Mordfall Hinterkaifeck
14.08.2007 um 19:26Den Namen des Lehrers der kleinen Cäcilia habe ich von S. 11. Es wird dort aber nur sein Name: Georg Sellwanger genannt.
Auf S. 169 wird davon berichtet, dass Oberstaatsanwalt Kestel die Vernehmung des "ehemaligen Waidhofener Hauptlehrers Hans Yblagger" anordnet und zwar sollte er gründlich vernommen werden über sein gesamtes Wissen, was mit dem Mord zusammenhängt.
Am 19.2.1931 wird er dann vernommen und erklärt, dass er im Oktober 1922 nach Waidhofen kam. Er war also zum Tatzeitpunkt nicht Lehrer von Cilli. Daraus schließe ich, dass Sellwanger ziemlich schnell nach der Tat nicht mehr in Waidhofen tätig war und Yblagger sein Nachfolger war.
Interessant ist, dass OStA Kestel angeordnet hat, dass Yblagger richterlich vernommen wird und zwar durch Amtsrichter Mayr und nicht etwa durch einen Polizeibeamten. Einerseits wird dadurch deutlich welche Bedeutung Kestel dieser Aussage beigemessen hat. Andererseits wird eine richterliche Vernehmung angeordnet, wenn
man davon ausgeht, dass ein Zeuge etwa in einem späteren Prozess nicht aussagen kann, weil er wegzieht und deshalb nicht mehr greifbar ist oder stirbt oder ähnliches. Eine richterliche Vernehmung kann in jeden Prozess eingeführt werden, d.h. sie wird einfach verlesen und der Zeuge muss nicht mehr erscheinen. Vielleicht deutet dieses darauf hin, dass Lehrer früher häufig versetzt wurden. Yblagger war ja 1931 auch nicht mehr in Waidhofen tätig.
Auf S. 169 wird davon berichtet, dass Oberstaatsanwalt Kestel die Vernehmung des "ehemaligen Waidhofener Hauptlehrers Hans Yblagger" anordnet und zwar sollte er gründlich vernommen werden über sein gesamtes Wissen, was mit dem Mord zusammenhängt.
Am 19.2.1931 wird er dann vernommen und erklärt, dass er im Oktober 1922 nach Waidhofen kam. Er war also zum Tatzeitpunkt nicht Lehrer von Cilli. Daraus schließe ich, dass Sellwanger ziemlich schnell nach der Tat nicht mehr in Waidhofen tätig war und Yblagger sein Nachfolger war.
Interessant ist, dass OStA Kestel angeordnet hat, dass Yblagger richterlich vernommen wird und zwar durch Amtsrichter Mayr und nicht etwa durch einen Polizeibeamten. Einerseits wird dadurch deutlich welche Bedeutung Kestel dieser Aussage beigemessen hat. Andererseits wird eine richterliche Vernehmung angeordnet, wenn
man davon ausgeht, dass ein Zeuge etwa in einem späteren Prozess nicht aussagen kann, weil er wegzieht und deshalb nicht mehr greifbar ist oder stirbt oder ähnliches. Eine richterliche Vernehmung kann in jeden Prozess eingeführt werden, d.h. sie wird einfach verlesen und der Zeuge muss nicht mehr erscheinen. Vielleicht deutet dieses darauf hin, dass Lehrer früher häufig versetzt wurden. Yblagger war ja 1931 auch nicht mehr in Waidhofen tätig.