Mordfall Hinterkaifeck
26.08.2012 um 21:57@margaretha
@Himbeergeist
Das hier Jemand am Werk war, der keinen Plan hatte, ist doch sehr wahrscheinlich, auch wenn uns das heute total unmöglich erscheint (das ein Jurist oder StA./Richter bei solchen Kleinigkeiten ein Fehler macht).
Der Erbschein von 1915 (nach dem Tod von Karl Gabriel jun.) war falsch.
Das Erbe von Cilli wurde nach dem Zutun von Karl richtig verteilt... vorher nicht.
Das Erbe von Vik. ist genau so falsch verteilt.
Die Rechtslage VOR dem BGB sah die Erbverteilung genau so vor, wie es in unserem Fall (falsch) verteilt wurde. Zufall?
Vorher gab es in Deutschland viele verschiedene Rechtssprechungen:
Preußisches allgemeines Recht (1794);
Code Civil (1806);
Jütisches Recht (1241);
Badisches Recht (1810);
Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756);
Sächsische BGB (1865)
Der letzte Abschnitt bezieht sich auf den Codex maxi, Bavaricus Civ.
Habe mich auch gefragt, ob es mit dem §20 zusammenhängt... es starben ja regelrecht ganze Ordnungen weg... aber dafür gibt es rechtliche keine Grundlage.
Wenn der Todeszeitpunkt gleich war, bleibt ja der Besitz bei jeder Person und von da aus beginnen die Ordnungen... es gibt einen Hinweis: Tote können nicht erben. Unter dem Gesichtspunkt kann es mit dem §20 nichts zu tun haben.
@Himbeergeist
Himbeergeist schrieb: Da wird schon ein Richter daran beteiligt gewesen sein, der sich in Erbrecht auskannte, so geheimnisvoll kann das nicht gewesen sein.Klar war da Jemand dabei, der sich hätte auskennen müssen... und wenn wir Keinen finden, können wir ja sagen, der Schlittenbauer wars... kleiner, bösartiger Scherz am Rande.
Trotzdem komisch, dass das so geregelt wurde...
Das hier Jemand am Werk war, der keinen Plan hatte, ist doch sehr wahrscheinlich, auch wenn uns das heute total unmöglich erscheint (das ein Jurist oder StA./Richter bei solchen Kleinigkeiten ein Fehler macht).
Der Erbschein von 1915 (nach dem Tod von Karl Gabriel jun.) war falsch.
Das Erbe von Cilli wurde nach dem Zutun von Karl richtig verteilt... vorher nicht.
Das Erbe von Vik. ist genau so falsch verteilt.
Die Rechtslage VOR dem BGB sah die Erbverteilung genau so vor, wie es in unserem Fall (falsch) verteilt wurde. Zufall?
Vorher gab es in Deutschland viele verschiedene Rechtssprechungen:
Preußisches allgemeines Recht (1794);
Code Civil (1806);
Jütisches Recht (1241);
Badisches Recht (1810);
Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis (1756);
Sächsische BGB (1865)
Der letzte Abschnitt bezieht sich auf den Codex maxi, Bavaricus Civ.
Habe mich auch gefragt, ob es mit dem §20 zusammenhängt... es starben ja regelrecht ganze Ordnungen weg... aber dafür gibt es rechtliche keine Grundlage.
Wenn der Todeszeitpunkt gleich war, bleibt ja der Besitz bei jeder Person und von da aus beginnen die Ordnungen... es gibt einen Hinweis: Tote können nicht erben. Unter dem Gesichtspunkt kann es mit dem §20 nichts zu tun haben.