Mordfall Hinterkaifeck
11.09.2014 um 18:55@pensionär
Danke für die Erläuterung. Da bin ich ja schon nahe dran.
Mit den "Erbansprüchen" habe ich mich sicher ungeschickt ausgedrückt. Die hätte J.Gr. nicht gehabt.
Trotzdem wäre m. E. faktisch das Erbe der L.S.-Erben geschmälert worden, wenn sie für ihn bis zum 16 Lj. ( oder widrigenfalls noch länger ) hätten weiterzahlen oder ihn mit einem Pflichtteil abfinden müssen. Dieses Geld wäre weg gewesen, die Nachkommen hätten für die Sünden des Vaters geradestehen müssen.
Ich gehe eigentlich mit Dir konform, was die 1922er Motivlage bei den Schlittenbauers ( Senior und Junior ) angeht. So weit dachten die damals nicht. Wenn schon die Juristen das nicht auf die Reihe kriegten, wieviel weniger dann die Bauern?
Auf der anderen Seite habe ich über Erbstreitigkeiten schon Familien zerbrechen sehen wegen Nichtigkeiten.
Dass L.S. an die Gültigkeit des von @margaretha zitierten Zettels glaubte kann ich mir vorstellen. Interessant natürlich wiederum, dass wir dem erst im Protokoll von 1930 begegnen. Da Riedmayer darin keine Auffälligkeit sieht, könnte der "Zettel" und sein Inhalt schon in früheren Befragungen ein Thema gewesen sein, sodass Riedmayer ihn schon kannte, z. B. aus dem "Sonderakt Schlittenbauer".
Frage: Herr Schlittenbauer, sind Sie vernünftig und sagen sie die Wahrheit, sie haben sich doch wegen der Vaterschaftssache furchtbar geärgert?
Antwort: Freilich hab ich mich grün und blau geärgert über die Vaterschaftssache, mein Bub hat mir Vorwürfe gemacht...
(Schlittenbauer besinnt sich; dann erklärt er:) Es ist nicht richtig, dass ich mich geärgert habe, ich hab mich mein Lebtag noch nicht geärgert, dass ich auf jemand einen Hass gehabt hätte. Die ganze Gemeinde bezeichnet mich als guten Mann.
Die Vorwürfe seines Sohnes ( damals eigentlich undenkbar! ), würde ich eher auf die Lächerlichkeit bezogen sehen, der sich L.S. durch seine Manöver im Zusammenhang mit der Vaterschafts-Heirats-Affäre ausgesetzt hatte.
MfG
Dew
Danke für die Erläuterung. Da bin ich ja schon nahe dran.
Mit den "Erbansprüchen" habe ich mich sicher ungeschickt ausgedrückt. Die hätte J.Gr. nicht gehabt.
Trotzdem wäre m. E. faktisch das Erbe der L.S.-Erben geschmälert worden, wenn sie für ihn bis zum 16 Lj. ( oder widrigenfalls noch länger ) hätten weiterzahlen oder ihn mit einem Pflichtteil abfinden müssen. Dieses Geld wäre weg gewesen, die Nachkommen hätten für die Sünden des Vaters geradestehen müssen.
pensionär schrieb:Der Komplex 1708 Abs. 2 a.F. BGB zeigt für mich jedenfalls erst die gesamte Tragweite des Risikos der Übernahme einer Vaterschaft in unterhaltsrechtlicher Sicht.Das ist mir jetzt auch erst richtig klargeworden. Wenn DerGreif das in seinen Ausführungen schon so dargestellt hat, habe ich es irgendwie übersehen oder wir haben damit den Beweis, dass der "juristische Groschen" bei mir pfennigsweise fällt.
Ich gehe eigentlich mit Dir konform, was die 1922er Motivlage bei den Schlittenbauers ( Senior und Junior ) angeht. So weit dachten die damals nicht. Wenn schon die Juristen das nicht auf die Reihe kriegten, wieviel weniger dann die Bauern?
Auf der anderen Seite habe ich über Erbstreitigkeiten schon Familien zerbrechen sehen wegen Nichtigkeiten.
Dass L.S. an die Gültigkeit des von @margaretha zitierten Zettels glaubte kann ich mir vorstellen. Interessant natürlich wiederum, dass wir dem erst im Protokoll von 1930 begegnen. Da Riedmayer darin keine Auffälligkeit sieht, könnte der "Zettel" und sein Inhalt schon in früheren Befragungen ein Thema gewesen sein, sodass Riedmayer ihn schon kannte, z. B. aus dem "Sonderakt Schlittenbauer".
Frage: Herr Schlittenbauer, sind Sie vernünftig und sagen sie die Wahrheit, sie haben sich doch wegen der Vaterschaftssache furchtbar geärgert?
Antwort: Freilich hab ich mich grün und blau geärgert über die Vaterschaftssache, mein Bub hat mir Vorwürfe gemacht...
(Schlittenbauer besinnt sich; dann erklärt er:) Es ist nicht richtig, dass ich mich geärgert habe, ich hab mich mein Lebtag noch nicht geärgert, dass ich auf jemand einen Hass gehabt hätte. Die ganze Gemeinde bezeichnet mich als guten Mann.
Die Vorwürfe seines Sohnes ( damals eigentlich undenkbar! ), würde ich eher auf die Lächerlichkeit bezogen sehen, der sich L.S. durch seine Manöver im Zusammenhang mit der Vaterschafts-Heirats-Affäre ausgesetzt hatte.
MfG
Dew