Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA
gestern um 10:47Es geht hier um die Frage, ob Müll noch "Privatsache" ist. Nach dem Recht der USA ist er das nicht mehr. Indem man ihn zur Abholung herausstellt oder irgendwo in eine öffentliche Tonne wirft, gibt man alle Eigentumrechte daran auf.Schneewi77chen schrieb:Klar muss ich logischerweise davon ausgehen, dass prinzipiell jeder meine Mülltonne einfach öffnen kann und entsprechend nichts vom Inhalt geheim bleibt - aber ich dachte, dass es zumindest trotzdem verboten wäre?
Es kann sein, dass durch Ortssatzung etc. verboten wird, Müll zu fleddern, damit der sich nicht in der Umgebung verteilt usw. Aber das hat keinen Einfluss auf obige Frage. Tatsächlich hatte K.s Verteidigung so argumentiert, aber dieses Argument ging ins Leere.
Ja, momentan sieht es nicht gut aus für ihn. Juries lieben DNA Spuren, manchmal zu Unrecht, aber es ist so. Ein "deal" kann jederzeit noch stattfinden, aber dazu gehören auch immer zwei.calligraphie schrieb:Würdest Du aus all dem schließen, daß es nicht gerade gut aussieht für den Angeklagten?
Angesichts der drohenden Todestrafe, meinst Du, angesichts der Beweise und allem, was die Anklage so aufbieten wird, könnte da noch ein Sinneswandel eintreten bzgl Deal?
Spricht ein Strafverteidiger in dieser Situation mit seinem Mandanten über die Optionen oder zb überwältigende Beweise, die im Prozess zu Tage treten könnten?
Bei einer Jury weiß man ja nie.
Zu guter letzt ( evtl hast Du dazu bereits etwas geschrieben), die neu dazu gerufene DNA Expertin? Wurde vom Richter genehmigt?
Auf jeden Fall, ich lege einem Mandanten immer die komplette Lage dar und was ich davon halte. Aber am Ende liegt die Entscheidung immer bei ihm. Angesichts der Monstrosität der Tat denke ich auch, der einzige "deal" den die Staatsanwaltschaft eingehen würde, wäre der Verzicht auf die Todesstrafe, aber sie würde auf lebenslänglich ohne Aussicht jemals entlassen zu werden beharren. Und bei der Aussicht hofft dann doch der eine oder andere vielleicht auf ein Wunder bei der Jury, dass ein Freispruch herauskommt.
Wenn ein Angeklagter es sich nicht leisten kann, werden alle notwendigen Auslagen übernommen. Was notwendig ist entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Der kann auch mal sagen: "das geht zu weit," der superteure Staranwalt ist nicht drin, ein normaler kompetenter Anwalt tut's auch" etc.calligraphie schrieb:Deren Kosten werden auch vom Steuerzahler übernommen?
Ich versuche immer zu verstehen, die gesamte Verteidigung, alle zusätzlichen RA‘s und Experten etc, das alles wird übernommen?
Die erste Revision (appeal) wird unter den gleichen Bedingungen vom Steuerzahler bezahlt. Erst darüber hinausgehende Rechtsmittel muss der Angeklagte bzw. dann der Verurteilte irgendwie selbst bezahlen.calligraphie schrieb:Sollte es therotetisch zu einer Verurteilung kommen, wird es einen Appeal geben. Wie ist es eigentlich in der Phase, werden da auch alle Kosten der Verteidigung getragen? Oder muss der Angeklagte f Extrawünsche ( zb neuer Verteidiger) selbst aufkommen.
Jein. Wenn er gute Gründe vorbringt, kann er einen Austausch der "Pflichtverteidiger" beantragen, er muss das aber gut begründen und er kann nicht einfach einen Wunschverteidiger stattdessen benennen. Entscheiden muss der Richter, und ein Wechsel des Verteidigungsteams bedeutet immer auch eine grosse Verzögerung, daher wird ein Richter immer skeptisch sein.calligraphie schrieb:Könnte Kohberger therotisch, in der jetzigen Phase, seine Pflichtverteidigung noch entlassen oder ablehnen?
Ineffektive Verteidigung taucht ja oftmals im Appeal später als Argument auf.
Momentan versucht die Verteidigung ja wirklich alles, um Beweise ausschließen zu lassen. Sogar die überlebende Zeugin wird schon jetzt, als nicht glaubwürdig bezeichnet.