emz schrieb:Aber wenn es halt nicht für einen richterlichen Beschluss langt, um ins Haus reinzukommen.
Es geht doch weder um die Recherche, die die Polizei erbeten hat, noch um die Besichtigung des Hauses der Großeltern, auf das Du immer wieder zurück kommst. Das Gesetz schreibt vor, dass die Sorgeberechtigten persönlich kontaktiert werden müssen und dass das potentiell gefährdete Kind persönlich kontaktiert werden muss. Das ist nicht erfolgt. Das hätte aber erfolgen müssen.
Dann hätte erstens eine Meldung des Kindeswohls erfolgen müssen per Formblatt. Das ist nicht erfolgt. Damit wurde das formelle Verfahren dazu nicht hinreichend eingeleitet.
Dann wurde zweitens das Thema offenbar nicht im Team besprochen, denn es gab kein Vier-Augen-Prinzip. Das ist aber vorgeschrieben. Dann wäre das vielleicht nicht passiert.
Dann ist drittens die Fallakte nicht richtig geführt worden, weil verschiedene Interventionen, zB die Aufforderung der Polizei zur Recherche, nicht dokumentiert wurden. Demnach wurde auch die Recherche nicht hinreichend eingeleitet.
Das sind alles unabhängig voneinander und parallel zu verlaufende Prozesse.
Die Großeltern haben kein Sorgerecht. Es geht hier nicht um einen Durchsuchungsbeschluss.
Es geht darum, dass die minimalen Vorgaben nicht eingehalten und umgesetzt wurden.
Das Kind hätte persönlich kontaktiert werden und in Augenschein genommen werden müssen. Da reicht die Aussage der Großeltern (die beschuldigten Täter) nicht, das Kind sei in Italien.
Da reicht es nicht, dem sorgeberechtigten Vater einen Brief zu schreiben. Er muss persönlich kontaktiert und befragt werden. Mitwirkungspflicht.
Da reicht es nicht, zu glauben, die sorgeberechtigte Mutter sei in Italien.
Das ist Gesetz, wie jetzt schon seitenlang hier belegt wurde.