@inquisiteuer
@allEinschätzung des Pfarrers Haas
Man könnte jetzt einen Zusammenhang herstellen, zwischen der Nichtgenehmigung - seitens des Vatikans oder wem auch immer - und dem Abhandensein der Aussage des Pfarrers in den Akten. Immerhin könnte eine solche Aussage dann gerichtlich nicht mehr verwertbar gewesen sein.
Ich wäre damit aber vorsichtig. Wenn dem Pfarrer tatsächlich jemand die Tat gebeichtet hat, dann hätte er m.E. bereits durch die Aussage, er wisse wer der Mörder ist und er sei gestorben, das Beichtgeheimnis gebrochen. Auch soll er sich mit dem Lehrer und dem Gemeindeschreiber über den Fall unterhalten und Verdächtigungen geäußert haben. Wenn es ein "Beichtgeheimnis-Problem" gab, dann hätte er so nicht gehandelt.
Wenn wir in Richtung des LTV denken, dann würde es mich überraschen, wenn dieser das gebeichtet hätte. Einen solch offiziellen, ehrlichen Akt vor sich selbst, das würde für mich nicht passent. Sich im Wirtshaus verquatschen, ja - aber nicht in der Kirche beichten.
Nebenbei:
Mir ist ein Fall aus den 60er Jahren bekannt, in dem einem katholischen Pfarrer ein Mord/Tötung gebeichtet wurde. Allerdings erkannte der Pfarrer den Menschen nicht eindeutig. Er ist dann, nach dem er mit sich gerungen hat, zur Polizei gegangen und hat letztendlich, allerdings eher durch Andeutungen, geholfen, den Täter zu finden. Ich meine, dass ihm von seiten der Kirche keine Vorwürfe gemacht worden sind.