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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

2.727 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Messer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Themen-Wiki: Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 01:09
Zitat von OriginesOrigines schrieb:wenn ich es richtig verstanden habe - kann sich eine beschränkte Verteidigungsfähigkeit zu seinen Gunsten auswirken.
Zumindest ist das die Argumentation der Verteidigung: sie sagt, bei der Todesstrafe geht es mehr als bei anderen Strafen ja um die Frage, ob ein Täter sie "verdient" hat oder Milde "verdient" hat. Darüber muss die Jury entscheiden. Und aufgrund seines Autismus kann der Angeklagte nicht in dem Mass "sympathisch" erscheinen, dass er eventuell dieJury zu Milde bewegt, sondern im Gegenteil, sein Verhalten kann leicht als kalt, reuelos etc. interpretiert werden und die Jury zu einem harten Urteil bringen.

Ein interessanter Ansatz, ich bin allerdings noch nicht überzeugt, ob er gelingt. Aber immerhin innovativ, wie gesagt, ich denke, die Verteidigung ist sehr professionell. Ich habe noch nie von einem solchen Ansatz gehört, vielleicht weil Autismus bisher noch in keinem Todesstrafenfall eine solche Rolle gespielt hat.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Es geht also gerade nicht darum, sich auf (verminderte) Schuldunfähigkeit bei der Tat zu berufen.
Ja, das ist wichtig, das noch einmal zu betonen: das deutsche Konzept der verminderten Schuldfähigkeit ist in den USA sehr selten. Und hier geht es nicht um die Schuldfrage, sondern wie eben beschrieben, um die Frage, wie er auf die Jury wirken könnte.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:ch nehme an, auf den konkreten Fall bezogen beharrst du so auf die Relevanz des Schweregrades, weil es darum gehen könnte, ob BK autistisch „genug“ ist, um mit einer Beeinträchtigung zu argumentieren, die die Höchststrafe vom Tisch wischt? Verstehe ich das richtig?
Wenn man den Antrag der Verteidigung ernst nimmt, muss sie mehr als nur Generelles zum Autismus vorbringen. Also schon in dem Sinne, "er ist autistisch genug..."
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Nur wissen wir bislang nicht, warum der Täter es tat und warum er es genau so tat. Das ist doch rätselhaft. Und darauf setzt die Verteidigung vielleicht auch: Das fehlende Motiv und die vom ihm selbst gelegten belastenden Spuren als Beleg dafür, dass Kohberger, sollte er der Täter sein, nicht wusste was er tat.
Das ist eine Formulierung, die man hier vermeiden sollte, denn sie steht für ein anderes juristisches Konzept: die "insanity." Die wird nach der M'Naghten Regel in den meisten Bundesstaaten definiert. Die Regel besagt u.a. dass jemand nicht schuldfähig ist, wenn er aufgrund einer Geisteskrankheit nicht versteht, was er tut. Also z.B. jemand, der einen Menschen ersticht, weil er fest überzeugt ist, dass dieser ein alien von einem anderen Stern ist, der auf die Erde kam, alles Leben auszulöschen. Oder jemand, der einen anderen mit einer Pistole erschiesst, aber fest davon überzeugt ist, er gehöre zur Besatzung der Enterprise und die Pistole sei ein Phaser, den er nur auf "Betäuben" gestellt habe.

Es gibt keine Anzeichen dafür in den öffentlichen Informationen, dass Kohberger an einer solchen Geisteskrankheit leidet.

Alle anderen Formen von "ich wusste nicht was ich tat" sind hier juristisch irrelevant.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Für die Anklage ist es nicht zwingend notwendig, ein Motiv zu präsentieren. Ich denke, es sind eher die Juroren, die zur Komplettierung gerne ein Motiv präsentiert haben wollen.
Oder die Verteidigung reitet darauf herum alà „ wo ist das Motiv, warum sollte er das tun, er hatte keinen Grund“ usw.
Das ist richtig. Es erstaunt Laien immer wieder, dass die Anklage keinerlei Motiv beweisen braucht. Es ist aber folgerichtig: wenn es genug stichhaltige Beweise gibt, dass T den O erstochen hat, einschliesslich zahlreicher Augenzeugen usw. ist ein Schuldspruch deutlich gerechtfertigt, auch wenn sich zukünftige Generationen den Kopf zerbrechen werden, warum der sonst so nette T das getan hat.


