Mordfall Hinterkaifeck
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Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 17:51Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 18:06@hauinolo
Vielen Dank für den sehr interessanten Bericht.
- Richtig knufflig, wie Du von der alten Dame sprichst. ;-)
Vielen Dank für den sehr interessanten Bericht.
- Richtig knufflig, wie Du von der alten Dame sprichst. ;-)
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 18:53@kcefiak
Du hast mich mit Deiner Information, dass der alte Gruber 1915 nicht in den Haftbüchern des Zuchthauses Kaisheim (und Neuburg) auftaucht, dazu gebracht, dass ich mich über die Strafrechtspraxis Anfang des 20. Jhdts. informiert habe.
Grundsätzlich gilt, dass im Zeitraum von 1895 bis 1953 die Strafaussetzung zur Bewährung gesetzlich nicht geregelt war. Der entsprechende § 56 StGB wurde erst 1953 eingeführt.
Allerdings konnte in diesem Zeitraum die Strafaussetzung zur Bewährung durch die Gnadenbehörden als "bedingte Begnadigung" erfolgen. Die Begnadigung wurde nicht im Urteil erwähnt. Sie erfolgte nach dem Strafprozess durch die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundenes Vollzugsorgan des Landesherrn.
Die preußische Regierung führte ebenso wie viele andere Bundesstaaten die bedingte Strafaussetzung auf dem Verwaltungswege ein.
Der "Allerhöchste Erlass vom 23.10.1895" regelte die nunmehr "bedingte Begnadigung" genannte Strafaussetzung, die in der Regel ABER NICHT AUSSCHLIEßLICH, bei erstmals straffällig gewordenen Jugendlichen angewendet werden sollte, die zu einer maximal sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurden. Durch die bedingte Begnadigung wurde das richterliche Strafurteil formal nicht tangiert. ( Von der Strafe zur Erziehung? Dietrich Oberwittler, S. 298)
Auf S.296 ist zu lesen:
Bewährungsstrafe als landesherrliche Gnade
Die Bewährungsstrafe hat sich in Deutschland innerhalb von knapp zwei Jahrzehnten ( seit Einführung des RStGB, Anm. von mir) zu einem Standardinstrument der gerichtlichen Sanktionspraxis entwickelt.
Das beweist die Reformfähigkeit des deutschen Strafrechtssystems trotz der Unbeweglichkeit auf der legislativen Ebene. Die Durchsetzung der Bewährungsstrafe gegen die Beharrungskräfte des traditionellen Vergeltungsstrafrechts war das gemeinsame Verdienst der "modernen Schule" der reformierten Richter und Staatsanwälte und einer aufgeschlossenen Ministerialbürokratie. Dabei konnte es als eine Ironie der Geschichte erscheinen, dass dieser kriminalpolitische Fortschritt in Deutschland ausgerechnet mit Hilfe des anachronistischen monarchischen Gnadenrechts erreicht wurde.
Für die Einführung der Bewährungsstrafe in Deutschland waren ausländische Vorbilder ( Frankreich, Belgien, in beiden Staaten wurde 1888 die bedingte Verurteilung zur Freiheitsstrafe eingeführt) von zentraler Bedeutung.
Fazit:
Wenn es schon 1895 einen Erlass zur bedingten Begnadigung gab, dann gehe ich davon aus, dass sich diese Strafrechtspraxis bis 1915 immer weiter verfestigt und ausgedehnt hat.
Es ist m.E. deshalb durchaus möglich, dass sowohl der alte Gruber, als auch Victoria Gabriel die Strafe nicht absitzen mussten. Hierbei kann auch eine Rolle gespielt haben, dass die strafbaren Handlungen lange zurücklagen (1907-1910), kurz vor der Verjährung standen, Victoria inzwischen geheiratet hatte und verwitwet war ( insbesondere war sie Kriegerwitwe, hatte ein Kind, das Halbwaise war, der Hof musste versorgt werden, es war Krieg) und beide Reue gezeigt haben und versichert haben, dass sie Blutschande nicht mehr begehen werden und schon lange nicht mehr betrieben haben. Es würde auch erklären, dass sie die Blutschande gestanden haben, vielleicht auf Anraten ihres Verteidigers, der wusste das ein Gnadenantrag aufgrund der persönlichen Verhältnisse sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat.
Allerdings mussten beide auch wegen einer erneuten Verurteilung besondere Angst haben, denn in diesem Fall wäre die bedingte Begnadigung widerrufen worden. Zusätzlich zur neuen Strafe hätte die alte Strafe noch abgesessen werden müssen.
Ein möglicher Täter könnte sich zusätzlich besonders darüber geärgert haben, dass die Justiz nicht hart (mit hohen Freiheitsstrafen, die abgesessen werden müssen) gegen Blutschande vorgeht. Vielleicht hat ihm das den Schub gegeben, dass er die Ausrottung der Blutschande selbst in die Hand nehmen muss. 1920 waren die Hker vom Vorwurf der Blutschande auch noch freigesprochen wurden.
Gegen diese Annahme, dass beide die Strafen nicht abgesessen haben, spricht der Hinweis im Leuschner-Buch, dass der Staatsanwalt aufgeschrieben hat, dass beide die Strafe verbüßt haben. Aber wer weiß, ob diese Information gesichert ist, denn aus dem Urteil ist die Begnadigung nicht zu entnehmen, weil es ja eben ein eigenes Verfahren mit einer eigenen Akte ist.
Schön ware es natürlich, wenn man noch im Staatsarchiv definitiv einen Hinweis auf eine bedingte Begnadigung finden könnte. Ich wollte hiermit auch nur aufzeigen, dass eine bedingte Begnadigung durchaus möglich war, was mir bislang nicht klar war.
Du hast mich mit Deiner Information, dass der alte Gruber 1915 nicht in den Haftbüchern des Zuchthauses Kaisheim (und Neuburg) auftaucht, dazu gebracht, dass ich mich über die Strafrechtspraxis Anfang des 20. Jhdts. informiert habe.
