@Kailahki @SoSo123 @Bernstein Wenn man sich mal objektiv alles anschaut, so überwiegen die Argumente dafür, dass es eine typische Boulevard-Schlagzeile ist, die keine Fakten beschreibt.
Ein Haarbüschel, das 2008 schon der Münchner tz bekannt war und danach auch Herrn Müller, weil er den Artikel in seien Vorträgen offensichtlich verwendete, das hätte Wellen geschlagen. Wir haben in keinem Buch danach oder in keinem bisher bekannten Interviews oder Gesprächen mit Herrn Müller diese Information bekommen. Weder in den ganzen Filmen von Ende 2009 noch in der damit einhergehenden Berichterstattung kam dieses Thema auf.
Die Verwandten, mit denen ich in Kontakt stand, wussten nichts zu berichten über einen eventuellen Haar-Fund noch von einem hier spekulativ eingebrachten DNA-Test.
Die Polizei und die Archive kennen keine Asservate, auch keine Haare, die erhalten wären.
Dahingehend sind die Zeitungsartikel voll von Übertreibungen, ich erinnere an eine 7. Leiche, die einmal in einer Überschrift aber nie im folgenden Inhalt erwähnt wurde.
Die Wahrscheinlichkeit, dass es 2008 ein untersuchenswertes Haarbüschel gab halte ich für nicht existent.
Selbst wenn man sich auf dieses Gedankeninstrument einlässt, so spräche vieles dafür, dass es eben die Haare des Mädchens wären. Denn die Experten damals haben die Haare ihr zugeordnet. Auch ohne DNA-Technik waren die schon sehr weit, was die Zuordnung von Haaren betraf (kann ich gerne mal ausführen). Zudem hätte die Cilli einen Kampf kämpfen müssen (von dem nichts bekannt ist) und der Täter hätte zufällig Haare haben müssen, die in Farbe, Länge und Struktur der des Mädchens zum Verwechseln ähnlich gewesen wären, was ebenfalls unwahrscheinlich ist.
In einem für mich sehr sehr sehr sehr unwahrscheinlichen Fall hätte man Täter-Haarproben. Und dann? Dann müsste man entweder erweiterte (in den meisten Fällen illegale) Analysen betreiben, die Infos über Herkunft, Alter, Krankheiten, Aussehen etc. liefern. Oder aber man müsste die aktuellen Datenbanken durchsuchen, um eventuell über verwandtschaftliche Gemeinsamkeiten den damaligen Täter zu finden. Oder man müsste reihenweise die Nachfahren von ortsansässigen Familien sowie von damals registrierten Straftätern untersuchen. In einem verjährten Mordfall, bei dem alle auch noch so eventuell Beteiligten mittlerweile verstorben sind? Wohl eher nicht.
Insofern sind die Überlegungen hier überhaupt nicht zielführend und stimme
@SoSo123 zu. Die Würde von Verstorbenen sowie derer lebenden Nachfahren darf nicht der Sensationsgier oder reinem wissenschaftlichem Ehrgeiz zum Opfer fallen.
Machbar ist Vieles, angebracht ist davon aber nicht alles.