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 06:53
Zitat von KaietanKaietan schrieb:Gestern noch Tatverdächtiger - und jetzt schon Täter. Ganz schön praktisch, wenn man sich den Hokuspokus namens Prozess einfach sparen kann!
Schlecht geschlafen? Natürlich ist K. nur mutmaßlicher Täter, aber ich bin weder Gericht noch Jury noch Berichterstatter. Und erlaube es mir deshalb zu spekulieren. Ungestraft die Taten anderer Täter mit dieser Tat und diesem Täter - auch ohne Konjunktiv oder formellen Hinweis auch die Unschuldsvermutung blablabla - gedanklich zu vergleichen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ja, das ist wichtig, das noch einmal zu betonen: das deutsche Konzept der verminderten Schuldfähigkeit ist in den USA sehr selten. Und hier geht es nicht um die Schuldfrage, sondern wie eben beschrieben, um die Frage, wie er auf die Jury wirken könnte.
Danke. Das will ich nochmals hervorheben, weil wir ja recht intensiv über die in Deutschland geltenden §§ 20, 21 StGB diskutiert haben. Und ich da gedanklich auch immer hängen bleibe.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die Regel besagt u.a. dass jemand nicht schuldfähig ist, wenn er aufgrund einer Geisteskrankheit nicht versteht, was er tut.
Im Prinzip gibt also auch Schuldunfähigkeit, aber die ist im US-Recht an eine massive geistige Störung wie heftige Wahnvorstellungen gekoppelt. Autismus dürfte kaum zu solch wahnhaften Wahrnehmungen führen, ist keine Geisteskrankheit i.e.S.


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 07:21
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Im Prinzip gibt also auch Schuldunfähigkeit, aber die ist im US-Recht an eine massive geistige Störung wie heftige Wahnvorstellungen gekoppelt. Autismus dürfte kaum zu solch wahnhaften Wahrnehmungen führen, ist keine Geisteskrankheit i.e.S.
Genau. In der Mehrheit der Bundesstaaten gilt die relativ alte M'Naghten Regel. Aber auch das modifizierte Strafrechtsmodell, der Model Penal Code, derzeit in 21 Bundesstaaten die Regel, hält daran fest, dass die geistige Beeinträchtigung immer aufgrund einer geistigen Krankheit oder Beeinträchtigung festgestellt werden muss. Auch die deutschen Paragraphen 20f StGB gingen davon aus, aber dann wurde zusätzlich noch "Bewusstseinsstörung, Intelligenzminderung und schwere andere seelische Störung" hinzugefügt. Diese Erweiterung fand im amerikanischen Strafrecht keine Unterstützung (ausser teilweise bei der Frage der Todesstrafe). Der MPC schliesst zum Beispiel explizit abnormales Verhalten , das sich z.B. besonders durch Straftaten äussert, wie "anti-social conduct" u.ä, aus.

Daher ist es in den USA schwerer, eine Schuldunfähigkeit oder -verminderung festzustellen, als in Deutschland. Die Strafrechtssysteme beider Länder sind sich sehr ähnlich, weit ähnlicher als die meisten glauben, aber im Einzelfall muss man auf diese unterschiedlichen Nuancen achten. Am deutlichsten wird der Unterschied beim Thema Alkoholintoxikation, welche der BGH durchaus zu den "Bewusstseinsstörungen" zählt, wobei das in den USA explizit ausgeschlossen wird.

Aber wie schon gesagt, an dem Punkt sind wir im vorliegenden Fall sowieso nicht. Hier geht es um die von mir oben beschriebene Frage, wieweit der Angeklagte durch sein vom angeblichen Autismus hervorgerufenes Verhalten die Jury ungewollt bei der Frage der Strafzumessung negativ beeinflussen könnte.