Grundsätzlich gilt, dass im Zeitraum von 1895 bis 1953 die Strafaussetzung zur Bewährung gesetzlich nicht geregelt war. Der entsprechende § 56 StGB wurde erst 1953 eingeführt.
Allerdings konnte in diesem Zeitraum die Strafaussetzung zur Bewährung durch die Gnadenbehörden als "bedingte Begnadigung" erfolgen. Die Begnadigung wurde nicht im Urteil erwähnt. Sie erfolgte nach dem Strafprozess durch die Staatsanwaltschaft als weisungsgebundenes Vollzugsorgan des Landesherrn.
Die preußische Regierung führte ebenso wie viele andere Bundesstaaten die bedingte Strafaussetzung auf dem Verwaltungswege ein.
Der "Allerhöchste Erlass vom 23.10.1895" regelte die nunmehr "bedingte Begnadigung" genannte Strafaussetzung, die in der Regel ABER NICHT AUSSCHLIEßLICH, bei erstmals straffällig gewordenen Jugendlichen angewendet werden sollte, die zu einer maximal sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurden. Durch die bedingte Begnadigung wurde das richterliche Strafurteil formal nicht tangiert. ( Von der Strafe zur Erziehung? Dietrich Oberwittler, S. 298)
Auf S.296 ist zu lesen:
Bewährungsstrafe als landesherrliche Gnade
Die Bewährungsstrafe hat sich in Deutschland innerhalb von knapp zwei Jahrzehnten ( seit Einführung des RStGB, Anm. von mir) zu einem Standardinstrument der gerichtlichen Sanktionspraxis entwickelt.
Das beweist die Reformfähigkeit des deutschen Strafrechtssystems trotz der Unbeweglichkeit auf der legislativen Ebene. Die Durchsetzung der Bewährungsstrafe gegen die Beharrungskräfte des traditionellen Vergeltungsstrafrechts war das gemeinsame Verdienst der "modernen Schule" der reformierten Richter und Staatsanwälte und einer aufgeschlossenen Ministerialbürokratie. Dabei konnte es als eine Ironie der Geschichte erscheinen, dass dieser kriminalpolitische Fortschritt in Deutschland ausgerechnet mit Hilfe des anachronistischen monarchischen Gnadenrechts erreicht wurde.
Für die Einführung der Bewährungsstrafe in Deutschland waren ausländische Vorbilder ( Frankreich, Belgien, in beiden Staaten wurde 1888 die bedingte Verurteilung zur Freiheitsstrafe eingeführt) von zentraler Bedeutung.
Fazit:
Wenn es schon 1895 einen Erlass zur bedingten Begnadigung gab, dann gehe ich davon aus, dass sich diese Strafrechtspraxis bis 1915 immer weiter verfestigt und ausgedehnt hat.
Es ist m.E. deshalb durchaus möglich, dass sowohl der alte Gruber, als auch Victoria Gabriel die Strafe nicht absitzen mussten. Hierbei kann auch eine Rolle gespielt haben, dass die strafbaren Handlungen lange zurücklagen (1907-1910), kurz vor der Verjährung standen, Victoria inzwischen geheiratet hatte und verwitwet war ( insbesondere war sie Kriegerwitwe, hatte ein Kind, das Halbwaise war, der Hof musste versorgt werden, es war Krieg) und beide Reue gezeigt haben und versichert haben, dass sie Blutschande nicht mehr begehen werden und schon lange nicht mehr betrieben haben. Es würde auch erklären, dass sie die Blutschande gestanden haben, vielleicht auf Anraten ihres Verteidigers, der wusste das ein Gnadenantrag aufgrund der persönlichen Verhältnisse sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat.
Allerdings mussten beide auch wegen einer erneuten Verurteilung besondere Angst haben, denn in diesem Fall wäre die bedingte Begnadigung widerrufen worden. Zusätzlich zur neuen Strafe hätte die alte Strafe noch abgesessen werden müssen.
Ein möglicher Täter könnte sich zusätzlich besonders darüber geärgert haben, dass die Justiz nicht hart (mit hohen Freiheitsstrafen, die abgesessen werden müssen) gegen Blutschande vorgeht. Vielleicht hat ihm das den Schub gegeben, dass er die Ausrottung der Blutschande selbst in die Hand nehmen muss. 1920 waren die Hker vom Vorwurf der Blutschande auch noch freigesprochen wurden.
Gegen diese Annahme, dass beide die Strafen nicht abgesessen haben, spricht der Hinweis im Leuschner-Buch, dass der Staatsanwalt aufgeschrieben hat, dass beide die Strafe verbüßt haben. Aber wer weiß, ob diese Information gesichert ist, denn aus dem Urteil ist die Begnadigung nicht zu entnehmen, weil es ja eben ein eigenes Verfahren mit einer eigenen Akte ist.
Schön ware es natürlich, wenn man noch im Staatsarchiv definitiv einen Hinweis auf eine bedingte Begnadigung finden könnte. Ich wollte hiermit auch nur aufzeigen, dass eine bedingte Begnadigung durchaus möglich war, was mir bislang nicht klar war.
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 20:54Haui, super Recherche!
Ich bring' grad keine weiteren Worte raus ... R. H. direkt neben Dir ... der Wahnsinn!!!
Ich bring' grad keine weiteren Worte raus ... R. H. direkt neben Dir ... der Wahnsinn!!!
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 21:37@hauinolo und @all
Die befragte alte Dame kannte den kleinen Josef auch nur vom Hörensagen.
Die Einschätzung, daß das Kind "unterentwickelt" gewesen sein könnte, läßt leider einigen Spielraum.
Vielleicht war das damals auch pure Spekulation der Bevölkerung, die Josef als Inzestkind oder einfach als schlecht versorgtes Kind ansehen wollte.
