Mordfall Hinterkaifeck
03.03.2008 um 10:35@Badesalz
Es gibt einen Unterschied zwischen Wohn- und Heimatrecht. Bei der Hofübergabe wurde für die Eltern natürlich lebenslanges Wohnrecht geschrieben, oft auch für alte Tanten, Onkel usw. die ihr Leben lang auf dem Hof waren. Heimatrecht hieß, dass der Berechtigte im Falle der Not, Krankheit, Alter, Unfall immer auf den elterlichen Hof zurückkehren konnte. Mit einer Eheschließung endete das Heimatrecht immer, sonst blieb es bestehen und mancher Bauer oder meist manche Bäuerin hatte plötzlich eine alte Tante auf dem Hals, die als Magd irgendwo gedient hat und nun nicht mehr arbeiten konnte.
Es gibt einen Unterschied zwischen Wohn- und Heimatrecht. Bei der Hofübergabe wurde für die Eltern natürlich lebenslanges Wohnrecht geschrieben, oft auch für alte Tanten, Onkel usw. die ihr Leben lang auf dem Hof waren. Heimatrecht hieß, dass der Berechtigte im Falle der Not, Krankheit, Alter, Unfall immer auf den elterlichen Hof zurückkehren konnte. Mit einer Eheschließung endete das Heimatrecht immer, sonst blieb es bestehen und mancher Bauer oder meist manche Bäuerin hatte plötzlich eine alte Tante auf dem Hals, die als Magd irgendwo gedient hat und nun nicht mehr arbeiten konnte.