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um 07:28
@Rick_Blaine
Kann es sein, dass die Verteidiger mit dem Einbringen dieser Diagnose fehlende Sympathie kompensieren möchten?
Kohberger macht einen kalten Eindruck, mit dem wird schwerlich ein guter Eindruck vermittelt werden können, der im Zweifel hilft. Da ist es dann leichter zu sagen "der kann nichts dafür, der ist krank".
Bei einigen Tatverdächtigen scheint das Jurysystem ja auch über Sympathien, Mitleid etc. beeinflusst werden zu können.
Ist das so oder täusche ich mich da?


Wird er denn aussagen im Prozess? Weiß das Jemand?


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 07:32
Zitat von jaskajaska schrieb:Kann es sein, dass die Verteidiger mit dem Einbringen dieser Diagnose fehlende Sympathie kompensieren möchten?
Kohberger macht einen kalten Eindruck, mit dem wird schwerlich ein guter Eindruck vermittelt werden können, der im Zweifel hilft. Da ist es dann leichter zu sagen "der kann nichts dafür, der ist krank".
Genau darum geht es. Das hat die Verteidigung spezifisch so gesagt.
Und bei der Strafzumessung -nicht der Schuldfrage- ist es ganz natürlich, wenn auch nicht juristisch "richtig," dass auch die Sympathie oder Antipathie eine Rolle spielt.

Ob er aussagen wird, weiss noch niemand, allerdings ist es ein relativ starker Grundsatz, dass wir Verteidiger zumeist davon ausgehen, dass ein Angeklagter sich dadurch eher Nachteile als Vorteile verschafft, daher ist es relativ unwahrscheinlich. Das Schweigen soll eine Jury ihm allerdings nicht zum Nachteil auslegen, darauf wird sie explizit hingewiesen.


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um 08:47
@Rick_Blaine
Die von der Verteidigung vorgetragenen Symptome, könnten demnach dazu führen, dass Juroren zb seine Körperhaltung, starrer Blick, lächeln oder nicht lächeln usw, mißinterpretieren könnten.
Es war von Seiten der Defense auch die Rede von möglicher Vorverurteilung, auf Grund der Wahrnehmung bzw Wirkung von Kohberger im Gerichtssaal.
Es kursieren ja bereits jetzt schon ein paar wirklich ungünstige Fotos von Kohberger, die immer wieder in den Medien kursieren, er bei der Überstellung in handcuffs im roten Suit, oder mit der Schutzweste usw. Auch solche Fotos könnten vorverurteilend wirken. Wenn jemand zb absolut unbeteiligt wirkt, oder an den falschen Stellen lächelt.
Ich glaube, kein Angeklagter, in so einer Situation auf der Anklagebank, kann es überhaupt jemandem recht machen, wie er sich verhält. Mimik, Körperhaltung. Es wird immer jemanden geben, der von fehlender Reue spricht, oder jemand der das als Beweis nimmt für Kaltblütigkeit.
Ist es für Dich vorstellbar, dass der Richter eine Jury Instruktion gibt diesbezüglich? Die Jury darauf hinweist, bitte bewerten sie den Angeklagten nicht nach Mimik oder Körperhaltung oder fehlenden emotionalen Reaktionen.
Soll es darauf hinauslaufen?
Denn wenn Kohbergers „ Einschränkungen“ kein Hindernis darstellen bzgl voller Schuldfähigkeit, dann ist es doch eigentlich unnötig, sie explizit bekannt zu machen und die Jury sozusagen vorzuwarnen damit.
Das alles ist wirklich, sehr verwirrend und andererseits dann wieder verständlich, wenn man es mit den Augen der Verteidigung betrachtet, die alle Register ziehen muss, für ihren Mandanten die Todesstrafe abzuwenden.

