Hathora schrieb:Da fällt mir gerade ein, dass die Cilli im Wohnraum wohl nicht gehört worden wäre, wie ein vorgenommener „Schreitest“ aufzeigte.
Und wie kann ein Kind mit so schweren Verletzungen noch laut schreien? Deinen Annahmen zufolge muss es ja auf der Stelle gestorben sein.
Und überhaupt, was will ein Kind nachts alleine im Nachthemdchen im Stadel?
1. Mit intakten Stimmbändern und intakter Luftröhre kann das Kind noch schreien. Wir wissen nämlich weder wie tief die klaffende wunde war noch an welcher Stelle genau, nur das sie am hals war.
2. Zwischen stadl und Wohnung war ein Gang und ein kleiner Vorraum mit normalen Türen und die Küche direkt hinter einer dieser Tür. Also doch es wäre etwas zu hören, vorallem wenn durch ihre laute, die Tiere unruhig werden. Da war nichts mit schallisolierung, sondern blankes mauerwerk. Vorallem wenn die Türen offen standen.
3. Sehe ich den hauspläne keine Toilette, diese wird wohl ein aussenklo gewesen sein, das Kind konnte also auch auf dem Weg zu Klo oder Rückweg gewesen sein und etwas gehört haben auf dem Weg.
Und das mit der Nacht ist eine Behauptung, denn keiner kennt den genauen Tag, geschweige denn die tatzeit.
Sonnenuntergang war 18:37 Uhr, also auf einem Hof zum Teil schon schlafenszeit für den bauer, aber die frauen waren dann meist noch mit dem haushalt beschäftigt. Sonnenaufgang übrigens 5:27 Uhr, da sind die meisten Bauern schon lange an der tierversorgung. Zusätzlich war es im stadl bei geschlossenen Tür immer dunkel. Und auch sogenannte mittagschlaf/Mittagspause gab es bei den Bauern.
Ich sagte nicht dass es so war, aber ich nehme mir das recht raus, eigene Überlegungen anzustellen und sie auch zur fairen Diskussion hier einzustellen.
Hathora schrieb:Im §1589 BGB ist seit 1900 festgelegt, dass ein uneheliches Kind nicht mit seinem Erzeuger verwandt ist. Selbst wenn Josef überlebt hätte und angenommen fünf Jahre später an Masern verstorben wäre, wäre Schlittenbauer nicht erbberechtigt gewesen, sondern die Erbfolge wäre auch in etwa wie geschehen auf der Linie der Mutter erfolgt, ohne Schlittenbauer und auch ohne Gabriels.
Man kann die heutigen Gesetze nicht auf die damalige Zeit anwenden!
Nein das besagt der Paragraph eben nicht!
Ob es früher so war, kann ich nicht sagen.
Heute jedenfalls ist ein uneheliches Kind zum ehelichen gleichgestellt. Aber auch wenn es früher so war, hatten die Gabriel nie Anspruch. Sondern nur die halbschwester von V.Gabriel aus 1. Ehe.