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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

434 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Köln, Cold Case ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:19
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Theorie schon so aufgekommen ist... aber für micht wirkt das sehr plausibel.

Alle Aussagen über die Vorkommnisse im Gebäude (Geräusche, Gespräche mit NS, etc.) kommen vom "Arrestler". Wenn der in irgendeiner Weise involviert ist, darf man alle diese Aussagen in Frage stellen. Womöglich stimmt auch so manches, z.B. daß er nachts - unbemerkt von NS - am Wachzimmer vorbeigewandert ist.
Daß der "Arrestler" als Täter ausgeschlossen werden kann, heißt noch lange nicht, daß er nicht mehr weiß, als er vorgibt.

Ich war selbst beim Militär (nicht in D) und weiß, was es bedeutet, am Wochenende Dienst zu schieben. Absolut öde, während sich Deine besten Freunde in einer Bar wie immer - diesmal aber ohne Dir - vergnügen können.

Jetzt weiß der Arrestler schon vorher, daß er das Wochenende einkaserniert ist. Auch die Freunde wissen das. Auch der garnicht so geheime Zugang durch den Zaun ist den Freunden bekannt. Ev. waren die sogar selbst dort kaserniert und kennen die Örtlichkeit. In das Kasernengebäude nachts einzusteigen und in dem fast leeren Gebäude heimlich Karten zu spielen oder sich zu besäufen klingt nach einer netten Mutprobe.
Jedenfalls öffnet der Arrestler schon am Abend die Kellertüre, was ja bemerkt wird. Womöglich wird die auch wieder von der Wache oder vom GvD verschlossen. Von Innen kann der Arrestler aber jederzeit wieder in den Keller und die Türe aufmachen.
Tatsächlich kommt ein Bekannter nachts in das Gebäude und im Zimmer wird Karten gespielt o.ä.. Womöglich ist so eine Aktion sogar schon voher mitunter vorgekommen.

Beim nächsten Rundgang bemerkt NS, daß da eine "Party" steigt, die absolut allen Vorschriften wiederspricht. Erst versucht man ihn noch "freundlich" zu überreden. Schließlich muß er sich entscheiden, ob er einfach ruhig hält, damit aber in Teufels Küche kommen könnte, oder ob er der Spielverderber sein wird und diese Typen in recht große Probleme bringt.
NS will zurück in seine Wachstube und den OvD telefonisch alarmieren, wird aber von dem Gast bis ins Wachzimmer verfolgt. Der später Mörder hat ohnehin genug Dreck am Stecken und kann so einen zusätzlichen Bohei garnicht gebrauchen. Mit dem mitgebrachten Messer schneidet der Gast zuerst das Telefonkabel durch.
In der folgenden Auseinandersetzung exkaliert der Gast überhaupt, sticht mehrfach zu.

Der Arrestler kann danach bestenfalls noch wenige Spuren verwischen und auf unschuldig tun. Durchs Fenster wird geklettert, um auch von der von innen geöffneten Kellertür abzulenken, oder weil der Fluchtweg für den Mörder dadurch einfacher wird.

Der Mörder ist über alle Berge, der Arrestler setzt sich den Kopfhörer bis früh morgens auf und spielt den Unwissenden, verweist auf ominöse Geräusche und erfindet die Geschichte, warum ihm die Unterschrift von NS fehlt.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:20
Zitat von MajorQuimbyMajorQuimby schrieb:Ausschließen kann man natürlich nichts, aber in dem Kompanieblock einer Nachschubeinheit ist ja nicht wirklich viel zu sabotieren.
Wenn ich nichts überlesen habe gibt es an den wichtigen Stellen, Kompanietruppführerzimmer, Geschäftszimmer und Chefzimmer keine Einbruchsversuchsspuren und auch nicht an der Waffenkammer, die ja mit einer soliden Stahltür gesichert ist.
Eventuell erinnert sich @EST noch.
soweit ich weiss waren diese Räume ohne Einbruchspuren. Der Täter war entweder bereits da, ist heimlich in das Gebäude gelangt oder er wurde hereingelassen. Im letzten Punkt vermutlich nicht von dem disziplinierten Rekrut, es sei denn, er verheimlicht das wissentlich. Dann müsste Norbert den Täter also reingelassen haben.