Ob er selbst in den Zeugenstand tritt? Man möchte ja fast beten, bitte nicht. Gerade jetzt, nachdem die Verteidigung nun seine Autismus Spektrum Symptome bzw. Ausprägungen erwähnt hat. Da wurde ja auch angeführt, inwieweit der Angeklagte kommuniziert und wie er sich verhält in Diskussionen. Das wäre ja geradezu kontraproduktiv, seine kognitiven Fähigkeiten im Zeugenstand zu präsentieren, oder?


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 09:12
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Auch solche Fotos könnten vorverurteilend wirken. Wenn jemand zb absolut unbeteiligt wirkt, oder an den falschen Stellen lächelt.
Ich glaube, kein Angeklagter, in so einer Situation auf der Anklagebank, kann es überhaupt jemandem recht machen, wie er sich verhält. Mimik, Körperhaltung. Es wird immer jemanden geben, der von fehlender Reue spricht, oder jemand der das als Beweis nimmt für Kaltblütigkeit.
Ist es für Dich vorstellbar, dass der Richter eine Jury Instruktion gibt diesbezüglich? Die Jury darauf hinweist, bitte bewerten sie den Angeklagten nicht nach Mimik oder Körperhaltung oder fehlenden emotionalen Reaktionen.
Soll es darauf hinauslaufen?
Genau! Das Problem, das sich m.E. nie lösen lässt, ist, dass wir es hier mit Menschen zu tun haben. Die Angeklagten, die Opfer, die Zeugen, die Anwälte, die Jury und der Richter sind nun mal fehlbare Menschen. Will man all die potentiell "unfairen" Eigenheiten und Vorurteile usw. alle ausschliessen, muss man all diese Menschen durch herzlose Computer mit KI ersetzen. Ob man wirklich so ein System will, ist zweifelhaft.

Es ist hinlänglich bekannt, dass Menschen, besonders in Ausnahmesituationen, unterschiedlich reagieren. Der eine weint bitterlich, wenn einem Angehörigen etwas geschieht, der andere ist eher stoisch. Ja, es gibt dann Richter oder Juries, die bei fehlenden Emotionen einen Beweis dafür sehen, dass derjenige selbst Täter ist. Oder umgekehrt, andere empfinden die Emotionen übertrieben und als "fake" usw usw. Das ist zwar ein Problem, aber m.E. kann man nur versuchen, die entsprechende Jury etc. dahingehend anzuhalten, diese Dinge nicht zu bewerten.

In Mexico gab es bis vor ca. 2 Jahren ein komplett anderes Strafrechtsystem: dort wurde nur nach Aktenlage entschieden, die Richter bekamen Angeklagte, Zeugen usw. nie zu Gesicht sondern lasen nur, was diese getan, gesagt usw. haben sollen. Das wurde aber genauso unbefriedigend empfunden, so dass man jetzt das amerikanische System eingeführt hat.

Ich bin daher der Meinung, erstens sollte man diese Frage der Jury überlassen, und nicht, wie beantragt, von vornherein eine mögliche Strafe ausschliessen. Und ja, eventuell sollte man dann eine sog. "Jury Instruction" geben, die auf Kohbergers dann nachgewiesene Autismusproblematik hinweist, ohne das zusehr ausufern zu lassen.

Ich vertraue da auch ein wenig dem gesunden Menschenverstand, den ich bei mehr Juries erlebt habe, als ich selbst dachte. Ich persönich würde freilich nie eine hübsche Frau verurteilen, die einsam und verwundbar auf der Anklagebank sitzt und an den richtigen Stellen auch mal eine Träne zeigt. Und freilich nie einen Angeklagten, der von einem so netten und kompetenten Anwalt verteidigt wird, wie nur ich es bin. :) :)

