anwesens mit 9000 Mark veranschlagt.
M.E. hat Johann Asam durch Abschluss des Vertrages auch dafür gesorgt, dass seine Töchter angemessene Abfindungssummen erhalten. Den beiden älteren Kinder hatte er schon zur Verehelichung entsprechende Summen gezahlt.
Die genaue Bezeichnung der Naturalleistungen wirkt auf mich irgendwie anrührend und wie aus einer lange vergangenen Zeit herkommend. Deshalb habe ich es hier mit aufgeführt. Ich denke, dass der Übergebende für sich eine gute Versorgung im Alter vertraglich vereinbart hat. Es dürfte nicht immer ganz einfach gewesen sein, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
Nochmals herzlichen Dank an @schimmelchen.