Wenn Norbert einen Diebstahlversuch verhindern wollte wäre er doch wahrscheinlich in den Fluren ermordet worden und nicht in seinem Wachzimmer. Er hatte ja noch die Stiefel aus und hätte sonst auf Socken durch das Haus laufen müssen.

Es ist eine unwahrscheinlich lange Zeit vergangen, so dass ich gar nichts mehr davon weiss, dass wohl im Kompaniefeldwebel- oder Hauptmannzimmer ein Fenster blutverschmiert geöffnet gewesen war. Ich war ja selbst auch erst Montags - 2 Tage nach Tat - vor Ort. Allerdings erinnere ich mich an den Wachraum und wie blutverschmiert der war.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:30
Da im TV und in Berichten immer nur die Rede davon war, Norbert Stolz soll allein mit dem anderen in der Kaserne gewesen sein und dies nicht stimmt kann es auch sein, dass der Anrufer nur sagte, es wären noch andere in der Kaserne anwesend gewesen und das ist auch richtig.

Es gab mehrere Mannschaftsgebäude und in jedem war ein UvD (ein GvD war wenn ich mich richtig erinnere nicht vorhanden). Ausserdem war die Kaserne mit dem Wachdienst besetzt und zum Wachdienst zähle ich auch die Fahrbereitschaft und den OvWA.

Man konnte ja, wenn man nicht nach Hause fahren wollte, z.B. weil nicht lohnt und am nächsten Tag Dienst, auch freiwillig in der Kaserne bleiben. Die Diensthabenden und der aus disziplinarische Gründen mussten es. Mir ist jetzt aber keiner damals bekannt gewesen, der die Nacht auch dort bleiben wollte (kann aber trotzdem möglich sein).

Ich glaube aber nicht, dass der Täter einer aus unseren Kompanie war. Es wurden von JEDEM Fingerabdrücke abgenommen und JEDER wurde zu Hause besucht und zum einen befragt, wo man Freitag nachmittag/nacht war und zum anderen haben die ja bestimmte Fasern gesucht. Gefunden wurde jedenfalls nichts was auf einen Täter hindeutete. Wäre der Täter einer "von uns" gewesen hätten es sicherlich passende Punkte gegeben.

Aber dem Zeitungsbericht nach wurden DNA-Spuren von wem auch immer gefunden. Ob die vom Täter stammen konnte nicht eruiert werden und auch nicht, von wem auch immer diese stammten.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:33
@Shiloh

NS hat also erst am Abend seines Dienstes kurzfristig den Wachdienst eines Kollegen übernommen. Da ist eine Verwechslung gar nicht so unwahrscheinlich. Dann müsste man mehr über den Kollegen wissen, den NS ersetzt hat. Da würde aber in XY nichts weiter verlautbart.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:34
Mysteriöser Fall, gab es z.B. 1989 evtl. noch Ausnahmen in denen ein Wachsoldat aus welchem Grund auch immer seine Stube verlassen durfte?

Durften bspw. Offiziere ab einem bestimmten Dienstgrad Zugang zur Wachstube erhalten?Techniker wg. Defekt angefordert u.ä.

Da die Kaserne übers WE weitestgehend verlassen war, kann ich mir absolut nicht vorstellen das 1 Wachhabender hier schon ausreicht, um die Sicherheit zu überwachen.

War Norbert ggf. Raucher und iwer hat ihm aufgelauert, aber der unbekannte müsste dann wohl zwingend auf dem Kasernengelände gewesen sein. Vertrackter Fall.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:44
Zitat von heritageheritage schrieb:Durften bspw. Offiziere ab einem bestimmten Dienstgrad Zugang zur Wachstube erhalten?Techniker wg. Defekt angefordert u.ä.

Da die Kaserne übers WE weitestgehend verlassen war, kann ich mir absolut nicht vorstellen das 1 Wachhabender hier schon ausreicht, um die Sicherheit zu überwachen.

War Norbert ggf. Raucher und iwer hat ihm aufgelauert, aber der unbekannte müsste dann wohl zwingend auf dem Kasernengelände gewesen sein. Vertrackter Fall.
Da in dieser Kaserne Theorie und Praxis weit auseinander gingen,braucht man über den offiziellen Zugang nicht zu sprechen.

Im Film hatte die Wachstube von außen eine Klinke,war das auch wirklich so.

