Mordfall Hinterkaifeck
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Mord, Bauernhof, Hinterkaifeck ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Mordfall Hinterkaifeck
26.08.2012 um 19:18Und wie ermittelt man diese gesetzliche Erbfolge? Damit zB Cilly von Vik erben kann, muss man doch annehmen, dass Vik vor Cilly starb.
Mordfall Hinterkaifeck
26.08.2012 um 19:18@off-peak
Gesetzliche Erbfolge besagt, dass in erster linie kinder oder eltern erben und in zweiter erst geschwister und co!
Gesetzliche Erbfolge besagt, dass in erster linie kinder oder eltern erben und in zweiter erst geschwister und co!
Mordfall Hinterkaifeck
26.08.2012 um 19:19@margaretha
@off-peak
margaretha schrieb: Der falsch ausgestellte Erbschein von 1915 wurde korrigiert.Genau. Karl war schon aktiv ;-)
@off-peak
off-peak schrieb:Damit zB Cilly von Vik erben kannGeht nicht. Cilly konnte nicht erben, weil Tote nicht erben können.
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26.08.2012 um 19:22Heike75 schrieb:Geht nicht. Cilly konnte nicht erben, weil Tote nicht erben könnenAh, dann hätte demnach ja, wenn man davon ausging, dass alle zum selben Zeitpunkt starben, niemand erben können, da sie alle tot waren.
Das müsste nun aber heißen, dass der nächste Verwandte (in der Erbfolge) der Person, die etwas besaß (Vik) alles erbte.
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26.08.2012 um 19:24@off-peak
Korrekt, deshalb erbten ja auch die Halbgeschwister von Vik.
Karl pochte nur auf Cillis Erbe, da festgestellt wurde, dass sie wohl nach ihrer Mutter gestorben war, was aber vor Gericht nicht durchkam, da durch damals geltendes Gesetz alle in gleicher Gefahr untergegangen Seien und daher kein erster, oder letzter Toter festgestellt werden könne.
Also, ganz gewöhnlicher Erbfall für Viks Geschister.
Korrekt, deshalb erbten ja auch die Halbgeschwister von Vik.
Karl pochte nur auf Cillis Erbe, da festgestellt wurde, dass sie wohl nach ihrer Mutter gestorben war, was aber vor Gericht nicht durchkam, da durch damals geltendes Gesetz alle in gleicher Gefahr untergegangen Seien und daher kein erster, oder letzter Toter festgestellt werden könne.
Also, ganz gewöhnlicher Erbfall für Viks Geschister.
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26.08.2012 um 19:25@off-peak
Dass heisst:
Erste Ordnung: Kinder oder deren Abkömmlinge, also Cilli und Josef... geht nicht weil tot.
Zweite Ordnung: Eltern oder deren Abkömmlinge: Also C. & A. Gruber... geht nicht weil tot.
Dann deren Abkömmlinge C. Starringer (Schwester von Vik.).
off-peak schrieb:Ah, dann hätte demnach ja, wenn man davon ausging, dass alle zum selben Zeitpunkt starben, niemand erben können, da sie alle tot waren.Richtig.
off-peak schrieb: Das müsste nun aber heißen, dass der nächste Verwandte (in der Erbfolge) der Person, die etwas besaß (Vik) alles erbte.Nein, Vik war tot. Sie kann nicht erben... aber sie hatte was zu vererben, den Hof (und was dazu gehörte).
Dass heisst:
Erste Ordnung: Kinder oder deren Abkömmlinge, also Cilli und Josef... geht nicht weil tot.
Zweite Ordnung: Eltern oder deren Abkömmlinge: Also C. & A. Gruber... geht nicht weil tot.
Dann deren Abkömmlinge C. Starringer (Schwester von Vik.).
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26.08.2012 um 19:26Sieh da, man lernt nie aus.
Mordfall Hinterkaifeck
26.08.2012 um 19:30Cilli besass noch den Anteil von ihrem toten Vater.
Der ging zu 50 % nach Laag - Eheleute Gabriel.
Der Anteil (50 %) für die Großeltern Gruber gingen an C. Starringer (als einzigste Überlebende).
Fam. Gruber (Geschwister oder deren Abkömmlinge von Gruber) hätten NUR ihren Bruder beerben können... sie haben aber Vik. beerbet und das geht laut Gesetz nicht.
