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Mordfall Hinterkaifeck

51.943 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Hinterkaifeck

Mordfall Hinterkaifeck

08.09.2012 um 23:06
@überführtes
@Heike75

In diese Diskussion passt die "Beichtstuhlspende" für die "Mission" - 😂

Grüße aus Gröbern


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Mordfall Hinterkaifeck

08.09.2012 um 23:13
Wenn es sie gab...


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Mordfall Hinterkaifeck

09.09.2012 um 00:16
@margaretha

Doch, doch, die gab es!

Und wenn auch nur als....

Grüße aus Gröbern


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Mordfall Hinterkaifeck

09.09.2012 um 00:19
@Kailah

Wenn auch nur als was? Wieso bist du dir so sicher?


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Mordfall Hinterkaifeck

09.09.2012 um 03:58
@Kailah
Zitat von KailahKailah schrieb:In diese Diskussion passt die "Beichtstuhlspende" für die "Mission"
Auftragsmord?


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Mordfall Hinterkaifeck

09.09.2012 um 12:25
Die Pflichtteilsentziehung stand meinerseits nie zur Debatte. Mit "enterben" war immer nur gemeint, dass Laag - zur Verhinderung, dass Cecilia anteilig am Erbe in Laag beteiligt wird - ein Testament erlässt, das Cecilia vom Erbe ausschließt. Dies ist natürlich möglich. Der daraus resultierende Pflichtteilsanspruch richtet sich nicht gegen den Erblasser, sondern gegen den Erben (bzw. gegen den Miterben, falls nur teilweiser Ausschluss vom Erbe). Außerdem richtet sich der Pflichtteilsanspruch nicht auf bestimmte Gegenstände, sondern auf Geld. Dabei war das, was KG als Mitgift in die Ehe gebracht hat, anzurechnen, ganz gleich, ob das nun als Erbe oder sonst was gedacht war. Es kommt - anders als bei § 2315 - gerade bei § 2327 mitnichten darauf an, dass bei Zuwendung des Geldes an KG die Eltern dies als anrechnungspflichtiges "Vorerbe" deklariert haben. Das Verständnis von § 2327 ...
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Bekommt ein zukünftiger Erbe zu Lebzeiten des Erblasser etwas, kann man festlegen, dass dies sein Erbe ist oder später aufs Erbe angerechnet wird. Es muss aber auch genau so festgehalten/definiert worden sein (§ 2327 Beschenkter Pflichtteilsberechtigter).
... ist falsch. Zudem ist zu berücksichtigen, dass weder § 2315 noch § 2327 eine Rechtsgrundlage für einen Vertrag zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten darstellen, sondern Auslegungsregeln zur Bestimmung des Pflichtteils für den Fall, dass ein ganz oder teilweise übergangener Erbe als Pflichtteilsberechtigter Ansprüche gegen die Erben (bzw. Miterben) geltend macht.

Zu bezweifeln, dass es sich bei den 3000 Mark nicht um eine Ausstattung oder Mitgift - jedenfalls um eine über den Anwendungsbereich des § 2330 hinausgehende Zuwendung der Eltern an KG anlässlich dessen Verheiratung -, sondern um das eisern selbst zusammengesparte Geld des KG handelt, ist doch abwegig. In diesem Zusammenhang sei auch verwiesen auf den Bericht des Meier-Meiendres über die U-Haft der Gabriels, deren Verdächtigung in der Bevölkerung sich darauf gründeten, dass die Gabriels die Mitgift ihres Bruders zurückholen wollten.

Wenn die 3000 Mark aber anzurechnen waren auf das Pflichtteil der Cillie, bestand keine nennenswerte Gefahr für das Erbe der Laag-Nachkommen. Denn die 3000 Mark wären nach dem Wert, den sie bei Zuwendung hatten, anzurechnen (vgl. Verweis auf § 2325). Dass der Wert nicht gleichbedeutend mit 3000 sein muss, könnte man damit zu begründen versuchen, dass der von §§ 2325, 2327 erfasste Gegenstand der Schenkung sich ja nicht auf die Geldscheine als solche, sondern auf die enthaltene Forderung als Gegenstand bezieht. Jedenfalls wäre dieser Wert dann wohl einigermaßen beträchtlich, da ja der Wert des Hinterkaifeck-Anwesens zur Zeit der Zuwendung auch nur 5000 Mark wert war. Insofern dürfte dieser Wert den Pflichtteil sicher abgedeckt haben, es sei denn der Nachlass in Laag wäre jetzt unglaublich viel mehr wert gewesen als das Anwesen in Hinterkaifeck.