Die meisten Juries lassen sich nicht so leicht blenden. Freilich, auch der Seriengangster , mit Gangtattoos am ganzen Körper kommt am Ende im geschniegelten Anzug in den Gerichtssaal, vermutlich zum ersten Mal in seinem Leben mit Krawatte... und man wird hören, was für ein toller Mensch das ist, der schon immer Krebsforscher werden wollte und in seiner Freizeit in Obdachlosenheimen Essen serviert usw usw. Und der Staatsanwalt wird das Gegenteil erzählen. Und doch kommt am Ende öfter als man denkt eine relativ gerechte Strafe heraus.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ob er selbst in den Zeugenstand tritt? Man möchte ja fast beten, bitte nicht. Gerade jetzt, nachdem die Verteidigung nun seine Autismus Spektrum Symptome bzw. Ausprägungen erwähnt hat. Da wurde ja auch angeführt, inwieweit der Angeklagte kommuniziert und wie er sich verhält in Diskussionen. Das wäre ja geradezu kontraproduktiv, seine kognitiven Fähigkeiten im Zeugenstand zu präsentieren, oder?
So ist es. Nach dieser Argumentation der Verteidigung wird das noch unwahrscheinlicher. Aber das ist eben genau das Argument der Verteidigung hier: wir können ihn ja gar nicht in den Zeugenstand rufen, denn er... obwohl er eigentlich ja viel Entlastendes sagen würde. Das ist ein etwas unlauteres Argument in meinen Augen.


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 09:28
@Rick_Blaine
Danke, was für ein Dilemma oder?
Wobei ich sagen möchte, nachdem was man nun hört, was alles zu Vorverurteilung führen kann, da erscheint mir das Mexikanische System gar nicht so übel, oder?
Es hat alles ausgeblendet, was zu Vorverurteilung führen könnte….
Jetzt verstehe ich auch, dass die Verteidigung von Kohberger auch schon Forderungen bzgl der Kameras im Gerichtssaal gestellt hat. Bitte nicht auf den Angeklagten schwenken und dauerhaft in der Totale zeigen.

Gut vorstellbar, dass bei der kommenden Juryauswahl auch solche Fragen an die einzelnen Juroren gestellt werden „ haben sie Herrn Kohberger schon vorher bei Court TV gesehen“?
Oder : „ wissen sie etwas, zu einer Autismus Spektrum Störung“?

In dem Sinne muss man bis August warten. Wieviel Zeit räumt der Richter für die Juryauswahl ein?
Denn ich kann mir vorstellen, da wird es nochmal zu ein paar Einwürfen der Verteidigung kommen.
Danke nochmal!


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 09:31
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Ich bin daher der Meinung, erstens sollte man diese Frage der Jury überlassen, und nicht, wie beantragt, von vornherein eine mögliche Strafe ausschliessen
Warum sollte man deiner Meinung nach diese Strafe nicht von vornherein ausschließen, was könnte daran problematisch sein?


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 09:50
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Mexikanische System gar nicht so übel, oder?
Es hat alles ausgeblendet, was zu Vorverurteilung führen könnte….
Jein. Ich finde es wichtig, dass sich ein Gericht ein Bild vom Angeklagten und den Zeugen machen kann. Nur eine Aussage auf Papier zu lesen, ist mir da nicht genug, denn es kommt ja vor allem auf Glaubwürdigkeit an.

Und die positiven Dinge werden da eben auch ausgeblendet. Z.B. wenn der Angeklagte von Reue spricht. Auf Papier steht dann nur: es tut mir leid. Aber wenn man den Angeklagten im Gericht erlebt, wie er dort agiert, kann man echte Reue irgendwie besser sehen, usw.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Gut vorstellbar, dass bei der kommenden Juryauswahl auch solche Fragen an die einzelnen Juroren gestellt werden „ haben sie Herrn Kohberger schon vorher bei Court TV gesehen“?
Oder : „ wissen sie etwas, zu einer Autismus Spektrum Störung“?
Auf jeden Fall werden solche Fragen gestellt werden.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:In dem Sinne muss man bis August warten. Wieviel Zeit räumt der Richter für die Juryauswahl ein?
Denn ich kann mir vorstellen, da wird es nochmal zu ein paar Einwürfen der Verteidigung kommen.
Danke nochmal!
Das kann dauern. Man versucht 12 plus 2-4 Juroren auszuwählen (Jury und Ersatzleute). Bei einem Fall wie diesem können sehr viele Fragen gestellt werden und sehr viele Ausschlüsse stattfinden. So etwas kann durchaus ein oder gar zwei Wochen dauern.
Zitat von equinoxxequinoxx schrieb:Warum sollte man deiner Meinung nach diese Strafe nicht von vornherein ausschließen, was könnte daran problematisch sein?
Weil es eben vom System her der Jury überlassen ist, die Strafe zu bestimmen. Hier würde man der Jury diese Aufgabe vorenthalten. Es würde auch m.E. zu Unrecht jeden, der eine Diagnose ASD beibringen kann, vor dieser Strafe bewahren, ohne alles andere, was sich in der Hauptverhandlung ergibt, berücksichtigen zu können.