Der Grund, dass Starrringer nicht die Tochter von Gruber war, ist gesetzlich nicht haltbar. Also stimmt mit dem Erbe von Vik. schonmal etwas nicht.
Genau der gleiche Fall haben wir ja bei Cilli, weil sie schon den Teil von ihrem Vater geerbt hatte. Das ging zu 50% nach Laag und 50 % gingen an C. Starringer, da hat man es richtig gemacht.
Der ging zu 50 % nach Laag - Eheleute Gabriel.
Der Anteil (50 %) für die Großeltern Gruber gingen an C. Starringer (als einzigste Überlebende).
Fam. Gruber (Geschwister oder deren Abkömmlinge von Gruber) hätten NUR ihren Bruder beerben können... sie haben aber Vik. beerbet und das geht laut Gesetz nicht.
Der Grund, dass Starrringer nicht die Tochter von Gruber war, ist gesetzlich nicht haltbar. Also stimmt mit dem Erbe von Vik. schonmal etwas nicht.
Genau der gleiche Fall haben wir ja bei Cilli, weil sie schon den Teil von ihrem Vater geerbt hatte. Das ging zu 50% nach Laag und 50 % gingen an C. Starringer, da hat man es richtig gemacht.
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26.08.2012 um 19:32@Heike75
Heike75 schrieb:Der Grund, dass Starrringer nicht die Tochter von Gruber war, ist gesetzlich nicht haltbar. Also stimmt mit dem Erbe von Vik. schonmal etwas nicht.Das ist in der Tat ungewöhnlich. Prinzipiell hätte doch Starringer erben müssen, oder?
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26.08.2012 um 19:35@Himbeergeist
ja, Starringer hätte ihre Halbschwester ALLEINE beerben müssen.
Der Gruber-Clan (die Geschwister von Gruber oder deren Abkömmlinge) hätten Vik. nie beerben können. Wenn eine Ordnung erbt (also hier die zweite Ordnung) werden alle drauf folgenden Ordnungen ausgeschlossen.
Bei Cilli ist es ja das Selbe und da hat C. Starringer geerbt.
ja, Starringer hätte ihre Halbschwester ALLEINE beerben müssen.
Der Gruber-Clan (die Geschwister von Gruber oder deren Abkömmlinge) hätten Vik. nie beerben können. Wenn eine Ordnung erbt (also hier die zweite Ordnung) werden alle drauf folgenden Ordnungen ausgeschlossen.
Bei Cilli ist es ja das Selbe und da hat C. Starringer geerbt.
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26.08.2012 um 19:37@Heike75
Gibt es einen triftigen Grund dafür, dass Starringer nicht alleine geerbt hat?
Es gibt soweit ich mich erinnere, doch Situationen, in denen ein Erbe erster Ordnung bis auf den Pflichtteil komplett enterbt wird, oder selbst den Pflichtteil nicht mehr ausgezahlt bekommen muss, oder?
Gibt es einen triftigen Grund dafür, dass Starringer nicht alleine geerbt hat?
Es gibt soweit ich mich erinnere, doch Situationen, in denen ein Erbe erster Ordnung bis auf den Pflichtteil komplett enterbt wird, oder selbst den Pflichtteil nicht mehr ausgezahlt bekommen muss, oder?
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26.08.2012 um 19:39§20 gibt es heute ja nicht mehr, und Dank gerichtsmedizin. Methoden wäre es heute vermutlich nicht mehr so schwer ±2h fest zu stellen, heute würde Karl Gabriel Recht bekommen!
@Himbeergeist
sehe ich auch so
@Heike75
bei Cilli war die Starringer zunächst alleinige Erbin bis zur Korrektur des falsch ausgestellten Erbscheins vom Karl jun. Danach waren völlig richtig die Gabriel Großeltern mit dabei!
@Himbeergeist
@Himbeergeist
sehe ich auch so
@Heike75
bei Cilli war die Starringer zunächst alleinige Erbin bis zur Korrektur des falsch ausgestellten Erbscheins vom Karl jun. Danach waren völlig richtig die Gabriel Großeltern mit dabei!