Die Gefahr, dass Cillie anteilig Hoferbin in Laag wird, war mit Verfassung eines Testaments, das Cillie vom Erbe ausschloss, sowieso vom Tisch. Denn der Pflichtteil richtet sich - wie gesagt - nur auf Geld, dass die Erben an den Pflichtteilsberechtigten zu entrichten haben, nicht auf den Nachlass als solchen. Auch wenn es damals noch nicht die Möglichkeit einer Stundung des Pflichtteils gegeben hat, glaube ich nicht, dass für den Fall, dass nach Berücksichtigung der Zuwendung an KG für den Pfllichtteil der Cillie doch noch so viel abfallen sollte, dass der Hof in Laag seitens der Erben hätte verkauft werden müssen, um die Cillie zu befriedigen.

Soweit zu dem wahrscheinlichen Szenario, dass Laag ein Testament gemacht hätte (wollen), das die Cillie (und vermutlich auch teilweise die den Hof nicht übernehmenden Geschwister) vom Erbe ausgeschlossen hätte.

Etwas gefährlicher wäre die Sache gewesen, wenn Laag kein Testament gemacht hätte und die Cillie als gesetzliche Erbin zum Zuge gekommen wäre. Dann hätte ihr das Erbteil ihres Vaters zugestanden, nur abzüglich dessen, was ihr Vater anlässlich der Verheiratung als "Ausstattung" (siehe oben) bekommen hatte, §§ 2050, 2051.


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Mordfall Hinterkaifeck

09.09.2012 um 13:11
Servus!

Wenn wir schon über das liebe Geld reden (die 3000 Mark), dann sollten wir bedenken, dass wir uns 1922 bereits in der Hyperinflation befinden. 3000 Mark mögen vonr 1914 sehr viel Geld gewesen sein. 1922 war dies grob gerechnet und verglichen mit der Kaufkraft von 1914 noch ein hundertstel (also 30 Mark) wert.

Grüße
Fors


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Mordfall Hinterkaifeck

09.09.2012 um 14:26
@Forseti70
ja genau - das sollte nicht vergessen werden!

@überführtes,
erstmal ist es üblich, dass man den gleichen Nick benutzt.
Und... ich habe auch in diesem Forum hier keine Lust mit Kleingehacktem Seiten lange Beiträge zu schreiben, zu lesen oder zu zitieren.
Alles das, was ich schreibe ist mit § unterlegt und kann dementsprechend nachvollzogen werden.
Beiträge, die kritisieren, dass ja der §2327 gar nicht sein kann, sondern der §2315 ist voll daneben, weil
1.) der §2327 eindeutig nicht das unterstreicht war ich sage... und es ja einer Ergänzung bedarf, denn ich wiederlege mir ja meine Aussagen nicht selbst.
2.) aber den Hinweis auf den §2315 gibt, unter dem man nachlesen kann, was nun die Bestimmung eines auf das Erbe anzurechnenden Geschenk ist und was nicht.
Dazu gleich mehr.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Der daraus resultierende Pflichtteilsanspruch richtet sich nicht gegen den Erblasser, sondern gegen den Erben (bzw. gegen den Miterben, falls nur teilweiser Ausschluss vom Erbe).
Das spielt doch keine Rolle, ob nun die Geschwister von Karl "zur Kasse gebeten" werden oder Karl sen. selbst.
Was ist denn das für ein Unsinn? Glaubst Du ernsthaft, dass sich ein Karl Gabriel sen. hingestellt hätte und gesagte hätte: "Von mir kriegt sie nichts, ob sie sich dann ihren Anteil bei meinen Kindern holt ist mir egal..."?
Ein Kind, dass ev. nicht zur Familie gehört, soll NICHTS bekommen, egal ob es nun Ansprüche an die Erben haben könnte oder an den Erblasser selbst.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Außerdem richtet sich der Pflichtteilsanspruch nicht auf bestimmte Gegenstände, sondern auf Geld.
Na, einen Stuhl und eine Kuh wollte Cilli wohl eher nicht haben.
Bargeld lacht!
Zitat von überführtesüberführtes schrieb:Dabei war das, was KG als Mitgift in die Ehe gebracht hat, anzurechnen, ganz gleich, ob das nun als Erbe oder sonst was gedacht war. Es kommt - anders als bei § 2315 - gerade bei § 2327 mitnichten darauf an, dass bei Zuwendung des Geldes an KG die Eltern dies als anrechnungspflichtiges "Vorerbe" deklariert haben. Das Verständnis von § 2327 ...
Du betreibst gerade Haarspalterei!
Es ist doch logisch, dass ich ALLES, was der §2327 vorgibt ins Auge fassen muss! Und der §2327 verweist doch EINDEUTIG im ersten Abschnitt auf den §2315.
Wir hatten das Ganze schon mal. Viele User konnten gar nicht mehr folgen. So fange ich doch vorne an und das Schlagwort ist nunmal "beschenkter Pflichtteilsbrechtigter"...
Jeder Interessierte kann doch wunderbar nachvollziehen, was nun als Geschenk gesehen wird und was passieren muss, um es aufs Erbe angerechnet zu bekommen:

