Morgen ist Totensonntag und Helmut Strigl kann nun schon das 7. Jahr das Grab seiner Eltern nicht herrichten.
Gibt es überhaupt irgendwelche Neuigkeiten? Mir ist immer noch ein Rätsel, wieso hat Niemand sein Verschwinden bemerkt? Keine Krankenkasse, Rentenversicherung, Sparkasse, Haus- oder Zahnarzt, Supermarkt, Café, Ex-Kollegen, Nachbarn oder Pfarrer haben sich um ihn Sorgen gemacht?
Der Schornsteinfeger war der Letzte, der Herrn Strigl im Juni 2018 gesehen hat, aber nicht eingelassen wurde.
Ich nehme mal die Bilder 7 und 14 aus der obigen Galerie und Bericht von
Beitrag von Montecuore (Seite 35)Original anzeigen (0,3 MB)Original anzeigen (0,4 MB)Der FF XY ist sicher nicht am Originalschauplatz gedreht worden, aber auf Bild 7 sieht man den Schornsteinfeger mit seinem Kehrbesteck und auf Bild 14 sind zwei Schornsteine zu sehen. Welche Art Heizung hat Herr Strigl denn überhaupt betrieben?
Der User sallomaeander hat z.B. im Zusammenhang mit dem Hänger folgendes geschrieben...
sallomaeander schrieb am 23.07.2024:Hier wurde der Sinn des Hängers für Herrn St. von einem User schon dahingehend vermutet, dass er Ländereien mit anteiligen Rechten am Holzeinschlag gehabt haben könnte.
Vielleicht betrieb Herr Strigl eine kombinierte Heizung Öl/Holz oder Gas/Holz? Da gibt es ja gesetzliche Vorgaben wie oft da im Jahr der Schornsteinfeger zur Kontrolle/Kehren kommen muss.
Aufgrund der verschiedenen Aufgaben kann ein Schornsteinfeger manchmal nur einmal im Jahr vorbeikommen, im nächsten Jahr aber dafür vielleicht dreimal.
Quelle:
https://www.ofenseite.com/schornsteinfeger-wie-oft#feuerstaettenschauwieoftWie oft klingelte der Schornsteinfeger im Zeitraum Juni 2018 bis November 2021 vergeblich an der Haustür von Herrn Strigl? Hat der Schornsteinfeger dann auch die Meldung an die Kreisverwaltung ordnungsgemäß getätigt?
Werden die durchzuführenden Arbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet dieser dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt). Die Behörde setzt anschließend mit einem kostenpflichtigen Zweitbescheid die fehlenden Kehrungen, Überprüfungen oder Messungen unter Fristsetzung fest. Werden die Schornsteinfegerarbeiten auch in der Folge nicht vorgenommen, hat die Behörde eine Ersatzvornahme in die Wege zu leiten, durch die weitere Kosten entstehen.
Quelle:
https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100042_27393®schl=090000000000Ich nehme mal an, es wurden keine kostenpflichtigen Bescheide verschickt. Die Behörden haben einfach geschlafen oder waren mit der Corona-Pandemie hoffnungslos überfordert! In dem damaligen Chaos ist das Verschwinden von Herrn Strigl erst recht nicht aufgefallen. 😷