Juris019
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Karneval-Mord an Petra Nohl (1988)
15.02.2023 um 22:27emz schrieb:In der PK war aber von Habgier die Rede und das wäre ein Mordmerkmal.Es kann auch Verdeckungsabsicht angenommen werden, wenn er sie bestohlen hat und sie als einzige Zeugin "beseitigen" wollte. Solche Fälle werden ja nicht ohne Grund als Mordermittlung geführt. Einige der Mordmerkmale sind auch subjektiv, sodass man die erst begründen/nachweisen kann, wenn man einen Täter hat. Ohne Aussage oder mehr Anhaltspunkte zum Tatablauf wird es da schwierig.
Heimtücke wird hier eher schwer nachweisbar sein. Da gehört nämlich meist mehr dazu als die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers. Ob das Motiv einer Sexualtat nachweisbar ist, ist auch fraglich. Scheinbar gibt es dafür keine Anhaltspunkte und wenn der Beschuldigte schweigt, wird man das wohl kaum beweisen können. Ich hoffe einfach, dass man ihm zumindest ein Mordmerkmal gut nachweisen kann, sodass noch eine Strafe dabei herausspringt.
Viele Mitwisser melden sich nicht, weil sie eben eine enge Bindung an den Tatverdächtigen haben. Einen guten Freund will man ungern in die Pfanne hauen und bei engen Verwandten ist man nicht einmal dazu verpflichtet, gegen diese auszusagen (Zeugnisverweigerungsrecht). Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man aus Angst schweigt, am Ende selbst wegen Strafvereitelung vor Gericht zu kommen. Deshalb wird auch immer explizit darauf hingewiesen, dass das nach so einer langen Zeit nicht mehr strafbar ist. Daher ist es gut möglich, dass der Hinweisgeber nach XY sicher sein konnte, selbst vor der Strafverfolgung geschützt zu sein und sich somit gemeldet hat.