Ein Wachhabener für einen Arrestler finde ich schon eine sportliche Quote,mich wundert das es nicht reichte einen Wachmann vom Nachbarhaus da mal mit hinzuschauen zu lassen.

Also Rauchen durften wir auf der Stube,ein Wachmann auch in seinem Büro-denke in dieser Kaserne sicherlich.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 11:51
Zitat von Felix80Felix80 schrieb:Dann müsste man mehr über den Kollegen wissen, den NS ersetzt hat. Da würde aber in XY nichts weiter verlautbart.
Der Möglichkeit einer Verwechslung mit dem ursprünglich eingeplanten Kollegen wird man doch sicherlich nachgegangen sein.
Auch z.B. der Möglichkeit, dass es eine Verwechslung mit einem anderen Soldaten gab, der zeitgleich an anderer Stelle auf dem Kasernengelände seinen Dienst versah.
Wenn sich dabei Ansatzpunkte ergeben hätten, wäre das Thema "Verwechslung" doch sicherlich in der aktuellen TV-Fahndung proaktiv berücksichtigt worden.

Dass ein Angehöriger des Opfers sich nur eine Verwechslung vorstellen mag (nicht aber dass jemand ein persönliches Motiv gegen das ihm vertraute Opfer hat), besagt meines Erachtens gar nichts. (So hart das vielleicht klingt.)
Es sind hier ja nun bereits genügend plausible Szenarien zur Sprache gekommen, bei denen sich der Mörder eben doch gezielt - sei es geplant, sei es aus einer akuten Situation heraus - gegen genau die Person des Opfers gerichtet hätte (und gegen niemand anderen).

Morde aus Verwechslung gab es schon, sind aber ein überaus seltenes Phänomen. In aller Regel richten sich Tötungsdelikte gegen genau diejenige Person, die der Täter schädigen will.
(Wer das nicht glaubt, kann ja mal die lange Liste der Mordfälle im Forum durchgehen und schauen, bei wievielen davon es sich um tragische Verwechslungen handelte...)

Auch wenn es letztlich nicht auszuschließen ist, ich persönlich glaube nicht, dass NS Opfer einer Verwechslung wurde.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 12:00
Zitat von heritageheritage schrieb:Mysteriöser Fall, gab es z.B. 1989 evtl. noch Ausnahmen in denen ein Wachsoldat aus welchem Grund auch immer seine Stube verlassen durfte?
Es wurde doch gesagt, dass zu den Aufgaben des Schließerpostens auch regelmäßige Gebäuderundgänge gehörten.

Davon abgesehen bin ich davon überzeugt, dass es einem anderen Soldaten nicht schwer gefallen wäre, einen Anlass zu (er)finden, um das Opfer zum Öffnen der Tür seines Dienstraumes zu bewegen.

Allein die Bitte "ich möchte mal kurz vor den Gebäudeeingang" hätte doch schon ausgereicht. Denn dann hätte NS sein Zimmer verlassen müssen, um die stets verschlossen gehaltene Gebäudeeingangstür aufzusperren.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 12:06
Zitat von heritageheritage schrieb:Mysteriöser Fall, gab es z.B. 1989 evtl. noch Ausnahmen in denen ein Wachsoldat aus welchem Grund auch immer seine Stube verlassen durfte?
Zitat von fcmlarsfcmlars schrieb:Ein Wachhabener für einen Arrestler
NS war UvD, das ist keine Wache, sondern eher ein Pförtner/Consierge/Schließer (für alle ungedienten).
Und der Kamerad auf der Stube war vom Chef nicht zum Arrest verdonnert, sondern er hatte keinen Ausgang und musste zum Zapfenstreich eben im Block sein, deswegen um 22 Uhr die Unterschrift.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 12:13
Es verblieben die belgischen Heeresflieger-Streitkräfte und das schwere Transportbataillon 801 der Bundeswehr. Am 17. Oktober 1981 wurde der Flughafentower abgebaut, im August 1995 verließen die belgischen Heeresflieger den Flugplatz; die Bundeswehr schloss den Standort am 31. Dezember 1995.
Quelle: Wikipedia: Flughafen Köln-Butzweilerhof#Nach dem Zweiten Weltkrieg

Auf dem Butzweiler Hof gab es somit auch noch zur damaligen Zeit eine Belgische Einheit.
Wird zwar nichts zum Fall beitragen, aber als Info evtl. interessant


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 12:49
Zitat von KieliusKielius schrieb:Es wurde doch gesagt, dass zu den Aufgaben des Schließerpostens auch regelmäßige Gebäuderundgänge gehörten.