§ 2327
Beschenkter Pflichtteilsberechtigter.
(1) Hat der Pflichtteilsberechtigte selbst ein Geschenk von dem Erblasser erhalten, so ist das Geschenk in gleicher Weise wie das dem Dritten gemachte Geschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und zugleich dem Pflichtteilsberechtigten auf die Ergänzung anzurechnen. Ein nach § 2315 anzurechnendes Geschenk ist auf den Gesamtbetrag des Pflichtteils und der Ergänzung anzurechnen.

So und nun kucke ich, was denn ein Geschenk nach §2315 ist:

§ 2315 Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil
(1) Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen, was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist, dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll


So, nun nochmal:
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Dabei war das, was KG als Mitgift in die Ehe gebracht hat, anzurechnen, ganz gleich, ob das nun als Erbe oder sonst was gedacht war.
Falsch! Wenn es nicht genau so festgelegt war, war nix anzurechnen...
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Wenn die 3000 Mark aber anzurechnen waren auf das Pflichtteil der Cillie, bestand keine nennenswerte Gefahr für das Erbe der Laag-Nachkommen.
So, nun setzten wir den Fall, es wäre vereinbart gewesen... dann hätten doch die anderen Geschwister von Karl auch ein "anzurechnendes" Heiratgut bekommen... und damit verringert sich ja der Anspruch Aller und trotzdem wird das aufgeteilt, was bei der Erbeverteilung da gewesen wäre. Das wäre teuer geworden... egal ob für Karl G. sen. oder für Karls Geschwister...

Wo wollen die denn mit ihren 3000 Mark hin? Kuck Dir doch mal die Höfe Anderer an, der vom Lenz zum Beispiel. Die 3000 Mark waren ein Witz (und ein schlechter noch dazu).

Nun nochmal die Frage: Woher willst Du wissen, wo die 3000 Mark her kamen und ob es Verträge im Haus Gabriel gab?


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Mordfall Hinterkaifeck

10.09.2012 um 11:35
Für wen du mich und was du für üblich hältst, interessiert mich nicht wirklich. Genauso brennend ist mein Interesse daran, ob du die Differenzierung zwischen Pflichtteil, gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge für Haarspalterei hältst. Dann ist das BGB eben haarspalterisch. Was mich aber mehr tangiert, ist, wenn mir Dinge unterstellt werden, die ich nicht behauptet habe. Nämlich, dass der Cillie das Pflichtteil hätte entzogen werden können und dass es sich bei den 3000 Mark um "das Erbe" des KG gehandelt habe.

Den § 2327 hast du mir entgegengehalten, um zu belegen, dass es in jedem Falle einer Bestimmung des Erblassers bedarf, damit lebzeitige Zuwendungen beim Pflichtteil zu berücksichtigen sind. Und dies ist nun mal falsch. Außerdem will der § 2327 etwas ganz anderes regeln, als was du ihm andichtest. Aber mit "Kleingehacktem" möchtest du ja nicht behelligt werden.

Für mich ist der § 2327 relativ uninteressant, weil ich davon ausgehe, dass die 3000 Mark eine Ausstattung waren. Der Vorwurf, dass das ja niemand beweisen könne, ist ziemlich albern. Denn erstens soll es laut Meiendres eine solche gewesen sein. Zweitens funktioniert Einheiraten auf einem Hof nun mal so. Drittens herrscht darüber, dass es sich um eine Ausstattung handelte, ein breiter Konsens, z. B. auch im Wiki eines anderen Forums.

