Mordfall Hinterkaifeck
31.10.2018 um 13:41@pensionär
@alle Interessierten zum Thema Blutflecken und mögliche Ableitungen zur Tat
Wenn es korrekt ist, dass im Futtergang und Kellervorraum keine Blutspuren/-flecken gdokumentiert sind, bedeutet dies zunächst nicht zwangsläufig, dass es sie nicht gab. Sie könnten übersehen worden sein o.ä. Aber ich unterstelle jetzt mal für die folgende Überlegung, dass die Dokumentation dazu korrekt ist.
Die Spurenlage lässt zu, dass der Täter wie angenommen in den Ermittlungsberichten den Weg mit der Reuthaue über den Futtergang und Kellervorraum nahm und dann die beiden anderen Opfer tötete. Dabei zunächst die Magd, dann das Kind. Voraussetzung: er bewegte sich schnell und ohne Halt durch diese Räume, wo es keine Spuren gab, denn andernfalls lässt sich nicht schlüssig erklären, weshalb es dort keine Spuren gab, in Küche und Hausflur aber schon, wo wir- unterstellen wir das einmal- vermuten, dass der Täter aus welchem Grund auch immer nicht sofort weiter voran schritt. Abweichend dazu fallen mir ein:
Option A: es wurden unterschiedliche Waffen verwendet. Dann würde dies bedeuten, dass der Täter gar nicht mit der Reuthaue aus dem Stall in den Wohnbereich ging, sondern zur Tötung der Magd und des Kindes eine zweite Waffe benutzte. Diese Waffe verursachte dann das Spurenbild beim Verlassen des Mägdezimmers hin zum Kinderzimmer. Ich weiß nicht, ob dies eine zulässige Überlegung bzgl. der Tötungsspuren an Magd und Kind ist.
Option B: der Täter säuberte die Reuthaue nach der Mordtat im Stall und lief mit einer halbwegs sauberen Waffe in den Wohnbereich, daher keine Spuren. Die vorgefundene Spuren in Küche und Hausflur rühren dann von den Opfern 5 und 6 (Magd und Kind).
Option C. Der Täter ist nicht über den Futtergang in den Wohnbereich sondern von außen und durch die Haustür gelangt. Die Waffe hatte er nach der tat im Stall nicht gereinigt. Die Spurenlage ist dann auf das Blut der Opfer im Stall zurückzuführen und zeichnet seinen Weg ins Haus nach. Der Täter konnte, da er im Besitz des von AG als vermisst gemeldeten Schlüssels war, sich selbst Zutritt zum Haus verschaffen.
Option D: es waren mehrere Täter. Der Täter mit der Mordwaffe verließ den Stall wie unter C und gelangte durch den Hof zur Haustür, der (oder ein) zweiter Täter öffnete die Tür von innen mit dem entweder schon wieder von den Hausbewohnern in der Zwischenzeit gefundenen und steckendem Schlüssel oder weil die Täter den Schlüssel Tage vorher bereits wie unter C beschrieben in ihren besitz gebracht hatten.
Das alles reine Thesen, ohne dafür Wahrscheinlichkeiten ausdrücken zu wollen. Aber als Überlegung zu einem alternativen Tatablauf einmal dahin gestellt.
@alle Interessierten zum Thema Blutflecken und mögliche Ableitungen zur Tat
Wenn es korrekt ist, dass im Futtergang und Kellervorraum keine Blutspuren/-flecken gdokumentiert sind, bedeutet dies zunächst nicht zwangsläufig, dass es sie nicht gab. Sie könnten übersehen worden sein o.ä. Aber ich unterstelle jetzt mal für die folgende Überlegung, dass die Dokumentation dazu korrekt ist.
Die Spurenlage lässt zu, dass der Täter wie angenommen in den Ermittlungsberichten den Weg mit der Reuthaue über den Futtergang und Kellervorraum nahm und dann die beiden anderen Opfer tötete. Dabei zunächst die Magd, dann das Kind. Voraussetzung: er bewegte sich schnell und ohne Halt durch diese Räume, wo es keine Spuren gab, denn andernfalls lässt sich nicht schlüssig erklären, weshalb es dort keine Spuren gab, in Küche und Hausflur aber schon, wo wir- unterstellen wir das einmal- vermuten, dass der Täter aus welchem Grund auch immer nicht sofort weiter voran schritt. Abweichend dazu fallen mir ein:
Option A: es wurden unterschiedliche Waffen verwendet. Dann würde dies bedeuten, dass der Täter gar nicht mit der Reuthaue aus dem Stall in den Wohnbereich ging, sondern zur Tötung der Magd und des Kindes eine zweite Waffe benutzte. Diese Waffe verursachte dann das Spurenbild beim Verlassen des Mägdezimmers hin zum Kinderzimmer. Ich weiß nicht, ob dies eine zulässige Überlegung bzgl. der Tötungsspuren an Magd und Kind ist.
Option B: der Täter säuberte die Reuthaue nach der Mordtat im Stall und lief mit einer halbwegs sauberen Waffe in den Wohnbereich, daher keine Spuren. Die vorgefundene Spuren in Küche und Hausflur rühren dann von den Opfern 5 und 6 (Magd und Kind).
Option C. Der Täter ist nicht über den Futtergang in den Wohnbereich sondern von außen und durch die Haustür gelangt. Die Waffe hatte er nach der tat im Stall nicht gereinigt. Die Spurenlage ist dann auf das Blut der Opfer im Stall zurückzuführen und zeichnet seinen Weg ins Haus nach. Der Täter konnte, da er im Besitz des von AG als vermisst gemeldeten Schlüssels war, sich selbst Zutritt zum Haus verschaffen.
Option D: es waren mehrere Täter. Der Täter mit der Mordwaffe verließ den Stall wie unter C und gelangte durch den Hof zur Haustür, der (oder ein) zweiter Täter öffnete die Tür von innen mit dem entweder schon wieder von den Hausbewohnern in der Zwischenzeit gefundenen und steckendem Schlüssel oder weil die Täter den Schlüssel Tage vorher bereits wie unter C beschrieben in ihren besitz gebracht hatten.
Das alles reine Thesen, ohne dafür Wahrscheinlichkeiten ausdrücken zu wollen. Aber als Überlegung zu einem alternativen Tatablauf einmal dahin gestellt.