Davon abgesehen bin ich davon überzeugt, dass es einem anderen Soldaten nicht schwer gefallen wäre, einen Anlass zu (er)finden, um das Opfer zum Öffnen der Tür seines Dienstraumes zu bewegen.

Allein die Bitte "ich möchte mal kurz vor den Gebäudeeingang" hätte doch schon ausgereicht. Denn dann hätte NS sein Zimmer verlassen müssen, um die stets verschlossen gehaltene Gebäudeeingangstür aufzusperren.
Ein regelmäßiger Geländerundgang als alleiniger Wachhabender geht nicht, die Wachstube ist dann unbesetzt.

Und die von Dir angesprochene Bitte, wäre ganz klar eine Wachverfehlung.

Und ich glaube nicht das man viel damit erreichen kann, wenn man einen jungen, wenig erfahrenen Soldaten dazu verleitet, gegen die Wache-Vorschrift zu verstoßen, weil ist nun mal ein ernstes Vergehen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 12:57
Zitat von heritageheritage schrieb:Ein regelmäßiger Geländerundgang als alleiniger Wachhabender geht nicht, die Wachstube ist dann unbesetzt.
Von "Geländerundgang" hat niemand etwas gesagt.
Zur Aufgabe von NS gehörten bekanntlich "Gebäuderundgänge" während seiner Schicht.

Die Informationen aus der aktuellen TV-Fahndung bei Aktenzeichen XY kennst du doch hoffentlich auch. Andernfalls fiele es schwer, sich über den Fall konstruktiv auszutauschen...


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 12:58
Zitat von fcmlarsfcmlars schrieb:Da in dieser Kaserne Theorie und Praxis weit auseinander gingen,braucht man über den offiziellen Zugang nicht zu sprechen.

Im Film hatte die Wachstube von außen eine Klinke,war das auch wirklich so.

Ein Wachhabener für einen Arrestler finde ich schon eine sportliche Quote,mich wundert das es nicht reichte einen Wachmann vom Nachbarhaus da mal mit hinzuschauen zu lassen.

Also Rauchen durften wir auf der Stube,ein Wachmann auch in seinem Büro-denke in dieser Kaserne sicherlich.
Theorie und Praxis gibt es nur in der Ausbildung, zusammen mit Dienstvorschriften.

Auf die Wache bezogen: Rauchen im Wachdienst, wenn überhaupt, nur Offiziere.

Normalerweise gibts neben der Torwache noch die Doppelstreife fürs Kasernengelände Innen.

Wird z.B. ein Soldat,unabhängig vom Dienstgrad nach 22Uhr auf dem Gelände angetroffen, muss der Wehrausweis zur Prüfung vorgezeigt werden, nebst einer möglichst plausiblen Antwort für die Abwesenheit von der eigenen Stube.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:04
Zitat von heritageheritage schrieb:Wird z.B. ein Soldat,unabhängig vom Dienstgrad nach 22Uhr auf dem Gelände angetroffen, muss der Wehrausweis zur Prüfung vorgezeigt werden, nebst einer möglichst plausiblen Antwort für die Abwesenheit von der eigenen Stube.
Auch am Wochenende? Wenn man sozusagen frei hat?
Anders gefragt: durfte ein Soldat der nicht im Dienst war und auch selbstverständlich nicht unter Arrest steht sich frei auf dem Gelände bewegen?


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:08
Zitat von VorsichtfalleVorsichtfalle schrieb:Auch am Wochenende? Wenn man sozusagen frei hat?
Anders gefragt: durfte ein Soldat der nicht im Dienst war und auch selbstverständlich nicht unter Arrest steht sich frei auf dem Gelände bewegen?
Er durfte sich durchaus frei bewegen,auch nach Ende der Dienstzeit( gewöhnlich nach 18 Uhr), aber nach Beginn der Nachtruhe draußen außerhalb der Stube: Nur aus wichtigem(nachprüfbarem) Grund!

Ein Arrestler im WE in der Kaserne:k.A.