@Himbeergeist
Himbeergeist schrieb:Gibt es einen triftigen Grund dafür, dass Starringer nicht alleine geerbt hat?Soweit bekannt, gab es diesen nicht!
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26.08.2012 um 19:44@Himbeergeist
Hier passt das aber nicht.
Die erste Ordnung von Vik. war Cilli und Josef. Beide tot...
Also kommt die zweite Ordnung von Vik.: Eltern oder deren Abkömmlinge. Die Eltern (C. & A. Gruber) waren tot und damit kommen deren Abkömmlinge (die Geschwister von Vik.) zum Zug. C. Starringer...
Dann erst kommt die dritte Ordnung, das wären die Großeltern von Vik oder deren Abkömmlinge. Die Großeltern lebten ja nichtmehr, also die Geschwister von Vater (Gruber) und Mutter (Sanhieter). Die Tanten oder Onkelt also... und das war der Fall. Rechtlich gesehen gibt es dafür keine Grundlage, weil es Erben in der zweiten Ordnung (Schwester) gab und die nachfolgenden Ordnungen damit ausgeschlossen waren!
@margaretha
Himbeergeist ging es wohl mehr um das Erbe von Vik. (so habe ich es verstanden) und das stimmt nicht.
Himbeergeist schrieb: Es gibt soweit ich mich erinnere, doch Situationen, in denen ein Erbe erster Ordnung bis auf den Pflichtteil komplett enterbt wird, oder selbst den Pflichtteil nicht mehr ausgezahlt bekommen muss, oder ?Klar, sowas gibt es. Ist nicht einfach soetwas durch zu drücken, aber es geht.
Hier passt das aber nicht.
Die erste Ordnung von Vik. war Cilli und Josef. Beide tot...
Also kommt die zweite Ordnung von Vik.: Eltern oder deren Abkömmlinge. Die Eltern (C. & A. Gruber) waren tot und damit kommen deren Abkömmlinge (die Geschwister von Vik.) zum Zug. C. Starringer...
Dann erst kommt die dritte Ordnung, das wären die Großeltern von Vik oder deren Abkömmlinge. Die Großeltern lebten ja nichtmehr, also die Geschwister von Vater (Gruber) und Mutter (Sanhieter). Die Tanten oder Onkelt also... und das war der Fall. Rechtlich gesehen gibt es dafür keine Grundlage, weil es Erben in der zweiten Ordnung (Schwester) gab und die nachfolgenden Ordnungen damit ausgeschlossen waren!
@margaretha
margaretha schrieb:bei Cilli war die Starringer zunächst alleinige Erbin bis zur Korrektur des falsch ausgestellten Erbscheins vom Karl jun. Danach waren völlig richtig die Gabriel Großeltern mit dabei!ja, ich weiss... dann wurde es richtig gemacht und Karl & Franziska Gabriel erbten.
Himbeergeist ging es wohl mehr um das Erbe von Vik. (so habe ich es verstanden) und das stimmt nicht.
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26.08.2012 um 19:46@Heike75
Vielleicht eine Kompromisslösung, mit der der Richter den zahlreichen "Erbinteressierten" entgegen kommen wollte...
Ansonsten ist das schwer zu erklären, mir fiele da auch nichts anderes ein, außer dass er das schnell regeln wollte?
Vielleicht eine Kompromisslösung, mit der der Richter den zahlreichen "Erbinteressierten" entgegen kommen wollte...
Ansonsten ist das schwer zu erklären, mir fiele da auch nichts anderes ein, außer dass er das schnell regeln wollte?
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26.08.2012 um 19:48@Himbeergeist
Wäre Karl nicht hinter der Sache her gewesen, hätte man Cillis Erbe auch falsch verteiteilt. Erst als man aufmerksam gemacht wurde, wurde es berichtigt... warum man den Fehler bei Vik. nicht berichtigt hat, weiss ich auch nicht.
Und... warum C. Starringer das mit sich machen liess, weiss ich auch nicht.
Himbeergeist schrieb: Vielleicht eine Kompromisslösung, mit der der Richter den zahlreichen "Erbinteressierten" entgegen kommen wollte...Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich bin auch erbinterssiert ;-) aber wenn mir nichts zu steht, dann krieg ich nix... Starringer hätte ihre Schwester beerben müssen und sonst niemand. Ich denke, die wussten es nicht besser.
