@BadesalzEigentlich ist es gar nicht möglich, dass man gut in einen Hofeinheiratet, wo aus einer vorherigen Ehe ein Sohn und somit ein Erbe vorhanden ist, wieim Fall von Martin Asam. Es war und ist ja gar nicht möglich nach unserem Recht ein Kindvom Erbe auszuschließen.
Deshalb bleibt dieser Punkt merkwürdig. Man hat niegelesen, dass er einige Zeit zusammen mit Gruber auf Hinterkaifeck gelebt hat. Deshalbgehe ich davon aus, dass er 1885 beim Tode des Vater vielleicht schon 15 Jahre alt warund irgendwo in Stellung war, so dass er nicht mehr bei der Mutter gewohnt hat. Nach demTod des Vaters hätte er aber seine Nachfolge antreten müssen, vielleicht anfangs nochunterstützt durch einen erfahrenen Knecht. Wenn er nicht volljährig gewesen wäre, hättedas Vormundschaftsgericht einen Vormund bestellen müssen, der darüber wacht, dass eralles bekommt, was ihm zusteht.
Die Familie Asam muss aber anfangs auch woandersgewohnt haben, weil es Hinterkaifeck erst seit ca. 1880 gegeben haben soll. Gesichertnach Leuschner ist nur, dass Cäcilia Gruber den Hof mit in die Ehe gebrachthat.
Interessant wäre hier das Grundbuch, das beim Amtsgericht Schrobenhausengeführt worden sein muss.