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um 10:23
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Will man all die potentiell "unfairen" Eigenheiten und Vorurteile usw. alle ausschliessen, muss man all diese Menschen durch herzlose Computer mit KI ersetzen. Ob man wirklich so ein System will, ist zweifelhaft.
Es wäre zudem zweifelhaft, ob es weniger "fehlbare" Ergebnisse liefern würde.

Die Suche nach "Wahrheit" ist zu viel Bewertung, Gewichtung, Abwägung, Argumentation, Überzeugung - auf objektiver Grundlage zwar, aber letztlich immer subjektiv gefärbt. Wissenschaftlich wie prozessual. Wenn Menschen Menschen beurteilen, ist Subjektivität, wie auch Empathie und Emotion, unverzichtbar. Überhaupt würde ich mich als Gericht oder Juror immer um Empathie mit dem Angeklagten bemühen, weil ich nur dann die Tat verstehen und die Schuld ermessen kann. Und das kann KI nicht, KI kann das nur nach einem Schema simulieren, Wahrscheinlichkeitsberechnungen anstellen oder den Fall mit 1000 anderen Fällen vergleichen.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:In Mexico gab es bis vor ca. 2 Jahren ein komplett anderes Strafrechtsystem: dort wurde nur nach Aktenlage entschieden, die Richter bekamen Angeklagte, Zeugen usw. nie zu Gesicht sondern lasen nur, was diese getan, gesagt usw. haben sollen.
Klingt befremdlich, aber unser BGH entscheidet als Revisionsinstanz auch allein nach Aktenlage. Allerdings ist nur das LG Tatsacheninstanz, nur ihm obliegt die Beweisaufnahme und -würdigung.


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um 10:23
@Rick_Blaine
Sehr verständlich, es gibt nun mal das Jury System und deshalb sind bestimmte Entscheidungen auch der Jury, per Gesetz übertragen worden. Smart People out there, deren Urteilskraft man allzu häufig in Frage stellt.
Nochzumal sowohl Anklage und Verteidigung demokratisch und rechtsstaatlich in die Juryauswahl eingebunden sind.
Mit dieser sorgsamen Vorauswahl, fair und gerecht, stellt man doch die Kompetenz und den Sachverstand der Juroren schon mal sicher.
Und ja, indem man ihnen die Kompetenzen schon im Voraus abspricht und Strafzumessung oder Art der Strafe im Vorfeld dem Angeklagten bzw der Defense überlässt, das könnte ja geradezu als Beispiel genutzt werden, von zukünftigen Angeklagten. Wenn es bei Kohberger klappt, warum dann nicht zukünftig auch für andere neue Fälle.
Wozu dann überhaupt noch eine Jury, wenn deren Aufgabe schon im Vorspiel übernommen wird.
Nicht umsonst berufen sich Strafverteidiger eben auch gerne mal auf andere prominente Fälle. Wenn so eine Strategie bei Kohberger durchgeht, könnte sich zukünftig jeder pfiffige Angeklagte auf Kohberger beziehen und mit einem Autismus Spektrum wedeln. Ein Gutachter dafür lässt sich immer finden, wenn man ihn dementsprechend honoriert.


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um 10:28
@calligraphie

Genau so ist es. Zumal ich sowieso beobachte, dass immer öfter "Gutachter" Prozesse entscheiden, da ihnen Gerichte bedingungslos glauben.