Wenn das aber richtig ist, eine medizinischer Laie eventuell sogar eine Art Behinderung hätte vermuten können, wäre das für die Beurteilung der Tat mit einiger Sicherheit relevant.
Daß der kleine Josef bewußt schlecht versorgt wurde, ist für mich kaum vorstellbar, da er nach Lage der Dinge wohl der einzige männliche Erbe des Hofes geblieben wäre.
Gibt es noch irgendwo - in welchen Akten welcher Zeit auch immer - noch Informationen zu diesem Thema?
Die befragte alte Dame kannte den kleinen Josef auch nur vom Hörensagen.
Die Einschätzung, daß das Kind "unterentwickelt" gewesen sein könnte, läßt leider einigen Spielraum.
Vielleicht war das damals auch pure Spekulation der Bevölkerung, die Josef als Inzestkind oder einfach als schlecht versorgtes Kind ansehen wollte.
Wenn das aber richtig ist, eine medizinischer Laie eventuell sogar eine Art Behinderung hätte vermuten können, wäre das für die Beurteilung der Tat mit einiger Sicherheit relevant.
Daß der kleine Josef bewußt schlecht versorgt wurde, ist für mich kaum vorstellbar, da er nach Lage der Dinge wohl der einzige männliche Erbe des Hofes geblieben wäre.
Gibt es noch irgendwo - in welchen Akten welcher Zeit auch immer - noch Informationen zu diesem Thema?
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 21:48@AngRa
Der Neuburger Staatsanwalt Pielmaier weist 1926 in seiner zusammengefassten Wertung des Falles darauf hin, dass beide ihre Strafe verbüsst hätten.
Die Akten lagerten damals unter der Register-Nr. Str.P.105/15 im Landgericht Neuburg.
Der Neuburger Staatsanwalt Pielmaier weist 1926 in seiner zusammengefassten Wertung des Falles darauf hin, dass beide ihre Strafe verbüsst hätten.
Die Akten lagerten damals unter der Register-Nr. Str.P.105/15 im Landgericht Neuburg.
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 21:55@oldschool70
Zumindest im Fall der Victoria ( ein Monat Gefängnis) habe ich Zweifel daran. Das Aktenzeichen ist das Aktenzeichen des Strafprozesses. 105/15 bedeutet, dass die Akte am Anfang des Jahres 1915 angelegt worden ist. Im Urteil ist eine bedingte Begnadigung nicht vermerkt. Dazu gibt es eine besondere Akte, mit einem anderen Aktenzeichen. Was ist, wenn er diese nicht eingesehen hatte?
Zumindest im Fall der Victoria ( ein Monat Gefängnis) habe ich Zweifel daran. Das Aktenzeichen ist das Aktenzeichen des Strafprozesses. 105/15 bedeutet, dass die Akte am Anfang des Jahres 1915 angelegt worden ist. Im Urteil ist eine bedingte Begnadigung nicht vermerkt. Dazu gibt es eine besondere Akte, mit einem anderen Aktenzeichen. Was ist, wenn er diese nicht eingesehen hatte?
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 21:55@Badesalz
Leider nein! In den Akten tauchen keinerlei nähere Angaben zu den Opfern auf. Selbst des Alter der Cäzilia Gabriel wurde jahrelang fälschlicherweise mit "neun" angegeben, da die Ermittler die entsprechende Aussage von Bgm. Greger nicht kontrollierten...
Leider nein! In den Akten tauchen keinerlei nähere Angaben zu den Opfern auf. Selbst des Alter der Cäzilia Gabriel wurde jahrelang fälschlicherweise mit "neun" angegeben, da die Ermittler die entsprechende Aussage von Bgm. Greger nicht kontrollierten...
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 22:29Hallo,
@alle
Nachträglich noch ein gutes neues Jahr und vor allem Gesundheit !
@hauinolo
das ist doch ein guter Anfang für das Jahr 2008 - vielen Dank dafür! Ich habe Dir ja schon per PN mitgeteilt, daß ich es persönlich für enorm wichtig halte, die Menschen von Hinterkaifeck endlich aus ihrer visuellen Anonymität zu holen. Den Fund eines oder mehrerer Bilder der Hinterkaifecker Familie, würde ich als bedeutenden Rechercheerfolg einstufen, der m.E. eine beschleunigte Dynamik der Forschungsarbeit zur Folge hätte !!
In diesem Zusammenhang:
mir liegt der Aktenvermerk einer Zeugenbefragung von Cilli`s Klassenkameradin S.F. vor - dort wird Cilli wie folgt beschrieben: ".... . Es fehlte ihr vorne ein Schneidezahn, sie hatte blondes Haar und oft ein hellgrünes Kleid mit weißen Tupfen an."
hauinolo: Vielleicht kannst Du das in der nächsten Zusammenkunft mit der Oma Deiner Bekannten im Gespräch mal einflechten.
Im weiteren Verlauf wird Andreas Gruber folgendermaßen charakterisiert: "Sie müssen nämlich wissen, der alte Hinterkaifecker war ein Hühnenmensch. Er war ungefähr 1,90m groß und sehr kräftig. Und zu seine Leit war er immer recht grob. ..."
@alle - regelmäßig und fundiert - Forschende (nach meiner Einschätzung sind das 10-15 Personen):
Wie bereits in einem früheren Beitrag geschrieben, basierte das Wissen um Hinterkaifeck bis vor kurzem nur auf der von manchen als "Leuschner-Bibel" bezeichneten - in Roman- oder Erzählform veröffentlichten - Publikation. Dieses Buch widerum, gründet sich zum größten Teil auf Recherchen der mittlerweile in den Staatsarchiven Augsburg und München gelagerten direkten Ermittlungsakten.
Übrigens: Konrad Müller hat im Rahmen der Hinterkaifeck-Forschung m.E. zusätzlich sehr wertvolle Arbeit geleistet und besitzt darüber ein beachtliches Archiv !
