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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

2.613 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, Messer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

gestern um 10:47
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Klar muss ich logischerweise davon ausgehen, dass prinzipiell jeder meine Mülltonne einfach öffnen kann und entsprechend nichts vom Inhalt geheim bleibt - aber ich dachte, dass es zumindest trotzdem verboten wäre?
Es geht hier um die Frage, ob Müll noch "Privatsache" ist. Nach dem Recht der USA ist er das nicht mehr. Indem man ihn zur Abholung herausstellt oder irgendwo in eine öffentliche Tonne wirft, gibt man alle Eigentumrechte daran auf.

Es kann sein, dass durch Ortssatzung etc. verboten wird, Müll zu fleddern, damit der sich nicht in der Umgebung verteilt usw. Aber das hat keinen Einfluss auf obige Frage. Tatsächlich hatte K.s Verteidigung so argumentiert, aber dieses Argument ging ins Leere.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Würdest Du aus all dem schließen, daß es nicht gerade gut aussieht für den Angeklagten?

Angesichts der drohenden Todestrafe, meinst Du, angesichts der Beweise und allem, was die Anklage so aufbieten wird, könnte da noch ein Sinneswandel eintreten bzgl Deal?

Spricht ein Strafverteidiger in dieser Situation mit seinem Mandanten über die Optionen oder zb überwältigende Beweise, die im Prozess zu Tage treten könnten?
Bei einer Jury weiß man ja nie.
Zu guter letzt ( evtl hast Du dazu bereits etwas geschrieben), die neu dazu gerufene DNA Expertin? Wurde vom Richter genehmigt?
Ja, momentan sieht es nicht gut aus für ihn. Juries lieben DNA Spuren, manchmal zu Unrecht, aber es ist so. Ein "deal" kann jederzeit noch stattfinden, aber dazu gehören auch immer zwei.

Auf jeden Fall, ich lege einem Mandanten immer die komplette Lage dar und was ich davon halte. Aber am Ende liegt die Entscheidung immer bei ihm. Angesichts der Monstrosität der Tat denke ich auch, der einzige "deal" den die Staatsanwaltschaft eingehen würde, wäre der Verzicht auf die Todesstrafe, aber sie würde auf lebenslänglich ohne Aussicht jemals entlassen zu werden beharren. Und bei der Aussicht hofft dann doch der eine oder andere vielleicht auf ein Wunder bei der Jury, dass ein Freispruch herauskommt.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Deren Kosten werden auch vom Steuerzahler übernommen?
Ich versuche immer zu verstehen, die gesamte Verteidigung, alle zusätzlichen RA‘s und Experten etc, das alles wird übernommen?
Wenn ein Angeklagter es sich nicht leisten kann, werden alle notwendigen Auslagen übernommen. Was notwendig ist entscheidet im Zweifelsfall der Richter. Der kann auch mal sagen: "das geht zu weit," der superteure Staranwalt ist nicht drin, ein normaler kompetenter Anwalt tut's auch" etc.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Sollte es therotetisch zu einer Verurteilung kommen, wird es einen Appeal geben. Wie ist es eigentlich in der Phase, werden da auch alle Kosten der Verteidigung getragen? Oder muss der Angeklagte f Extrawünsche ( zb neuer Verteidiger) selbst aufkommen.
Die erste Revision (appeal) wird unter den gleichen Bedingungen vom Steuerzahler bezahlt. Erst darüber hinausgehende Rechtsmittel muss der Angeklagte bzw. dann der Verurteilte irgendwie selbst bezahlen.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Könnte Kohberger therotisch, in der jetzigen Phase, seine Pflichtverteidigung noch entlassen oder ablehnen?
Ineffektive Verteidigung taucht ja oftmals im Appeal später als Argument auf.
Momentan versucht die Verteidigung ja wirklich alles, um Beweise ausschließen zu lassen. Sogar die überlebende Zeugin wird schon jetzt, als nicht glaubwürdig bezeichnet.
Jein. Wenn er gute Gründe vorbringt, kann er einen Austausch der "Pflichtverteidiger" beantragen, er muss das aber gut begründen und er kann nicht einfach einen Wunschverteidiger stattdessen benennen. Entscheiden muss der Richter, und ein Wechsel des Verteidigungsteams bedeutet immer auch eine grosse Verzögerung, daher wird ein Richter immer skeptisch sein.


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

gestern um 11:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es geht hier um die Frage, ob Müll noch "Privatsache" ist. Nach dem Recht der USA ist er das nicht mehr. Indem man ihn zur Abholung herausstellt oder irgendwo in eine öffentliche Tonne wirft, gibt man alle Eigentumrechte daran auf.
D.h. also, ich habe nach US-Recht keinen rechtlichen Schutz und keine Möglichkeit, also keine Wahl, mein (Ex-)Eigentum zu schützen, bis es in den Gewahrsam der zuständigen oder von mir gewollten Stelle (=Müllabfuhr) kommt? Außer ich übergebe dem Müllauto persönlich meine Tonnen?

Es geht ja - so verstehe ich das - nicht vorrangig darum, ob vorsätzlich auf die Straße gestellter Müll oder vorsätzlich der Öffentlichkeit preis gegebene private Informationen rechtlos und der hemmungslosen Willkür Dritter ausgeliefert sind, sondern darum, ob diese öffentlich zugänglichen Informationen in einem Strafprozess verwendet werden dürfen.

Und da finde ich die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren sehr einsichtig.


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Der 4-fach Mord von Moscow, Idaho, USA

um 01:02
Zitat von OriginesOrigines schrieb:D.h. also, ich habe nach US-Recht keinen rechtlichen Schutz und keine Möglichkeit, also keine Wahl, mein (Ex-)Eigentum zu schützen, bis es in den Gewahrsam der zuständigen oder von mir gewollten Stelle (=Müllabfuhr) kommt? Außer ich übergebe dem Müllauto persönlich meine Tonnen?

Es geht ja - so verstehe ich das - nicht vorrangig darum, ob vorsätzlich auf die Straße gestellter Müll oder vorsätzlich der Öffentlichkeit preis gegebene private Informationen rechtlos und der hemmungslosen Willkür Dritter ausgeliefert sind, sondern darum, ob diese öffentlich zugänglichen Informationen in einem Strafprozess verwendet werden dürfen.

Und da finde ich die richterliche Entscheidung in diesem Verfahren sehr einsichtig.
Genau so ist es. Was ich offensichtlich zum Müll tue, wenn ich einen Mistkübel zur Abholung herausstelle (vor mein Grundstück) usw. dann signalisiere ich damit, dass ich kein Interesse mehr daran habe und damit auch keine vernünftige Erwartung an irgendwelchen Datenschutz. Das ist lange so vom obersten Gerichtshof bestätigtes Recht. Und m.E. auch sehr vernünftig.


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