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um 10:44
@Rick_Blaine
Da sprichst Du etwas an. Wenn ich so manche Prozesse mitverfolge und dann Gutachter der Defense und parallel der Anklage beobachte. Und beide Seiten kommen in ein und der selben Sache, zu zwei so konträrem Interpretationen.
Man hat manchmal das Gefühl, dass diese Gutachter auf verschiedenen Planeten leben.
Und am Ende hat man dann in der 45 Minuten True Crime Version, nochmal einen externen Gutachter, der das ganze nochmal anders bewertet.
Es heißt dann immer, unser Experte hat 5000 Autopsien gemacht, oder unser Experte ist spezialisiert auf Gedächtnisverlust oder Reifen Experte.
Ich denke, es gibt ja kaum noch einen Aspekt im Leben, für den sich kein Experte finden lässt. Die Zauber Flüsterer. Siehe Tom Bevel oder Henry Lee.


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um 10:46
@calligraphie

Genau so fühlt es sich an.


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um 15:10
Zitat von BohoBoho schrieb:Mit so einer Diagnose und den passenden Pillen dazu, ist dann alles fein.... (die Abhängigkeitskrise lässt grüßen).
Schöne Unterstellung, nur dass es keinerlei Medikamente für/gegen Autismus gibt.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dieses team versucht jedenfalls alles, was juristisch möglich ist.
Das ist auch gut und wnschenswert, ich frag mich im vorliegenden Fall nur, ob das nicht dazu führt, dass Kohberger erst recht besonders kritisch beobachtet wird und ob eine Belehrung der Jury Autismus betreffend tatsächlich die unangenehmen Gefühle der Jury-Mitglieder hintanhalten können, die durch sein eventuell merkwürdiges Verhalten ausgelöst werden.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Und nun aus der Hüfte: Bei nicht wenigen Uni-Wissenschaftlern meine ich autistische Züge wahrzunehmen... ;-)
Wie jemand schön ausgeführt hat, es ist ein Spektrum und selbst neurotypische Menschen, die sich auch selbst dafür halten, zeigen mitunter autistische Verhaltensweisen, das ist absolut nicht ungewöhnlich.
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Welche Aussagekraft biographisch betrachtet Denkvermögen und Kommunikationsfähigkeit bei Autismus haben, vermag ich nicht zu beurteilen.
Bei hochfunktionalen Autisten ist das Denkvermögen gar nicht eingeschränkt, die Kommunikationsfähigkeit kann hingegen von etwas sonderbar bis hin zu kaum vorhanden reichen. Allerdings ist es für Menschen mit einer ASS aus verschiedensten Gründen schwierig, eine Ausbildung, besonders ein Studium abzuschließen. Sein (soweit bekannt) doch recht umwegloser Abschluss spricht jedenfalls - sofern überhaupt tatsächlich schon diagnostiziert - für eine eher leichte Form, die wenig Beeinträchtigung im Alltag mit sich bringt.


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 17:32
Zitat von BlutgräfinBlutgräfin schrieb:Schöne Unterstellung, nur dass es keinerlei Medikamente für/gegen Autismus gibt.
Das ist keine Unterstellung, sondern leider aktuell üblich bei Kindern in den USA - genau bei einer Bekannten jetzt erst erlebt und es gibt zig andere, deren Kinder bereits entsprechende Medikamente wg. einer Autismus Diagnose erhalten haben.

Ich will hier keine Debatte über Autismus oder Medikamente haben.
Mir ging es darum, dass derzeit in den USA sehr viele Autismus Störungen diagnostiziert werden. Das war ja auch Thema bei den Wahlen und jetzt danach auch wieder.

In diesem Fall ging es schlussendlich darum, dass die Verteidigung mit dieser Diagnose gerne das - wie soll ich sagen - sozial und emphatisch unangepasste Verhalten des Angeklagten in ein anderes Licht rücken möchte, um seitens der Jury eine negative Wahrnehmung bereits vorab möglichst zu vermeiden.


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