Markus Marker - Cold Case - 40 Jahre lang ungeklärt
02.05.2024 um 11:52Gildonus schrieb:Es gibt ja sonst nicht viel, über das man debattieren kann.@Gildonus
Dann sollte man schweigen bzw. nichts posten.
Die Zeit könnte man besser nutzen und sich Gedanken darüber machen, ob man wiederholt überzogene Attribute für ein Opfer im Kindesalter benutzen muss, obwohl man schon mehrfach darauf hingewiesen wurde, wie unangebracht das ist:
Rotkäppchen schrieb:Ich würde Markus nicht als Intensivtäter bezeichnen.Und auch schon hier:
Allgoria schrieb am 22.04.2024:Markus in kleinere Delikte wie Diebstahl verwickelt war, er war ja augenscheinlich nicht gewalttätig. Das wird niemals bei xy erwähnt. Intensivtäter ist ein großes Wort, passt jetzt vielleicht nicht so ganz.@Taunus Ebenso unangebracht, empathielos und pietätlos sind hier Witze, weil ein falscher Name verwendet wurde.
Angebracht wäre mehr Rücksichtnahme, denn:
watnu schrieb am 27.04.2024:Bitte beachtet, dass hier ein verifiziertes Familienmitglied gepostet hat, wie (re-)traumatisiert die Familie ist, u. a. auch durch das AZ-XY-Video und diesen zufällig gefundenen Thread. Er/sie bat uns User freundlich darum, sich zu überlegen, was man postet. Und dass bitte keine Fragen an ihn/sie gestellt werden, weil das auch triggert. Trotzdem wurden hier im Nachhinein noch blutrünstige Fantasien gepostet und negative Unterstellungen, die nur auf der (nie vorurteilsfreien) Eigeninterpretation basieren bzw. die Schauspieler nicht von den realen Personen trennen.
Kein Gedanke bzw. Post ist es Wert, der Familie noch mehr Leid zuzufügen.
Die Familie hatte sich damals Hilfe erhofft, wie ich es verstanden habe.
Es geht hier um ein Kind, das durch kleinkriminelle Taten aufgefallen ist und noch nicht strafmündig war. Manchen hier ist aufgefallen, wie zierlich er auf dem Foto wirkt. Es könnte z. B. sein, dass er zuvor selbst gemobbt wurde und das durch sein Verhalten unbewusst kompensieren wollte, oder dass er mit einem entsprechenden Freundeskreis z. B. Stärke demonstrieren wollte.
Viele Kinder machen in der Pubertät großen Mist, aber nicht alle werden erwischt.
Die Altersgrenze für die Strafmündigkeit ist daher aus guten Gründen in unseren Gesetzen verankert, damit
, [...] der oder die Angeklagte die nötige Einsichtsfähigkeit für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit besitzt. Die Annahme ist, dass das bei Kindern unter 14 Jahren noch nicht der Fall ist. Es gilt Paragraf 3 des Jugendgerichtsgesetz: „Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen schon reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln“.
[...]
Manche Jugendliche haben trotz Überschreiten der Altersgrenzen nicht die entsprechende Reife und Einsichtsfähigkeit erlangt.
Voll strafmündig ist man ab dem 18. Lebensjahr. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, auch ein Volljähriger kann noch bis zum Alter von 21 Jahren unter das Jugendstrafrecht fallen.
Quelle: https://www.rnd.de/panorama/strafmuendigkeit-bei-kindern-ab-wann-und-wie-werden-jugendliche-bestraft-welche-altersgrenzen-gelten-2GA7HE3UFVGMZHHIEFOEYH2UEU.html