Im Forum sind nun auf dieser Basis u.a. verschiedene Theorien entworfen, Themen diskutiert und Bilder analysiert worden. Das finde ich, war und ist wichtig für alle, die sich ernsthaft mit dem Thema befassen.
Ich denke, es ist genau richtig, hier jetzt einen Schritt weiterzugehen. Wir sollten die noch im Verborgenen lagernden Informationen/Dokumente und v.a. die Erinnerungen der wenigen noch vorhanden Zeitzeugen, die - gerade noch - Aussagen zum Komplex Hinterkaifeck treffen können, zu recherchieren.
@Bernstein/hauinolo/oldschool70/schimmelchen:
soweit ich das hier im Forum rauslesen konnte, seit Ihr diejenigen, die wohl unmittelbar in der Nähe von Waidhofen leben. Wir wären Euch sehr dankbar, wenn ihr dieses Kapital auch weiterhin so erfolgreich einsetzen würdet.
@AngRa
Vielen Dank für Deine sehr interessanten Ausführungen zum Gnadenrecht. Bezüglich der Strafaussetzung der 1-monatigen Haftstrafe für die Viktoria schätze ich es in der Tat so ein, daß Sie die Haft nicht antreten mußte.
Und um diese These einigermaßen wasserdicht zu machen, fahre ich morgen ins Staatsarchiv München und werde die Haftbücher der Frauenanstalt Aichach genauestens überprüfen ! Der Bericht hier im Forum erfolgt vsl. morgen abend !
Bezüglich der Stafverbüßung des Andreas Gruber glaube ich immer noch, daß dieser die Haftstrafe auch abgesessen hat. Dies aufgrund der Ausführungen des Staatsanwalts, den Vermerk auf den bekannten Sterbebildchen: "Wegen Sittlichkeit 1 Jahr", sowie anderer Aussagen.
Selbstverständlich werde ich das ebenfalls morgen mit dem im Staatsarchiv vorhandenen Aktenmaterial abprüfen.
by the way: in verschiedenen Beiträgen hier im Forum habe ich gelesen, daß die beiden nur für den Zeitraum 1907-1910 abgeurteilt wurden. Gibt es hierüber eine gesicherte Quelle, daß das wirklich so war ?
Nochwas:
Die besondere Schwierigkeit neue Informationen ("Puzzleteile") über Hinterkaifeck mittels Archivforschung zu bekommen besteht darin:
1.) wo gab es Berührungspunkte der Hinterkaifecker, die dokumentiert wurden
2.) bei welchen Institutionen könnte das dokumentiert worden sein
3.) wo lagern diese Dokumente heute (Achtung: Nachfolgeinstitutionen ! )
4.) wie kommt der Hinterkaifeck-Forscher an diese Dokumente
Gruß Kcefiak
@alle
Nachträglich noch ein gutes neues Jahr und vor allem Gesundheit !
@hauinolo
das ist doch ein guter Anfang für das Jahr 2008 - vielen Dank dafür! Ich habe Dir ja schon per PN mitgeteilt, daß ich es persönlich für enorm wichtig halte, die Menschen von Hinterkaifeck endlich aus ihrer visuellen Anonymität zu holen. Den Fund eines oder mehrerer Bilder der Hinterkaifecker Familie, würde ich als bedeutenden Rechercheerfolg einstufen, der m.E. eine beschleunigte Dynamik der Forschungsarbeit zur Folge hätte !!
In diesem Zusammenhang:
mir liegt der Aktenvermerk einer Zeugenbefragung von Cilli`s Klassenkameradin S.F. vor - dort wird Cilli wie folgt beschrieben: ".... . Es fehlte ihr vorne ein Schneidezahn, sie hatte blondes Haar und oft ein hellgrünes Kleid mit weißen Tupfen an."
hauinolo: Vielleicht kannst Du das in der nächsten Zusammenkunft mit der Oma Deiner Bekannten im Gespräch mal einflechten.
Im weiteren Verlauf wird Andreas Gruber folgendermaßen charakterisiert: "Sie müssen nämlich wissen, der alte Hinterkaifecker war ein Hühnenmensch. Er war ungefähr 1,90m groß und sehr kräftig. Und zu seine Leit war er immer recht grob. ..."
@alle - regelmäßig und fundiert - Forschende (nach meiner Einschätzung sind das 10-15 Personen):
Wie bereits in einem früheren Beitrag geschrieben, basierte das Wissen um Hinterkaifeck bis vor kurzem nur auf der von manchen als "Leuschner-Bibel" bezeichneten - in Roman- oder Erzählform veröffentlichten - Publikation. Dieses Buch widerum, gründet sich zum größten Teil auf Recherchen der mittlerweile in den Staatsarchiven Augsburg und München gelagerten direkten Ermittlungsakten.
Übrigens: Konrad Müller hat im Rahmen der Hinterkaifeck-Forschung m.E. zusätzlich sehr wertvolle Arbeit geleistet und besitzt darüber ein beachtliches Archiv !
Im Forum sind nun auf dieser Basis u.a. verschiedene Theorien entworfen, Themen diskutiert und Bilder analysiert worden. Das finde ich, war und ist wichtig für alle, die sich ernsthaft mit dem Thema befassen.
Ich denke, es ist genau richtig, hier jetzt einen Schritt weiterzugehen. Wir sollten die noch im Verborgenen lagernden Informationen/Dokumente und v.a. die Erinnerungen der wenigen noch vorhanden Zeitzeugen, die - gerade noch - Aussagen zum Komplex Hinterkaifeck treffen können, zu recherchieren.
@Bernstein/hauinolo/oldschool70/schimmelchen:
soweit ich das hier im Forum rauslesen konnte, seit Ihr diejenigen, die wohl unmittelbar in der Nähe von Waidhofen leben. Wir wären Euch sehr dankbar, wenn ihr dieses Kapital auch weiterhin so erfolgreich einsetzen würdet.
