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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

322 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Italien, Eingesperrt, Achtjährige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 04:21
Zitat von emzemz schrieb:Die sollten also zunächst erst mal nur bei den Großeltern "klingeln". Verabsäumt wurde dann aber offensichtlich, dieses Ergebnis an die Polizei weiterzugeben.
Die Polizei hatte ja aber die Hintergrundinformationen alle nicht bekommen und forderte das Jugendamt daher auf, selbst zu recherchieren und selbst zu fragen. Das heißt doch nicht, dass sie die Gesetze nicht umsetzen sollen. Recherchieren heißt doch genauso, alle Beteiligten zu befragen.
Und tatsächlich hätte es ja auch sein können, dass das Jugendamt in das Haus der Großeltern hineingelassen worden wäre.

Dennoch ist aber doch der ausschlaggebende Aspekt, dass sowohl das Jugendamt selbst wie auch die Familienministerin darauf hinweisen und eingestehen, dass die Verfahrensanweisungen nicht eingehalten wurden. Das ist und bleibt doch der ausschlaggebende Punkt.
Zitat von emzemz schrieb:Wenn ich mir nun anschaue, von welcher Qualität diese beiden anonymen Hinweise waren, dann habe ich durchaus Verständnis dafür, dass beim Jugendamt nicht gleich die Alarmglocken losgingen und das große Besteck aufgefahren wurde:
Gibt es Qualitätsstandards für anonyme Hinweise auf Kindeswohlgefährdung? Muss man dazu Schulungen besuchen?
Es muss jawohl jeder Hinweis auf Kindeswohlgefährdung ernst genommen werden.
Ich finde Deine Aussage, ehrlich gesagt, inakzeptabel.

Und wie das Jugendamt bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorzugehen hat, ist ja im Sozialgesetzbuch VIII § 8a (1) und (3) mehr als ausreichend und eindeutig vorgeschrieben. Und die Verfahrensanweisungen, von denen die Familienministerin und das Jugendamt sprechen, werden diese Vorschriften berücksichtigen und allen Jugendamtsmitarbeitern vorschreiben. In jedem Fall sind die Erziehungsberechtigten zu involvieren und einzubeziehen. Erstens, um die Einschätzung der Gefährdung vorzunehmen. Und zweitens, um die Polizei überhaupt tätig werden lassen zu können.

Die Polizei hat also vollkommen richtig gehandelt, als sie das Jugendamt aufforderte, doch erst einmal selbst zu recherchieren. Denn das bedeutet, eine Gefährdungseinschätzung gemeinsam mit den beiden Erziehungsberechtigten vorzunehmen und gemeinsam mit diesen auch auf die mögliche Einbeziehung der Polizei hinzuwirken. Vorher darf die Polizei also gar nicht tätig werden, sofern nicht eine akute Gefahr besteht. Das Jugendamt hat da alles versäumt, was nur zu versäumen geht.

Recherchieren heißt hier also, was sagen alle Erziehungsberechtigten zur Kindeswohlgefährdung und was sagt das Kind zur Kindeswohlgefährdung. Man kann selbstverständlich ebenso zusätzlich auch die Großeltern befragen, aber das ist nicht der vorgeschriebene und unbedingt einzuhaltende Weg.

Darüber hinaus hatte man ja von der Krankenkasse die Aussage erhalten, dass für das Kind freiwillig in Deutschland Beiträge gezahlt werden, was ja nun ein eindeutiger Hinweis auf einen Aufenthalt in Deutschland und nicht in Italien ist.

Des Weiteren wurden Aussagen von mehreren Personen getätigt, man habe die Mutter in Attendorn gesehen. Und es wurde eine offizielle Anfrage des Sozialdienstes in Italien angeregt.

Trotzdem wurden weder eine Meldung der Gefährdung noch eine Einschätzung der Gefährdung noch eine Dokumentation des Ausschlusses der Gefährdung in der Fallakte vorgenommen. Im Gegenteil, Hinweise auf mögliche Gefährdung wurden gar nicht umfassend dokumentiert. Die Gespräche bzw Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und des Kindes geschah gar nicht. Das Amt und die Familienministerin haben also Recht, indem sie sagten, die Verfahrensanweisungen wurden nicht umgesetzt. Also ist dies der wesentliche Punkt.

Hätte man nach dem ersten anonymen Hinweis die Gefährdungseinschätzung gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten vorzunehmen versucht, hätte man vermutlich schon sämtliche Antworten erhalten und das Kind aus dem Haus der Großeltern befreien können.

Hätte man, wie SGB VIII § 8a (3) es vorschreibt, zum Tätigwerden der Polizei und eben auch nach Aufforderung der Polizei zur Recherche der Gefährdung auf die Inanspruchnahme durch die Erziehungsberechtigten hingewirkt, wäre spätestens da die Wahrheit ans Licht gekommen und das Kind befreit worden.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 07:40
@alias69
Die Gesetze und Verfahrensanweisungen nach 8a SGB VIII habe ich vor einigen Seiten bis zum Erbrechen dargelegt. Es wurde hier dennoch nicht akzeptiert, dass das Jugendamt hätte eine Gefährdungseinschätzung nach den entsprechenden Vorgaben vornehmen müssen.

