Vermisstenfall Vanessa Huber (39) aus Unterhaching
04.02.2023 um 11:56Ich weiß nicht, was solche Hellseher antreibt, aber zur Ehrenrettung der Ermittler gehe ich davon aus, dass sie zunächst einmal jeden Hinweis, egal, ob von einem Beobachter, möglichen Mitwisser oder eben einem selbst ernannten Hellseher stammend, wertfrei als mögliche Hypothese betrachten.
Diese mögliche Hypothese wird anhand der bereits vorliegenden Spuren, Hinweise und Erkenntnisse in Beziehung gesetzt, nach dem Gesichtspunkt, ob es denkbar, möglich und wahrscheinlich ist.
Wenn ein Hellseher einen Hinweis gibt, der bereits im Vorfeld durchs Raster fällt, weil es nicht sein kann, oder mit gesicherten anderweitigen Erkenntnissen kollidiert, dann wird er wohl auch nicht weiter verfolgt.
Außerdem wäre es aus Sicht der Polizei ja auch denkbar, dass ein Hinweisgeber etwas als Hellseherei ausgibt, was er mit Rücksicht auf Menschen, denen er sich verpflichtet fühlt, nicht als gesichertes Wissen ausgeben kann. Der Hinweisgeber hat z.B. etwas vom Nachbartisch der Kantine aufgeschnappt, was er loswerden will. Aber er traut sich nicht, die Quelle anzugeben. Weil es dann auffliegen würde, dass er gelauscht und weitergegeben hat.
Wenn ein "Hellseher" im Extremfall Täterwissen vermittelt, aus Zufall oder aus o.g. Gründen, wird man ihn sich mit Sicherheit genauer anschauen.
Und hier in unserem Fall hatte ich ja bereits geschrieben, dass im Forum schon eine ähnliche Hypothese geäußert wurde wie das, was der Hellseher der Polizei gesagt hat. Der Hinweis des Hellsehers war also zumindest nicht jenseits jeder Wahrscheinlichkeit.
Diese mögliche Hypothese wird anhand der bereits vorliegenden Spuren, Hinweise und Erkenntnisse in Beziehung gesetzt, nach dem Gesichtspunkt, ob es denkbar, möglich und wahrscheinlich ist.
Wenn ein Hellseher einen Hinweis gibt, der bereits im Vorfeld durchs Raster fällt, weil es nicht sein kann, oder mit gesicherten anderweitigen Erkenntnissen kollidiert, dann wird er wohl auch nicht weiter verfolgt.
Außerdem wäre es aus Sicht der Polizei ja auch denkbar, dass ein Hinweisgeber etwas als Hellseherei ausgibt, was er mit Rücksicht auf Menschen, denen er sich verpflichtet fühlt, nicht als gesichertes Wissen ausgeben kann. Der Hinweisgeber hat z.B. etwas vom Nachbartisch der Kantine aufgeschnappt, was er loswerden will. Aber er traut sich nicht, die Quelle anzugeben. Weil es dann auffliegen würde, dass er gelauscht und weitergegeben hat.
Wenn ein "Hellseher" im Extremfall Täterwissen vermittelt, aus Zufall oder aus o.g. Gründen, wird man ihn sich mit Sicherheit genauer anschauen.
Und hier in unserem Fall hatte ich ja bereits geschrieben, dass im Forum schon eine ähnliche Hypothese geäußert wurde wie das, was der Hellseher der Polizei gesagt hat. Der Hinweis des Hellsehers war also zumindest nicht jenseits jeder Wahrscheinlichkeit.