Mordfall Hinterkaifeck
15.12.2011 um 13:27@topfsekre1,
Dazu habe ich dann die Gesetze abgetippt, die im Bezug auf Andreas Asam wichtig sein könnten.
Und da steht ganz klar, dass das NICHT der Fall war.
Aber Pfarrer Braun meinte, dass das Verhältnis erlischt und deshalb habe ich ihn gebeten, sich nochmal die Gesetze, die ich auf Seite 1617 eingestellt habe, zu lesen...
Im BGB von 1922 (müsste dann im Text ab 1900 stehen) habe ich nichts gefunden, der Teil fehlt mir wohl. Im BGB von 1977 hiesst es in der Erklärung:
"Bei Altadoptionen vor dem 01.01.1977 gibt es keine Unterscheidung zwischen Adoption von Voll- und Minderjährigen" (1764 BGB a.F.).
Heike75 schrieb:Die Antwort an Pfarrer Braun hatte einen anderen Bezug. Magaretha fragte, ob das Verwandschaftverhältins zu den leiblichen Eltern erlischt.
Kuck Dir bitte noch mal die § an.
opfsekre1 schrieb:
Kannst du nicht gleich sagen, in welchem etwas anderes steht, ich kenne mich nur mit dem Adoptionsrecht nach heutigem Recht aus
Dazu habe ich dann die Gesetze abgetippt, die im Bezug auf Andreas Asam wichtig sein könnten.
Und da steht ganz klar, dass das NICHT der Fall war.
Aber Pfarrer Braun meinte, dass das Verhältnis erlischt und deshalb habe ich ihn gebeten, sich nochmal die Gesetze, die ich auf Seite 1617 eingestellt habe, zu lesen...
topfsekre1 schrieb: unterschieden zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption.Also nochmal:
Im BGB von 1922 (müsste dann im Text ab 1900 stehen) habe ich nichts gefunden, der Teil fehlt mir wohl. Im BGB von 1977 hiesst es in der Erklärung:
"Bei Altadoptionen vor dem 01.01.1977 gibt es keine Unterscheidung zwischen Adoption von Voll- und Minderjährigen" (1764 BGB a.F.).