@AngRa
Vielen Dank für Deine sehr interessanten Ausführungen zum Gnadenrecht. Bezüglich der Strafaussetzung der 1-monatigen Haftstrafe für die Viktoria schätze ich es in der Tat so ein, daß Sie die Haft nicht antreten mußte.
Und um diese These einigermaßen wasserdicht zu machen, fahre ich morgen ins Staatsarchiv München und werde die Haftbücher der Frauenanstalt Aichach genauestens überprüfen ! Der Bericht hier im Forum erfolgt vsl. morgen abend !
Bezüglich der Stafverbüßung des Andreas Gruber glaube ich immer noch, daß dieser die Haftstrafe auch abgesessen hat. Dies aufgrund der Ausführungen des Staatsanwalts, den Vermerk auf den bekannten Sterbebildchen: "Wegen Sittlichkeit 1 Jahr", sowie anderer Aussagen.
Selbstverständlich werde ich das ebenfalls morgen mit dem im Staatsarchiv vorhandenen Aktenmaterial abprüfen.
by the way: in verschiedenen Beiträgen hier im Forum habe ich gelesen, daß die beiden nur für den Zeitraum 1907-1910 abgeurteilt wurden. Gibt es hierüber eine gesicherte Quelle, daß das wirklich so war ?
Nochwas:
Die besondere Schwierigkeit neue Informationen ("Puzzleteile") über Hinterkaifeck mittels Archivforschung zu bekommen besteht darin:
1.) wo gab es Berührungspunkte der Hinterkaifecker, die dokumentiert wurden
2.) bei welchen Institutionen könnte das dokumentiert worden sein
3.) wo lagern diese Dokumente heute (Achtung: Nachfolgeinstitutionen ! )
4.) wie kommt der Hinterkaifeck-Forscher an diese Dokumente
Gruß Kcefiak
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 22:43@kcefiak
Ich bin gespannt auf Deine Ergebnisse.
Eine weitere Quelle für uns könnten Unterlagen der Versorgungsämter sein, denn Victoria muss selbst Witwenrente und Halbwaisenrente für Cäzilia bekommen haben. Welches Versorgungsamt war wohl zuständig evtl. Schrobenhausen oder Augsburg, vielleicht gab es so etwas in Schrobenhausen nicht.
Es gibt nicht in jedem Kaff ein Versorgungsamt. Heute gibt es in Südhessen beispielsweise Versorgungsämter in Frankfurt und eine Außenstelle in Darmstadt. Keine Ahnung wie das früher war.
Ich bin gespannt auf Deine Ergebnisse.
Eine weitere Quelle für uns könnten Unterlagen der Versorgungsämter sein, denn Victoria muss selbst Witwenrente und Halbwaisenrente für Cäzilia bekommen haben. Welches Versorgungsamt war wohl zuständig evtl. Schrobenhausen oder Augsburg, vielleicht gab es so etwas in Schrobenhausen nicht.
Es gibt nicht in jedem Kaff ein Versorgungsamt. Heute gibt es in Südhessen beispielsweise Versorgungsämter in Frankfurt und eine Außenstelle in Darmstadt. Keine Ahnung wie das früher war.
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 22:45@kcefiak
Es wurden am 28.05.1915 tatsächlich nur der Inzest des Zeitraums von 1907 bis Sommer 1910 abgeurteilt.
Das geht ebenfalls aus dem Bericht des 1. Staatsanwalts Pielmaier vom 06.11.1926 hervor.
Es wurden am 28.05.1915 tatsächlich nur der Inzest des Zeitraums von 1907 bis Sommer 1910 abgeurteilt.
Das geht ebenfalls aus dem Bericht des 1. Staatsanwalts Pielmaier vom 06.11.1926 hervor.
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 23:37@kcefiak
Wenn man bei der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bezug auf Viktoria Gabriel nicht fündig wird, müsste man evtl. auch die Akten der Justizvollzugsanstalt Neudeck in München, ebenfalls ein Frauengefängnis, gegenprüfen.
Wenn man bei der Justizvollzugsanstalt Aichach in Bezug auf Viktoria Gabriel nicht fündig wird, müsste man evtl. auch die Akten der Justizvollzugsanstalt Neudeck in München, ebenfalls ein Frauengefängnis, gegenprüfen.
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 23:39Wer Interesse hat:
www.justizvollzug-bayern.de
www.justizvollzug-bayern.de
Mordfall Hinterkaifeck
02.01.2008 um 23:53@kcefiak
Sophie Fuchs ist für mich eine Zeugin, bei deren Aussagen/Erinnerungsvermögen ich - speziell beim ´Paar-Spaziergang´ - immer einige Zweifel hatte.
Die Haarfarbe der kleinen Cäzilia mag (dunkel?-)blond (S. Fuchs) oder braun gewesen sein ("Oma"), interessanter (und relevanter) ist aber die Statur des alten Gruber.
Daß er nicht "sehr kräftig", zumindest nicht von der Statur her, gewesen sein kann, zeigt m.E. das Bild der Leichen im Stadel.
Die Größe von "1,90" scheint mir mit einiger Wahrscheinlichkeit übertrieben.
Auch ein Mann mit 1,80m (oder wenig darüber) dürfte in dieser Zeit die meisten anderen Männer deutlich überragt haben.
Ohne Recherche würde ich eine Durchschnittsgröße von 1,68m (oder darunter?)annehmen. Ich werde mal versuchen, da etwas herauszufinden.
Sophie Fuchs ist für mich eine Zeugin, bei deren Aussagen/Erinnerungsvermögen ich - speziell beim ´Paar-Spaziergang´ - immer einige Zweifel hatte.