Die Doppelstreife war ja dafür da Unregelmäßigkeiten zu klären, übrigens mit vorgehaltenem Gewehr.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:09
Zitat von VorsichtfalleVorsichtfalle schrieb:Anders gefragt: durfte ein Soldat der nicht im Dienst war und auch selbstverständlich nicht unter Arrest steht sich frei auf dem Gelände bewegen?
Klar durfte man das. Wenn eine Streife kam war aber damit zu rechnen das man den Truppenausweis vorzeigen musste. Zumindest in größeren Kasernen, wo nicht jeder jeden kennt. Wenn man dann noch am Munbunker oder so rumlungert gibts auch unangenehme Fragen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:12
Für mich gibt es ein paar Ungereimtheiten. Mich würde interessieren, wie oft der Wachhabende besagten Gebäuderundgang zu machen hatte und um welche Uhrzeiten. Die offenstehende Kellertür wurde gemeldet, aber es fand keine Überprüfung statt. War die Kellertür nur nicht abgesperrt oder defekt? Bei einem Rundgang müssten doch alle Geschoße komplett überprüft werden. Es hätte sich jederzeit eine Person ins Gebäude schleichen können und den Wachhabenden auf dem Rundgang in seine Gewalt bringen können. So ließe sich das alles erklären.
Ich glaube weniger an ein persönliches Motiv. Vermutlich wurde eine Forderung gestellt, der N.S. nicht nachkommen wollte. Völlig grundlos werden selten Menschen getötet. Was will einer in einer Kaserne? Das Wahrscheinlichste ist: Waffen.


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:13
Zitat von heritageheritage schrieb:Und die von Dir angesprochene Bitte, wäre ganz klar eine Wachverfehlung.

Und ich glaube nicht das man viel damit erreichen kann, wenn man einen jungen, wenig erfahrenen Soldaten dazu verleitet, gegen die Wache-Vorschrift zu verstoßen, weil ist nun mal ein ernstes Vergehen.
Was wäre denn, wenn da nun plötzlich ein anderer Soldat an der der Tür des Wachraums aufgetaucht wäre und irgendeine "Katastrophe" banaler Art (also nichts was irgendwie militärische Sicherheitsaspekte berührt) meldet: "Oben im Duschraum ist ein Wasserrohrbruch, das halbe Stockwerk ist überschwemmt!" - was hatte NS dann tun müssen, wenn er nach den Vorschriften gehandelt hätte?

Per Telefon eine andere Stelle anrufen, die dann kommt und nachschaut oder hätte er seinerseits dann erst einmal nachgucken müssen/dürfen?


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:15
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Für mich gibt es ein paar Ungereimtheiten. Mich würde interessieren, wie oft der Wachhabende besagten Gebäuderundgang zu machen hatte und um welche Uhrzeiten. Die offenstehende Kellertür wurde gemeldet, aber es fand keine Überprüfung statt. War die Kellertür nur nicht abgesperrt oder defekt? Bei einem Rundgang müssten doch alle Geschoße komplett überprüft werden. Es hätte sich jederzeit eine Person ins Gebäude schleichen können und den Wachhabenden auf dem Rundgang in seine Gewalt bringen können. So ließe sich das alles erklären.
Ich glaube weniger an ein persönliches Motiv. Vermutlich wurde eine Forderung gestellt, der N.S. nicht nachkommen wollte. Völlig grundlos werden selten Menschen getötet. Was will einer in einer Kaserne? Das Wahrscheinlichste ist: Waffen.
Der Wachhabende ist hier der einzige, der Forderungen an andere haben kann, er muss die Sicherheit garantieren, als alleiniger Wachhabender kann er das aber nicht schaffen.

Was ist wenn der (alleinige)Wachhabende einen med.Notfall erleidet???


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Rätselhafter Mord an Norbert Stolz, 23. Juni 1989

07.03.2025 um 13:15
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Was wäre denn, wenn da nun plötzlich ein anderer Soldat an der der Tür des Wachraums aufgetaucht wäre und irgendeine "Katastrophe" banaler Art (also nichts was irgendwie militärische Sicherheitsaspekte berührt) meldet: "Oben im Duschraum ist ein Wasserrohrbruch, das halbe Stockwerk ist überschwemmt!" - was hatte NS dann tun müssen, wenn er nach den Vorschriften gehandelt hätte?
Wachlokal anrufen...."Melden macht frei". Die hätten dann in ihrer Liste nachgeschaut welcher Stov-Mokel Bereitschaft hat um das zu erledigen.


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