@Forseti70 ja genau - das sollte nicht vergessen werden!
@überführtes,
erstmal ist es üblich, dass man den gleichen Nick benutzt.
Und... ich habe auch in diesem Forum hier keine Lust mit Kleingehacktem Seiten lange Beiträge zu schreiben, zu lesen oder zu zitieren.
Alles das, was ich schreibe ist mit § unterlegt und kann dementsprechend nachvollzogen werden.
Beiträge, die kritisieren, dass ja der §2327 gar nicht sein kann, sondern der §2315 ist voll daneben, weil
1.) der §2327 eindeutig nicht das unterstreicht war ich sage... und es ja einer Ergänzung bedarf, denn ich wiederlege mir ja meine Aussagen nicht selbst.
2.) aber den Hinweis auf den §2315 gibt, unter dem man nachlesen kann, was nun die Bestimmung eines auf das Erbe anzurechnenden Geschenk ist und was nicht.
Dazu gleich mehr.
überführtes schrieb: Der daraus resultierende Pflichtteilsanspruch richtet sich nicht gegen den Erblasser, sondern gegen den Erben (bzw. gegen den Miterben, falls nur teilweiser Ausschluss vom Erbe).
Das spielt doch keine Rolle, ob nun die Geschwister von Karl "zur Kasse gebeten" werden oder Karl sen. selbst.
Was ist denn das für ein Unsinn? Glaubst Du ernsthaft, dass sich ein Karl Gabriel sen. hingestellt hätte und gesagte hätte: "Von mir kriegt sie nichts, ob sie sich dann ihren Anteil bei meinen Kindern holt ist mir egal..."?
Ein Kind, dass ev. nicht zur Familie gehört, soll NICHTS bekommen, egal ob es nun Ansprüche an die Erben haben könnte oder an den Erblasser selbst.
überführtes schrieb: Außerdem richtet sich der Pflichtteilsanspruch nicht auf bestimmte Gegenstände, sondern auf Geld.
Na, einen Stuhl und eine Kuh wollte Cilli wohl eher nicht haben.
Bargeld lacht!
überführtes schrieb:Dabei war das, was KG als Mitgift in die Ehe gebracht hat, anzurechnen, ganz gleich, ob das nun als Erbe oder sonst was gedacht war. Es kommt - anders als bei § 2315 - gerade bei § 2327 mitnichten darauf an, dass bei Zuwendung des Geldes an KG die Eltern dies als anrechnungspflichtiges "Vorerbe" deklariert haben. Das Verständnis von § 2327 ...
Du betreibst gerade Haarspalterei!
Es ist doch logisch, dass ich ALLES, was der §2327 vorgibt ins Auge fassen muss! Und der §2327 verweist doch EINDEUTIG im ersten Abschnitt auf den §2315.
Wir hatten das Ganze schon mal. Viele User konnten gar nicht mehr folgen. So fange ich doch vorne an und das Schlagwort ist nunmal "beschenkter Pflichtteilsbrechtigter"...
Jeder Interessierte kann doch wunderbar nachvollziehen, was nun als Geschenk gesehen wird und was passieren muss, um es aufs Erbe angerechnet zu bekommen:
§ 2327
Beschenkter Pflichtteilsberechtigter.
(1) Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen. So und nun kucke ich, was denn ein Geschenk nach §2315 ist:
§ 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil
(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll So, nun nochmal:
überführtes schrieb: Dabei war das, was KG als Mitgift in die Ehe gebracht hat, anzurechnen, ganz gleich, ob das nun als Erbe oder sonst was gedacht war.
Falsch! Wenn es nicht genau so festgelegt war, war nix anzurechnen...
überführtes schrieb: Wenn die 3000 Mark aber anzurechnen waren auf das Pflichtteil der Cillie, bestand keine nennenswerte Gefahr für das Erbe der Laag-Nachkommen.
So, nun setzten wir den Fall, es wäre vereinbart gewesen... dann hätten doch die anderen Geschwister von Karl auch ein "anzurechnendes" Heiratgut bekommen... und damit verringert sich ja der Anspruch Aller und trotzdem wird das aufgeteilt, was bei der Erbeverteilung da gewesen wäre. Das wäre teuer geworden... egal ob für Karl G. sen. oder für Karls Geschwister...
Wo wollen die denn mit ihren 3000 Mark hin? Kuck Dir doch mal die Höfe Anderer an, der vom Lenz zum Beispiel. Die 3000 Mark waren ein Witz (und ein schlechter noch dazu).
Nun nochmal die Frage: Woher willst Du wissen, wo die 3000 Mark her kamen und ob es Verträge im Haus Gabriel gab?