Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Der letzte Absatz ist eindeutig zuviel des Guten!
Das wurde ja schon mehrfach hier besprochen. Auch ich habe dazu eindeutig Stellung bezogen. Weshalb willst Du die Gesetzgebung nicht akzeptieren?
Dass das Jugendamt bei den Großeltern geklingelt hat, ist soweit durchaus löblich. Das ist aber Kür und nicht Pflicht. Hätte das Jugendamt sich an die Pflicht, also an die Gesetzgebung aus dem Sozialgesetzbuch VIII § 8a (1) und (3) gehalten, wäre alles gut gelaufen und vor allem schnell. Hätte das JA sich an die internen Vorschriften gehalten, hätte es durch die vorgeschriebene Gefährdungsmeldung den üblichen Vorgang in Kraft gesetzt, wäre alles sehr schnell und unkompliziert gelaufen. Das hat das JA leider unterlassen und stellt es ja auch selber fest. Was fällt Dir so schwer, das anzunehmen?
Gebetmühlenartig immer das gleiche zu wiederholen und jedes Mal wird es dir widerlegt, ändert nichts daran, dass das Vorgehen des JA falsch und gesetzeswidrig war, zum Nachteil des Kindes. Die Diskussion hier bringt es ebenso wenig weiter. Weshalb also verhälsdt Du Dich so?
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Der letzte Absatz ist eindeutig zuviel des Guten!
Was soll diese Themenablenkung denn nun? Das führt ja zu nichts. Und ja, selbst dann hätte das JA darauf reagieren müssen. Selbstverständlich. So ist ja das Gesetz.
Diese thematischen Ablenkungsmanöver finde ich sehr unangemessen. Es geht hier um ein sehr ernsthaftes Thema, bei dem ein Kind zu Schaden kam. Derart unsachlich und respektlos mit diesem Thema umzugehen, ist meines Erachtens nach unverschämt und unwürdig dem Kind gegenüber. Ich bin, gelinde gesagt, erschüttert über Dein Verhalten.