Tritonus schrieb: Es geht doch ganz schnell, dass ein Kind in einem unbeobachteten Moment durch die Gartentür entwischt,
In diesem Fall gab es ja nichtmal eine Gartentür, deren Öffnung das Kind zeitlich etwas aufgehalten hätte und vielleicht hörbar gewesen wäre.
Es wurde mehrfach berichtet, Émile wäre, wie Verwandte auch, im Garten gewesen.
Der Grossvater belud das Auto (nicht mit kleinen Dingen, sondern mit Material, das er zum Umbau eines Weidegeländes benötigte, also mit grossen Dingen, bei der die Sicht mit einem "Armvoll" eh schon reduziert ist.)
Das Auto hat er wohl seitlich in der Einfahrt, die man über den Garten Richtung diesem Seiteneingang erreicht, beladen, denn ein Parken auf der Strasse vor dem Haus hätte die Durchfahrt für andere Verkehrsteilnehmer beengt. Ausserdem gibt es direkt an der Strassen - und Frontseite keinen, zumindest keinen sichtbaren, Eingang. Jeder der im Garten befindlichen Familienmitglieder hätte also davon ausgehen können, Émile wollte aus dem Garten kerzengerade über die sich dem Garten anschließende Einfahrt ins Haus, oder zum Grossvater, sollte es ihnen überhaupt aufgefallen sein, dass Émile den Garten verlassen hat.
Wenn der Grossvater gerade im Haus war um Material zu holen und Emilie beim Vorbeilaufen an diesem Eingang diesen Moment erwischt haben, wäre er barrienlos ratzfatz auf der Strasse gewesen. Selbst wenn der Grossvater dann genau zu dem Zeitpunkt, als Emilie die Einfahrt verließ und die Strasse betrat, wieder aus dem Haus gekommen wäre, hätte er Emilie nicht zwangsläufig sehen müssen, da er dann die Arme mit sichteinschränkendem Material voll gehabt hätte.
Es ist ja sowieso sinnlos sich hier noch darüber Gedanken zu machen, ob Émile das Grundstück unbemerkt verlassen konnte, denn er hat es, von den beiden Strassensuchtungszeugen bestätigt, geschafft.