Die Haarfarbe der kleinen Cäzilia mag (dunkel?-)blond (S. Fuchs) oder braun gewesen sein ("Oma"), interessanter (und relevanter) ist aber die Statur des alten Gruber.
Daß er nicht "sehr kräftig", zumindest nicht von der Statur her, gewesen sein kann, zeigt m.E. das Bild der Leichen im Stadel.
Die Größe von "1,90" scheint mir mit einiger Wahrscheinlichkeit übertrieben.
Auch ein Mann mit 1,80m (oder wenig darüber) dürfte in dieser Zeit die meisten anderen Männer deutlich überragt haben.
Ohne Recherche würde ich eine Durchschnittsgröße von 1,68m (oder darunter?)annehmen. Ich werde mal versuchen, da etwas herauszufinden.
Mordfall Hinterkaifeck
03.01.2008 um 00:08Also noch einmal kurz zum Haare ausreißen. Bei Kopfverletzungen tritt eigentlich grundsätzlich immer Bewußtlosigkeit ein, insbesondere wenn diese so schwer sind, dass sie zum Tod führen. Interessant ist dabei auch die Frage, wie man auf 2 Stunden kommt. Es gäbe da eigentlich nur die Vermutung, dass die ersten Schläge nicht tödlich waren, sie sich Haare ausriß und dann erst erschlagen wurde. Da dies aber nicht erwähnt wird, ist es unwahrscheinlich.
Wenn man aber wie ich annimmt, dass die kleine Cäcillia nicht von alleine bzw. mit einem Erwachsenen in den Stall ging, sondern dorthin verbracht wurde, dann wird ein Schuh draus, denn vielleicht hat sie sich dann gewehrt. Und dann wären die Haare vom Täter.
Was ich auch noch gerade gelesen habe. Wenn die Mordwaffe eine Schutzwaffe war, die sich der Andreas Gruber zugelegt hatte, dann hätte doch weder die Viktoria noch die alte Cäcillia diese Waffe mitgenommen. Die Waffe wäre im Haus gewesen. Muss man dann nicht die ganze Tatreihenfolge in Frage stellen ?
Dann noch etwas, ich wühle mich gerade so durch die Threads, aber a) ist die Forumssoftware ja wirklich unter aller Kanone und zweitens ist das so viel, so viel Zeit hat ja kein Mensch ;-).
Also am 23.03.2007 hat Masuri die beiden Bilder gepostet (Leichen im Stadel) und war der Meinung, dass beide Bilder den selben Ort zeigen und auf dem zweiten der oben aufliegende Andreas Gruber zur Seite nach links bewegt wurde und darunter die anderen Leichen zum Vorschein kamen. Diese These ist in meinen Augen zu 100 % richtig, da man an der Wand die Steine (Muster aus hellen und dunklen) in beiden Bilder eindeutig identifizieren kann.
Hier der Link zu dem Post:
Mordfall Hinterkaifeck (Seite 81)
Daraus ergeben sich meiner Meinung eine ganze Sammlung von unbeantworteten Fragen:
Angeblich soll doch der LTV in den Stadel gegangen sein, soll die Leichen umgedreht und angeschaut haben und die anderen sind dann aber wieder aus dem Stall gegangen, wegen dem schrecklichen Anblick.
1. Welcher schreckliche Anblick, auf Bild 1 und das müssen die Begleiter gesehen haben, sieht man ja nichts ?
2. Wenn der LTV die Leichen begutachtet hat, mußte er doch die Position verändern, hat der die dann wieder zurückgelegt ?
Um nur die 2 drängensten zu nennen.
Weiter, wenn der Stadel von innen verschlossen war, mußten die Täter ja irgendwie rauskommen. Wenn man aber bedenkt, dass die dort was gegessen haben, und die Viecher versorgt haben, dann mußten die ja auch wieder hinein. Denn das die dort warten und dann im richtigen Moment abhauen wenn die Leichen entdeckt werden ist grob unwahrscheinlich. Bleibt nur eine Möglichkeit, die hatten den Haustürschlüssel und konnten ein und aus gehen (Dienstag Monteur). Der LTV ging also über den Stadel rein, tat so als wenn der Haustürschlüssel von innen steckt und sperrte auf. Wie gesagt, da die Täter aber wieder in das Haus kommen mußten, konnte der Haustürschlüssel nicht von innen stecken.
Damit ist für mich LTV als Täter eigentlich erwiesen, da die Schlüsselgeschichte so nicht sein kann und die Auffinde-Geschichte auch so nicht war.
Digital_Data
Wenn man aber wie ich annimmt, dass die kleine Cäcillia nicht von alleine bzw. mit einem Erwachsenen in den Stall ging, sondern dorthin verbracht wurde, dann wird ein Schuh draus, denn vielleicht hat sie sich dann gewehrt. Und dann wären die Haare vom Täter.
Was ich auch noch gerade gelesen habe. Wenn die Mordwaffe eine Schutzwaffe war, die sich der Andreas Gruber zugelegt hatte, dann hätte doch weder die Viktoria noch die alte Cäcillia diese Waffe mitgenommen. Die Waffe wäre im Haus gewesen. Muss man dann nicht die ganze Tatreihenfolge in Frage stellen ?
Dann noch etwas, ich wühle mich gerade so durch die Threads, aber a) ist die Forumssoftware ja wirklich unter aller Kanone und zweitens ist das so viel, so viel Zeit hat ja kein Mensch ;-).
Also am 23.03.2007 hat Masuri die beiden Bilder gepostet (Leichen im Stadel) und war der Meinung, dass beide Bilder den selben Ort zeigen und auf dem zweiten der oben aufliegende Andreas Gruber zur Seite nach links bewegt wurde und darunter die anderen Leichen zum Vorschein kamen. Diese These ist in meinen Augen zu 100 % richtig, da man an der Wand die Steine (Muster aus hellen und dunklen) in beiden Bilder eindeutig identifizieren kann.