Die Ausstattung ist geregelt in §§ 1624, 1625 und gilt im Grundsatz nicht als Schenkung. Und weil sie nicht als Schenkung gilt, ist § 2327 unmittelbar nicht anwendbar. Vielmehr ist für die Pfichtteilsermittlung abzustellen auf die Ausgleichungspflicht des Ausgestatteten gemäß § 2316. Hier sind die Regelungen über die Ausgleichungspflicht im Falle gesetzlicher Erbfolge maßgebend, also §§ 2050, 2051 BGB. Die Ausgleichungspflicht bei gesetzlicher Erbfolge tritt ein, wenn sie nicht seitens des ausstattenden Erblassers ausgeschlossen wurde. (Den Ausgleich zulasten eines Pflichtteilsberechtigten darf er nicht ausschließen.) Die Durchführung der Ausgleichung ist geregelt in § 2055 BGB. Danach wäre der Wert der Ausstattung dem auf die Gabriel-Abkömmlinge entfallenden Nachlass zunächst hinzugerechnet worden. (Dies gilt natürlich auch entsprechend für etwaige Ausstattungen der anderen Abkömmlinge.) Im nächsten Schritt wären aus diesem fiktiven Nachlass die gesetzlichen Erbteile ermittelt worden, wobei die 3000 Mark von dem (hier ja nur hypothetischen) gesetzlichen Erbteil der Cillie abgezogen worden wäre, so dass sich ihr durch Halbierung des verbliebenen gesetzlichen Erbteils ermitteltes Pflichtteil entsprechend verkleinert hätte, wahrscheinlich also sowieso auf Null reduziert hätte, weil beim Wert der Ausstattung der Kaufkraftschwund zwischen Zuwendung und Erbfall zu berüchschtigen ist und die 3000 Mark 1914 im Vergleich zu dem 5000 Mark Anwesens-Wert von Hinterkaifeck eben gar kein schlechter Witz waren.

§ 2327 wäre also allenfalls nur für den Fall einer Pflichtteilsergänzungsforderung seitens Cillie wegen eines Geschenks an einen Dritten relevant geworden, wenn also - wie du ja befürchtest - Gabriel Senior seine Wiesen vor seinem Ableben schnell noch weiterverschenkt hätte. Auch diesfalls wäre aber erst der unter Berücksichtigung der genannten Ausgleichungspflicht geschmälerte Pflichtteilsanspruch zu ermitteln.

§ 2327 wie die ganze Pflichtteilsdiskussion setzt im übrigen voraus, dass es überhaupt irgendein die Cillie benachteiligendes Testament aus Laag gab. Und ob es ein Testament gab, ist genauso wenig bewiesen wie die Frage, ob die 3000 Mark eine Ausstattung waren oder nicht.

Letztlich ist aber auch egal, ob es ein Testament gab oder nicht. Sofern die 3000 Mark eine Ausstattung waren, waren sie auch immer zu berücksichtigen. Für den Fall, dass Cillie als gesetzliche Erbin zum Zuge kam, direkt über die Ausgleichungspflicht nach §§ 2050, 2051, für den Fall, dass sie testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen wurde und sich auf die Einforderung des Pflichtteils beschränken musste, eben über den Umweg des § 2316.

Die Bedrohung namens Cillie, die nicht anders als durch einen Sechsfach-Mord aus der Welt geschafft werden konnte, bestand also nicht.


