Wo ist Alexandra R. (39) aus Nürnberg?
22.12.2022 um 23:35sallomaeander schrieb:Man wird in der Regel davon ausgehen können, dass der relativ lockere Umgang mit Zündschlüssel und Zulassungspapieren nur innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft üblich und praktikabel sein wird.
Diätbrötchen schrieb:Naja, es ist höchst selten, dass sich mehrere Personen den selben Privatwagen teilen.
Diätbrötchen schrieb:Ach Leute. Nahezu alle Privatwagen werden fast ausschließlich von 1-2 Personen geteilt. Selbst 2 ist selten.Dabei geht man aber davon aus, dass das abgesprochen ist, wer den Wagen benutzen kann UND auch alles brav nach den Vorschriften gehandelt wurde. Nur muss das nicht unbedingt so sein.
Ein Beispiel: Herr X fährt in Urlaub und bittet Frau Y, in seiner Wohnung nach dem Rechten zu sehen und die Blumen zu gießen. Dafür gibt er Frau Y einen Wohnungsschlüssel. Frau Y nimmt den Schlüssel logischerweise mit nach Hause. Dort liegt er dann in einer Schublade. Frau Y hat einen Mann und einen 18jährigen Sohn. Mann und Sohn wissen, dass dieser Schlüssel zur Wohnung von Herrn X (wir erinnern uns: Der Nachbar, der in Urlaub ist) gehört.
Mit dem Schlüssel können also Herr Y und der Sohn, ebenso wie Frau Y, in die Wohnung von Herrn X gehen, wo der Schlüssel zu einem mintfarbenen Twingo, nämlich dem Auto von Herrn X, am Schlüsselbrett hängt.
Und da ist es nun keine Kunst, mit diesem Schlüssel zum besagten Auto zu gehen, das vor der Wohnung X herumsteht, und damit in der Gegend herumzufahren. Ohne dass Herr X davon weiß, denn, wie gesagt: Er ist im Urlaub.
Nun, wie soll man nachweisen, ob Frau Y, ihr Mann oder der Sohn damit gefahren sind, wenn alle drei es abstreiten?
Und das kann man dann auch noch erweitern, wenn Herr X die Schlüssel nicht nur seiner Nachbarin Frau Y gegeben hat, sondern auch sein guter Kumpel Z "für Notfälle" einen Schlüssel hat. Dann kämen er und seine Freundin..... noch als potentielle Kandidaten dazu.