@AngRa Du hast vollkommen Recht! Von welchem Geld reden wir denn? Die Behörden können nur Gelder "annehmen", die offiziell bekannt sind. Gelder, die die Hkler zuhause im Sparstrumpf hatten, zählen leider nicht, weil sie es offiziell nicht hatten.
Wir "reich" sie damit offiziell waren, ist ganz leicht nach zu voll ziehen, siehe Zusammenfassung Pielmayer.
Wenn wir nun den Hof als Wert mitnehmen, dann darf man Cilli nicht vergessen. 50% zu 50% passen aber auch nicht, weil zu der Zeit eheliche Kinder den Unehelichen bevorzugt wurden...
Hätte Viktoria gesagt, sie habe Bargeld und dieses Vorgezeigt, dann hätte der Fiskus mal augehorcht...
AngRa schrieb:Durch eine Unterhaltsklage hätte Viktoria doch geradezu dokumentiert, dass LS der Vater ist und Josef kein Inzestkind war. Wenn sie nach der neuen Rechtsprechung nicht geklagt hätte, hätte man hinter vorgehaltener Hand reden können, dass sie es nur nicht macht, weil A.G. Josefs Vater ist.
Dokumentiert? Zu welchem Preis. Wenn sie bei dem Prozess 1920 "schon Schwein hatten", was hätten sie dann erneut losgetreten. Das der Schuss mächtig nach hinten losgehen konnte sieht man an der Aussage der Rieger. Die Strafe wäre höher ausgefallen, für Beide, denn es waren Wiederholungstäter. Oma Gruber wäre mit den Kindern zurückgeblieben. Wie lange hätte sie noch gelebt und was wäre aus den Kinder geworden?
Wer konnte den in Gröbern 1922 etwas mit diesem Gesetz / Zeitungsartikel anfangen? Die Leute waren lange nicht so bewandert wie wir heute.
Dabei darf man auch nicht vergessen, dass ein uneheliches Kind, bzw. eine alleinstehende Mutter nicht sehr angesehen war... DAS alles wieder aufrühren?
@opal ,
es ist doch ein Unterschied, ob ich mich dem vermeindlichen Kindsvater anlege und der Preis einen Gefängnisstrafe sein kann (Gruber + Vik.) oder ob ich ein gutes Geschäft mache, welches noch viele Andere machen. Das die Regierung da mal gern ein Auge zudrückte war wohl auch bekannt (siehe Bürgerwehr).
Die Fahrt nach Schrobenhausen:
War Vik. am Amtsgericht oder beim Anwalt, das ist die Frage. Hätte sich ein Anwalt gemeldet, wenn er in der Zeitung gelesen hätte, dass die Hkler (darunter seine Mandantin) erschlagen wurden und die 100000 Mark bildlich vor sich gesehen?
@pilvax pilvax schrieb: Rechtlich deshalb, weil ihm 1919 seine richtige Aussage, die er sogar unter Eid machte, nicht mehr abgenommen wurde, nachdem er vorher geflunkert hatte.
Außerdem existiert ein Gemeinde-Dokument, in dem L.S. als Vater des Josef Gabriel aufgeführt ist. Wer nun biologisch der Vater war, wußte wahrscheinlich keiner der beiden.
Blödsinn, Schlittenbauers Eid wurde angenommen, die Staatsanwaltschaft hat daraufhin Klage erhoben. Du redest von der Vaterschaftsanerkennung September 1919, die Vormundschaftsakte liegt beim Gericht in Schrobenhausen und die hast Du sicher nicht gesehen.
Nehmen wir an, Vik hätte geklagt und LS hätte sofort die Inzestgeschichte ausgepackt. Er weiss es und sucht nach Beweisen... Zeugen wären eine super Ausgangsposition.
Was würde ich tun? Ich würde die Leute im nahen Umfeld ansprechen und fragen, ob sie was wissen/gesehen haben... Ein Hammer wäre eine Aussage einer Person, die sogar im Haus wohnt. 1920 ist von einer Magd / Knecht nichts bekannt und wenn, dann waren die nur kurz auf dem Hof.
von 1920 bis 1921 war Rieger da. Ich frage mich, wieviel Lorenz zahlen gemusst hätte, damit Rieger aussagt?