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Mordfall Hinterkaifeck

10.09.2012 um 13:47
@überführtes,
Zitat von überführtesüberführtes schrieb:Dann ist das BGB eben haarspalterisch.
Nein - um Gottes Willen!!! Das BGB ist mehr als perfekt... nur der Umgang lässt zu wünschen übrig.
Wenn ich erkläre, wie der Umgamg mit dem "beschenkten Pflichtteilberechtigten" ist, dazu den §2327 nenne, der ganz klar auf den §2315 (Ausnahmen) verweist und zur Antwort kriege, dass der §2327 nicht stimmt, weil es der §2315 ist... dann ist das Haarspalterrei... das liegt aber nicht am BGB.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Für mich ist der § 2327 relativ uninteressant, weil ich davon ausgehe, dass die 3000 Mark eine Ausstattung waren. Der Vorwurf, dass das ja niemand beweisen könne, ist ziemlich albern.
Ich habe klar gesagt, dass ich mir gut vorstellen kann, dass die 3000 Mark als Heiratsgut mitgegeben wurden und angerechnet werden... aber klar betont, dass dazu Vereinbarungen im Hause Gabriel statt gefunden haben müssen. Das ist mit § unterlegt und wäre interessant geworden, wenn Cilli ihr Pflichtteil hätte einfordern müssen... Wer hat noch mal mit der "Enterberei" angefangen?
Du stellst Dich hier hin und sagst, Cilli wäre keine Gefahr gewesen, man hätte sie enterben können...
Dazu zeige ich ganz klar auf, dass ihr trotzdem Einiges zustand hätte und Du lässt keinen einzigen Punkt zu, weil es Deine Behauptungen wiederlegt... dann setzt Du mal voraus. Ich halte mich an Fakten und "spiele" jede Situation durch.
Am Ende steht immer Cilli mit berechtigen Forderungen.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb:Außerdem will der § 2327 etwas ganz anderes regeln, als was du ihm andichtest.
So? Dann werde ich Jemanden fragen, der sich damit auskennt.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: § 2327 wie die ganze Pflichtteilsdiskussion setzt im übrigen voraus, dass es überhaupt irgendein die Cillie benachteiligendes Testament aus Laag gab
Du hast doch gesagt, dass man Cilli hätte enterben können und sie deshalb nicht gefährlich war... Und das setzt nunmal ein Testament voraus... Nun wirst Du die Geister nicht mehr los, die Du selbst gerufen hast.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb:Und ob es ein Testament gab, ist genauso wenig bewiesen wie die Frage, ob die 3000 Mark eine Ausstattung waren oder nicht.
Siehste, geht doch.

Du allerdings setzt es voraus (siehe Zitat) ohne auch nur einen Gedanken daran zu haben, ob es denn anders gewesen sein könnte. Wie setzt es sich ins Verhältnis, wenn Alle eine Heiratsgut bekommen haben? Was, wenn die 3000 Mark nicht aufs Erbe angerechnet werden?
Zitat von überführtesüberführtes schrieb:Die Bedrohung namens Cillie, die nicht anders als durch einen Sechsfach-Mord aus der Welt geschafft werden konnte, bestand also nicht.
Diese bestand definitiv! Sie hätte geerbt... und wenn es "nur" das Pflichtteil gewesen wäre (nachdem alle Habe des Erblassers geschätzt worden wäre... bei dieser Summe darfst Du gern noch die 3000 Mark abziehen)... und war in den Köpfen des Erblassers und den Erben ev. nichtmal das Enkelchen...
Und das war den Gabriels Deiner Meinung nach egal?
In wievielen (Mord-)Fällen spielt das Erbe eine Rolle?


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Mordfall Hinterkaifeck

10.09.2012 um 14:52
Das einzige, was ich voraussetze,, ist, dass es sich bei den 3000 Mark um eine Ausstattung handelt. Alles andere sind mögliche Rechtsfolgen, wie sie sich klar aus dem Gesetz und dem Sachverhalt ergeben. Und eine Möglichkeit, der Rechtsfolgen Herr zu werden, wäre eben ein Testament gewesen, das Cillie von der Erbfolge ausschloss, so dass sie nur den Pflichtteil beanspruchen konnte, bei dessen Ermittlung dann die Ausstattung berücksichtigt werden musste. Dass Cillie dann in jedem Falle das Pflichtteil zustand, habe ich nie bestritten. Das dichtest du mir nur fortwährend an. Ob allerdings der Pflichtteil einen Betrag größer Null hatte, ist fraglich.

Damit setze ich überhaupt nicht voraus, dass es ein Testament gab. Ich "spiele" nur die Möglichkeit durch, dass es ein solches gab. Denn auch ich halte mich gerne an die Fakten.

Im übrigen wäre die Ausstattung auch im Falle gesetzlicher Erbfolge - wenn es also kein Testament gab - ausgleichspfichtig gegenüber den Miterben gewesen, §§ 2050, 2051 BGB. Dazu bedurfte es keinerlei Absprachen zwischen KG und seinen Eltern, siehe § 2050 BGB. Um mich zusammenfassend selbst zu zitieren:
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Sofern die 3000 Mark eine Ausstattung waren, waren sie auch immer zu berücksichtigen. Für den Fall, dass Cillie als gesetzliche Erbin zum Zuge kam, direkt über die Ausgleichungspflicht nach §§ 2050, 2051, für den Fall, dass sie testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen wurde und sich auf die Einforderung des Pflichtteils beschränken musste, eben über den Umweg des § 2316.
Auch habe ich bereits darauf hingewiesen, dass bei der gesetzlichen Ausgleichspflicht selbstverständlich auch das etwaige Heiratsgut der anderen Abkömmlinge zu berücksichtigen ist.