Wäre Karl nicht hinter der Sache her gewesen, hätte man Cillis Erbe auch falsch verteiteilt. Erst als man aufmerksam gemacht wurde, wurde es berichtigt... warum man den Fehler bei Vik. nicht berichtigt hat, weiss ich auch nicht.
Und... warum C. Starringer das mit sich machen liess, weiss ich auch nicht.
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26.08.2012 um 19:55@Heike75
Trotzdem komisch, dass das so geregelt wurde...
Heike75 schrieb: Ich denke, die wussten es nicht besser.Da wird schon ein Richter daran beteiligt gewesen sein, der sich in Erbrecht auskannte, so geheimnisvoll kann das nicht gewesen sein.
Trotzdem komisch, dass das so geregelt wurde...
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26.08.2012 um 20:09@Heike75
@Himbeergeist
Durch Karl Gabriels Klage ging die Erbsache ja durch mehrere Instanzen und alle kannten den V. G. btreffenden Erbschein! Ein Fehler wäre doch aufgefallen aber das Erbrecht sagt was anderes, hängt das mit dem §20 zusammen?
@Himbeergeist
Durch Karl Gabriels Klage ging die Erbsache ja durch mehrere Instanzen und alle kannten den V. G. btreffenden Erbschein! Ein Fehler wäre doch aufgefallen aber das Erbrecht sagt was anderes, hängt das mit dem §20 zusammen?
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26.08.2012 um 21:27@margaretha
Denke ich auch, dass der Fehler auffallen hätte müssen. Deshalb vermute ich auch einen einfachen, triftigen Grund, dass so entschieden wurde, wie eben entschieden wurde...
§ 20 schließe ich als Begründung allerdings aus, denn die Grubers´schen hätten doch Andreas beerben müssen, nicht Viktoria...
Denke ich auch, dass der Fehler auffallen hätte müssen. Deshalb vermute ich auch einen einfachen, triftigen Grund, dass so entschieden wurde, wie eben entschieden wurde...
§ 20 schließe ich als Begründung allerdings aus, denn die Grubers´schen hätten doch Andreas beerben müssen, nicht Viktoria...
Mordfall Hinterkaifeck
26.08.2012 um 21:35@Himbeergeist
Ja normal schon!
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Dokumente:_1926-11-06_Zusammenstellung_des_Staatsanwaltes_Pielmayer
Laut Erbschein des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 7.Juni 22 wurde Viktoria Gabriel auf Grund Gesetzes beerbt von
1. Zäzilia Starringer, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu Hälfte
2. Anna Gruber, Dienstmagd in Greinstetten
3. Josef Gruber, Taglöhner in Pfaffenhofen
4. Bernhard Gruber, Gütler in Strobenried zu je einem Zehntel
5. Josef Starringer, Gütlerssohn in Schachach
6. Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen zu je einem Zwanzigstel
7. Therese Gruber, Gütlerstochter in Grünstetten
8. Marie Wagner, geb. Gruber, Sattlersfrau in Grüntegerbach
9. Leonhard Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten
10. Peter Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten
11. Michael Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten zu je einem Fünfzigstel.
Ja normal schon!
http://www.hinterkaifeck.net/wiki/index.php?title=Dokumente:_1926-11-06_Zusammenstellung_des_Staatsanwaltes_Pielmayer
Laut Erbschein des Amtsgerichts Schrobenhausen vom 7.Juni 22 wurde Viktoria Gabriel auf Grund Gesetzes beerbt von
1. Zäzilia Starringer, Gütlersfrau in Gerenzhausen zu Hälfte
2. Anna Gruber, Dienstmagd in Greinstetten
3. Josef Gruber, Taglöhner in Pfaffenhofen
4. Bernhard Gruber, Gütler in Strobenried zu je einem Zehntel
5. Josef Starringer, Gütlerssohn in Schachach
6. Maria Starringer, Dienstmagd in Lichthausen zu je einem Zwanzigstel
7. Therese Gruber, Gütlerstochter in Grünstetten
8. Marie Wagner, geb. Gruber, Sattlersfrau in Grüntegerbach
9. Leonhard Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten
10. Peter Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten
11. Michael Gruber, Gütlerssohn in Grünstetten zu je einem Fünfzigstel.