Hier der Link zu dem Post:
Mordfall Hinterkaifeck (Seite 81)
Daraus ergeben sich meiner Meinung eine ganze Sammlung von unbeantworteten Fragen:
Angeblich soll doch der LTV in den Stadel gegangen sein, soll die Leichen umgedreht und angeschaut haben und die anderen sind dann aber wieder aus dem Stall gegangen, wegen dem schrecklichen Anblick.
1. Welcher schreckliche Anblick, auf Bild 1 und das müssen die Begleiter gesehen haben, sieht man ja nichts ?
2. Wenn der LTV die Leichen begutachtet hat, mußte er doch die Position verändern, hat der die dann wieder zurückgelegt ?
Um nur die 2 drängensten zu nennen.
Weiter, wenn der Stadel von innen verschlossen war, mußten die Täter ja irgendwie rauskommen. Wenn man aber bedenkt, dass die dort was gegessen haben, und die Viecher versorgt haben, dann mußten die ja auch wieder hinein. Denn das die dort warten und dann im richtigen Moment abhauen wenn die Leichen entdeckt werden ist grob unwahrscheinlich. Bleibt nur eine Möglichkeit, die hatten den Haustürschlüssel und konnten ein und aus gehen (Dienstag Monteur). Der LTV ging also über den Stadel rein, tat so als wenn der Haustürschlüssel von innen steckt und sperrte auf. Wie gesagt, da die Täter aber wieder in das Haus kommen mußten, konnte der Haustürschlüssel nicht von innen stecken.
Damit ist für mich LTV als Täter eigentlich erwiesen, da die Schlüsselgeschichte so nicht sein kann und die Auffinde-Geschichte auch so nicht war.
Digital_Data
Mordfall Hinterkaifeck
03.01.2008 um 00:25Hallo,
@Badesalz:
Danke für Deinen Hinweis bzgl. der JVA Neudeck/Mchn - wenn Akten vorhanden sind, werde ich hier ebenfalls nachforschen !
Bezüglich der Zeugin S.F.: Ja - möglicherweise hat sie bei Gruber etwas übertrieben. Nach m.E. ist der Gruber des Tatortfotos aber schon einigermaßen kräftig gebaut. Die Größe ist hier natürlich schlecht zu schätzen. Beide Zeuginnen ("Oma" + S.F.) berichten hier jedoch übereinstimmendes, sodaß ich davon ausgehe, daß Gruber für damalige Verhältnisse eine überdurchschittliche Körpergröße hatte.
"Paarspaziergang": Das ist natürlich - soweit ich weiß - nur von S.F. überliefert. Aber warum sollte sich S.F. so eine dramatische Geschichte ausdenken - sie belastet doch damit keinen Aussenstehenden (auch sie hatte ihren LTV) ?
Möglicherweise eskalierte die Situation auch innerhalb der Familie Gruber/Gabriel gegen Ende März 1922 ! Das halte ich durchaus für möglich - ja fast für sehr wahrscheinlich !
Gruß Kcefiak
@Badesalz:
Danke für Deinen Hinweis bzgl. der JVA Neudeck/Mchn - wenn Akten vorhanden sind, werde ich hier ebenfalls nachforschen !
Bezüglich der Zeugin S.F.: Ja - möglicherweise hat sie bei Gruber etwas übertrieben. Nach m.E. ist der Gruber des Tatortfotos aber schon einigermaßen kräftig gebaut. Die Größe ist hier natürlich schlecht zu schätzen. Beide Zeuginnen ("Oma" + S.F.) berichten hier jedoch übereinstimmendes, sodaß ich davon ausgehe, daß Gruber für damalige Verhältnisse eine überdurchschittliche Körpergröße hatte.
"Paarspaziergang": Das ist natürlich - soweit ich weiß - nur von S.F. überliefert. Aber warum sollte sich S.F. so eine dramatische Geschichte ausdenken - sie belastet doch damit keinen Aussenstehenden (auch sie hatte ihren LTV) ?
Möglicherweise eskalierte die Situation auch innerhalb der Familie Gruber/Gabriel gegen Ende März 1922 ! Das halte ich durchaus für möglich - ja fast für sehr wahrscheinlich !
Gruß Kcefiak
Mordfall Hinterkaifeck
03.01.2008 um 00:35Gerade habe ich mir, um die Körpergröße des alten Gruber in etwa mit der Körpergröße der abgebildeten Frau vergleichen zu können, die zwei ´Stadel-Fotos´ nochmals angesehen.
Dabei ist mir etwas aufgefallen, was, so glaube ich, hier noch nie thematisiert wurde:
Die Tür vom Stall zum Stadel könnte ein Schloß gehabt haben (ebenfalls natürlich auch innen einen (kleinen?) Riegel, aber das müßte jemand, der in der Lage ist, die Bilder zu bearbeiten, überprüfen).
Wenn das so war, könnte man sich - auch angesichts des eventuell nicht verriegelbaren (Außen-)Tores zum ehemaligen Maschinenhaus - fragen, ob diese Tür nachts nicht für gewöhnlich versperrt oder verriegelt war!?
Falls der alte Gruber in den Tagen vor der Tat ein "Bedrohungspotential" gesehen hätte und diese Tür zum Stadel abschließbar war, dann wäre sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch verschlossen gewesen - wenn sie denn nicht überhaupt grundsätzlich nachts verschlossen wurde.
Wenn diese Tür verschlossen gewesen sein müßte und es keine Aufbruchspuren gab, wäre die Hypothese des "nächtlichen Treffens" (etwa wegen einer Aussprache) entsprechend wahrscheinlicher.
Schaut Euch das bitte selber mal an...
Dabei ist mir etwas aufgefallen, was, so glaube ich, hier noch nie thematisiert wurde:
Die Tür vom Stall zum Stadel könnte ein Schloß gehabt haben (ebenfalls natürlich auch innen einen (kleinen?) Riegel, aber das müßte jemand, der in der Lage ist, die Bilder zu bearbeiten, überprüfen).