Manchmal sollte man einen Blick in einen BGB-Kommentar riskieren, anstatt sich nur auf sein eigenes Text-Verständnis zu verlassen. Palandt steht in jeder gut sortierten Bibliothek rum.


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Mordfall Hinterkaifeck

10.09.2012 um 21:02
Das einzige, was ich voraussetze,, ist, dass es sich bei den 3000 Mark um eine Ausstattung handelt.
Ja, nochmal - tu das... das interessiert mich nun wieder nicht.
Zitat von überführtesüberführtes schrieb: Damit setze ich überhaupt nicht voraus, dass es ein Testament gab. Ich "spiele" nur die Möglichkeit durch, dass es ein solches gab.
Abgesehen von der Mitgift versteht sich.

Ursprung dieser Sache ist:
Zitat von überführtesüberführtes schrieb am 07.09.2012: Eine wirkliche Gefahr für den Gabriel-Hof in Laag ging von der Cilli jedenfalls nicht aus. Man hätte sie ja enterben können.
Dazu die Aussage:
Zitat von überführtesüberführtes schrieb:Ob allerdings der Pflichtteil einen Betrag größer Null hatte, ist fraglich.
Hof mit Wohnhaus und Nebengebäude, Inventar, Viehbestand, Länderreien... da kommt was zusammen...

Nach dem WK I lebten noch 3 Geschwister von Karl. Also wäre das Ganze durch 4 geteilt worden und die Hälfte von Cillis Anteil wäre unter den anderen Erben verteilt worden.
Da darfst Du jetzt gern noch 3000 Mark abziehen... wie man da aber auf 0,00 kommt, erschliesst sich mir nicht. Und da kann auch kein Palandt mehr helfen.


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Mordfall Hinterkaifeck

11.09.2012 um 02:01
@überführtes

Ist da der Nickname Programm?

@alle

Warum will eigentlich keiner mal ernstaft nach Laag schauen?

Tabu?

Grüße nach Gröbern


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Mordfall Hinterkaifeck

11.09.2012 um 02:01
@überführtes

Ist da der Nickname Programm?

@alle

Warum will eigentlich keiner mal ernstaft nach Laag schauen?

Tabu?

Grüße nach Gröbern


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Mordfall Hinterkaifeck

12.09.2012 um 00:26
@Kailah
Bist umgezogen?^^
Zitat von KailahKailah schrieb:Warum will eigentlich keiner mal ernstaft nach Laag schauen?
Darum geht es doch, wir sehen nur vor lauter §§ den Hof nicht mehr.


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Mordfall Hinterkaifeck

12.09.2012 um 12:22
... mir qualmt auch schon der Kopp von den ganzen §§§§§§, und ich weiß schon gar nicht mehr, in welchem Regal ich bloß meinen Palandt stehen hab ...


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Mordfall Hinterkaifeck

13.09.2012 um 20:27
@Heike75
@überführtes
Karl Gabriel ist am 3.5.31 gestorben, irgendwann 1929 hat er den Hof seinem Sohn Jakob (4.7.1899) übergeben. Vielleicht sind
der Übergabevertrag an Jakob Gabriel von 1929,
sowie der Ehe-und Erbvertrag von Karl Gabriel sen. und Franziska Gabriel bezw. Echter vom 15.9.1886 (Notar Metzler)
im Staatsarchiv Eichstätt vorhanden
die Nachlassakte vom Karl Gabriel senior müsste oder könnte man evtl. im Staatsarchiv München einsehen
Das könnte vielleicht erhellender sein als sich den Palandt und §§§§§§§§ um die Ohren zu schlagen


@Kailah
Du könntest da ja hinschauen und uns berichten zwinkernd


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Mordfall Hinterkaifeck

14.09.2012 um 01:28
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Du könntest da ja hinschauen und uns berichten
Genau das kann ich eben nicht!!!

Grüße jetzt wieder AUS Gröbern 😏


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Mordfall Hinterkaifeck

15.09.2012 um 03:01
mal eine dumme frage:wurde dieser mordfall je aufgeklärt?ich bin hier so hineingehuscht,weiß nicht viel von dem fall.vor einigen tagen lief doch ein film im tv---hinter kaifeck wurde er geschrieben.ich glaue,das es sich um diesen mordfall gehandelt hatte.nur zu dumm:am nächsten tag und nochmal beim durchblättern der tv zeitschrift fiel mir das auf


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Mordfall Hinterkaifeck

15.09.2012 um 11:52
@LOONA300

Nein wurde er bis heute noch nicht.


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