Mordfall Hinterkaifeck
14.04.2009 um 11:58@tatverdacht
Dem Mordfall Hinterkaifeck hat zwar die politische Brisanz gefehlt, aber mit sechs Toten war er schon etwas Besonderes, nicht vergleichbar mit einem üblichen Raubüberfall, schon was die Brutalität anbelangt.
In den Augsburger Neuesten Nachrichten vom 7.4. und vom 10.4.1922 kann man nachlesen, dass es am 4.4. und am 5.4.1922 zwei Raubüberfälle im Gebiet Wangen gegegeben hat.
Die Tatabläufe waren aber ganz anders. In einem Fall blieb es beim Versuch, in beiden Fällen gab es keine Toten, sondern nur jeweils einen Verletzten, was ja auch schon schlimm genug ist. In beiden Fällen haben die Täter schnell das Weite gesucht.
Am 4.4.1922 wurden die Gütlerseheleute St. in Niederarnbach von zwei Räubern in ihrem Anwesen überfallen. Der Mann wurde durch einen Schlag auf den Kopf verletzt., die Frau wurde mit Erstechen bedroht. Die Räuber nahmen 2.500 Mark Geld an sich und flohen sofort.
Am 5.4.1922 gegen 20.00 Uhr abends wurden die Gütlerseheleute K. in Hagau von zwei Räubern überfallen. Der Mann wurde mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und dadurch betäubt. Der Frau gelang die Flucht, als sie um Hilfe schrie, flohen die beiden Räuber ohne Beute.
Beide Fälle sehe ich als typische Raubüberfälle an.
Zunächst ist die Polizei davon ausgegangen, dass für alle drei Taten dieselben Täter verantwortlich sind. So stand es jedenfalls in der Zeitung. In einem Fall kam sogar der Diensthund zum Einsatz, der auch im Fall Hinterkaifeck Spuren gesucht hat. Ob die beiden Raubüberfälle letzten Endes aufgeklärt wurden, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Im Fall Hinterkaifeck kann man doch schon an der Brutalität mit der der Täter vorgegangen ist ermessen, dass er aus einer unbeschreiblichen Wut heraus gehandelt haben muss und nicht um sich in den Besitz von Geld und Wertsachen zu bringen.
Erfahrene Kriminalbeamten aus München hätten dieses doch sofort erkennen müssen.
Es würde mich schon interessieren, was nun der wirkliche Grund für die erfolglosen Ermittlungen war, Überlastung der Polizei, Unfähigkeit oder etwas anderes.
Dem Mordfall Hinterkaifeck hat zwar die politische Brisanz gefehlt, aber mit sechs Toten war er schon etwas Besonderes, nicht vergleichbar mit einem üblichen Raubüberfall, schon was die Brutalität anbelangt.
In den Augsburger Neuesten Nachrichten vom 7.4. und vom 10.4.1922 kann man nachlesen, dass es am 4.4. und am 5.4.1922 zwei Raubüberfälle im Gebiet Wangen gegegeben hat.
Die Tatabläufe waren aber ganz anders. In einem Fall blieb es beim Versuch, in beiden Fällen gab es keine Toten, sondern nur jeweils einen Verletzten, was ja auch schon schlimm genug ist. In beiden Fällen haben die Täter schnell das Weite gesucht.
Am 4.4.1922 wurden die Gütlerseheleute St. in Niederarnbach von zwei Räubern in ihrem Anwesen überfallen. Der Mann wurde durch einen Schlag auf den Kopf verletzt., die Frau wurde mit Erstechen bedroht. Die Räuber nahmen 2.500 Mark Geld an sich und flohen sofort.
Am 5.4.1922 gegen 20.00 Uhr abends wurden die Gütlerseheleute K. in Hagau von zwei Räubern überfallen. Der Mann wurde mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf geschlagen und dadurch betäubt. Der Frau gelang die Flucht, als sie um Hilfe schrie, flohen die beiden Räuber ohne Beute.
Beide Fälle sehe ich als typische Raubüberfälle an.
Zunächst ist die Polizei davon ausgegangen, dass für alle drei Taten dieselben Täter verantwortlich sind. So stand es jedenfalls in der Zeitung. In einem Fall kam sogar der Diensthund zum Einsatz, der auch im Fall Hinterkaifeck Spuren gesucht hat. Ob die beiden Raubüberfälle letzten Endes aufgeklärt wurden, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Im Fall Hinterkaifeck kann man doch schon an der Brutalität mit der der Täter vorgegangen ist ermessen, dass er aus einer unbeschreiblichen Wut heraus gehandelt haben muss und nicht um sich in den Besitz von Geld und Wertsachen zu bringen.
Erfahrene Kriminalbeamten aus München hätten dieses doch sofort erkennen müssen.
Es würde mich schon interessieren, was nun der wirkliche Grund für die erfolglosen Ermittlungen war, Überlastung der Polizei, Unfähigkeit oder etwas anderes.