Wenn das so war, könnte man sich - auch angesichts des eventuell nicht verriegelbaren (Außen-)Tores zum ehemaligen Maschinenhaus - fragen, ob diese Tür nachts nicht für gewöhnlich versperrt oder verriegelt war!?
Falls der alte Gruber in den Tagen vor der Tat ein "Bedrohungspotential" gesehen hätte und diese Tür zum Stadel abschließbar war, dann wäre sie aller Wahrscheinlichkeit nach auch verschlossen gewesen - wenn sie denn nicht überhaupt grundsätzlich nachts verschlossen wurde.
Wenn diese Tür verschlossen gewesen sein müßte und es keine Aufbruchspuren gab, wäre die Hypothese des "nächtlichen Treffens" (etwa wegen einer Aussprache) entsprechend wahrscheinlicher.
Schaut Euch das bitte selber mal an...
Mordfall Hinterkaifeck
03.01.2008 um 00:41@kcefiak
Ich würde auf dem Foto einen Mann von "normaler" Statur mit zu großer (´schlabbriger´) langer Unterhose sehen wollen.
Auch in Bezug zur mutmasslichen Größe der zu sehenden Frau , die ich immer für Viktoria Gabriel hielt (was anscheinend aber auch nicht wirklich zu klären ist), würde ich keinen "Riesen" von 1,90m erkennen wollen.
Mit 1,80m (oder knapp darüber) glaube ich, nicht allzu falsch zu liegen.
Einigen hier im Thread liegt der Obduktionsbericht vor: Ist darüber etwas enthalten?
Ich würde auf dem Foto einen Mann von "normaler" Statur mit zu großer (´schlabbriger´) langer Unterhose sehen wollen.
Auch in Bezug zur mutmasslichen Größe der zu sehenden Frau , die ich immer für Viktoria Gabriel hielt (was anscheinend aber auch nicht wirklich zu klären ist), würde ich keinen "Riesen" von 1,90m erkennen wollen.
Mit 1,80m (oder knapp darüber) glaube ich, nicht allzu falsch zu liegen.
Einigen hier im Thread liegt der Obduktionsbericht vor: Ist darüber etwas enthalten?
Mordfall Hinterkaifeck
03.01.2008 um 09:40@Badesalz
@all
Nochmal kurz zur Beschreibung durch die Oma:
Andreas Gruber:
Die Oma hat den Gruber leider nie persönlich gesehen. Die Aussage, dass er groß und kräftig war bezog sich auf Erzählungen aus dem Dorf. Als ich sie gefragt habe, ob er ungefähr so groß wie ich gewesen sein könnte, hat sie gelacht und gesagt, dass damals die Leut nicht so groß waren wie heute (das wissen wir ja schon :-)). Ich bin mit 1,84 m (ohne Schuhe). Am Tag des Besuchs hatte ich Schuhe an und war vielleicht 1,87 m. Also gehe ich davon aus, dass der alte Gruber in etwa, wenn er als groß beschrieben wurde max. 1,80m groß war, eher darunter.
Cilli:
Hier kann ich nur sagen, dass die Aussage auf dem Erinnerungsvermögen einer betagten aber durchaus agilen Dame beruht. Diese Erinnerung geht zudem auch noch fast 87 Jahre zurück. Ich habe bzgl. der Cilli die Oma aber eigentlich mit einer Feststellung konfrontiert, welche sie verneint hat. Auf meine Frage: "Die Haarfarbe der Cilli war ja blond, stimmts?" hat sie verneint und gesagt: Blond? Na, dunkelbraune Haar hats ghabt! Wobei ich hier dunkelbraun als braun definieren würde.
Die Haarfarbe "braun" würde bei der Cilli aber auch passen, findet ihr nicht? Ihre Mutter war dunkelblond, Karl Gabriel hatte braune Haare . Die dunkle Haarfarbe dominiert, das Kind bekommt braune Haare. Täusche ich mich?
Vielleicht kann uns aber diesbezüglich wirklich nur der Obduktionsbericht weiterhelfen.
@all
Nochmal kurz zur Beschreibung durch die Oma:
Andreas Gruber:
Die Oma hat den Gruber leider nie persönlich gesehen. Die Aussage, dass er groß und kräftig war bezog sich auf Erzählungen aus dem Dorf. Als ich sie gefragt habe, ob er ungefähr so groß wie ich gewesen sein könnte, hat sie gelacht und gesagt, dass damals die Leut nicht so groß waren wie heute (das wissen wir ja schon :-)). Ich bin mit 1,84 m (ohne Schuhe). Am Tag des Besuchs hatte ich Schuhe an und war vielleicht 1,87 m. Also gehe ich davon aus, dass der alte Gruber in etwa, wenn er als groß beschrieben wurde max. 1,80m groß war, eher darunter.
Cilli:
Hier kann ich nur sagen, dass die Aussage auf dem Erinnerungsvermögen einer betagten aber durchaus agilen Dame beruht. Diese Erinnerung geht zudem auch noch fast 87 Jahre zurück. Ich habe bzgl. der Cilli die Oma aber eigentlich mit einer Feststellung konfrontiert, welche sie verneint hat. Auf meine Frage: "Die Haarfarbe der Cilli war ja blond, stimmts?" hat sie verneint und gesagt: Blond? Na, dunkelbraune Haar hats ghabt! Wobei ich hier dunkelbraun als braun definieren würde.
Die Haarfarbe "braun" würde bei der Cilli aber auch passen, findet ihr nicht? Ihre Mutter war dunkelblond, Karl Gabriel hatte braune Haare . Die dunkle Haarfarbe dominiert, das Kind bekommt braune Haare. Täusche ich mich?
Vielleicht kann uns aber diesbezüglich wirklich nur der Obduktionsbericht weiterhelfen.