Und auch, dass anonyme Hinweise ebenso ernst zu nehmen sind wie nicht-anonyme Hinweise habe ich versucht klarzustellen. Man möchte es anscheinend nicht verstehen.

Ehrlich gesagt finde ich besonders die "Qualität" der Hinweise alarmierend. Ich würde nämlich vermuten, dass der Hinweisgeber auf keinen Fall erkannt werden möchte. Was für mich dafür spricht, dass es jemand aus dem engen Umfeld der Familie gewesen sein könnte.

Und die Aussage des Jugendamtes, dass "Fehler in der Dokumentation" gemacht wurden ist auch Augenwischerei. Denn die Aussage, dass ein 8a Meldebogen hätte angelegt werden müssen könnte auf Laien so wirken als wenn man nur vergessen hätte, entsprechend was anzulegen. Dass aber der 8a Meldebogen auch ein Handeln nach sich zieht, wurde nicht erwähnt. Es wurden also eben nicht nur Fehler in der Dokumentation gemacht. Die Aussage, dass fälschlicherweise kein 8a Meldebogen angelegt wurde beiinhaltet auch, dass fälschlicherweise keine Gefährdungseinschätzung unter Einbezug der Sorgeberechtigten und unter Augenscheinnahme des Kindes vorgenommen wurde.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 08:59
Der zitierte Beitrag von Lento wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne den letzten Absatz gerne nochmals eingestellt werden
Man hätte wirklich nachforschen müssen? Aber genau das hat man doch getan. Man hat nachgeforscht, hat das Bundesjustizministerium eingebunden und festgestellt, dass das Kind nicht in Italien war. Verstehe deinen Einwand nicht.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 09:07
Zitat von emzemz schrieb:Man hätte wirklich nachforschen müssen? Aber genau das hat man doch getan. Man hat nachgeforscht, hat das Bundesjustizministerium eingebunden und festgestellt, dass das Kind nicht in Italien war. Verstehe deinen Einwand nicht.
Wann wurden sie das erste mal abgewiesen und wann ist die Nachforschung erfolgt? Die zeitliche Komponente darfst Du nicht vernachlässigen. Die Behörde gibt diesen Fehler auch zu, es wurde verschlammt. Ich denke, das müssen wir hier nicht mehr diskutieren.

Diesen Fehler darf man nicht verharmlosen, sonst ändert sich in den Behörden nichts. Ich vermute, dass es auch durch die Überlastung der Ämter kam, aber dagen müssen die Behörden/Regierung eben etwas unternehmen.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 09:53
Also Buchstaben auszuschneiden gehört doch zu einer Maßnahme, die die Schrift vertuschen soll.
Das macht kein Kind mit sechs, sehe ich auch so.

Vor allem ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie ohne Außenkontakt überhaupt wahrnehmen konnte, dass es nicht "normal " oder sogar illegal ist was da passiert.

Sie hätte überhaupt keine Anhaltspunkte oder Denkstrukturen , die ihr das ermöglicht hätten.

Wenn man keinen Vergleich hat, findet man das normal, wie es ist, erst recht als Kind, das völlig abhängig von den Handlungen, dem Wohlwollen und den Werten der Eltern ist.


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19.11.2022 um 09:58
Man kann doch diesen gesamten Einwand überhaupt nicht ernst nehmen (mal abgesehen davon, dass ein eingesperrtes Kind wohl eher nicht die Möglichkeit hat, ne Briefmarke zu kaufen und zum Briefkasten zu gehen. Selbst WENN es die Fähigkeit hätte, Buchstaben auszuschneiden und damit einen Brief zu verfassen). Hier werden sonstwoher irgendwelche noch so irren Argumente geholt um irgendwie die Schuld vom Jugendamt wegzuargumentieren, die sie selbst schon eingestanden haben.

Ich finde es ehrlich gesagt richtig widerlich, diese Diskussion hier in diesem Fall. Hier ist ein Kind zu Schaden gekommen. Es wurde über Jahre hinweg eingesperrt. Eigentlich sollte man auf diesen Unsinn gar nicht mehr eingehen. Aber manche Dinge kann man auch nicht öffentlich einfach so stehen lassen. Zum Beispiel, dass anonyme Hinweise nicht ernst genommen werden müssen.. Das muss man schon richtig stellen. Alleine, damit nicht jemand, der ggf. einen Verdacht hat, keine Meldung macht, weil er Angst hat, das mit seinen Daten zu tun.

Daher nochmal kurz und knapp: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann natürlich anonym gemeldet werden. Diesen Hinweisen MUSS nachgegangen werden!!


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19.11.2022 um 09:59
Zitat von LentoLento schrieb:Die Behörde gibt diesen Fehler auch zu, es wurde verschlammt. Ich denke, das müssen wir hier nicht mehr diskutieren.
Ich denke hingegen, wir sollten nicht abschließen, bevor die Staatsanwaltschaft ihrer Ermittlungen abgeschlossen hat und das gegebenenfalls hier erneut diskutieren.

Der zitierte Beitrag von Edna wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Sei versichert, auch ich nehme diesen Brief nicht ernst, der wie folgt beschrieben wird:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/attendorn-hinweise-auf-moegliche-fehler-der-behoerden-18468609.html
Anfang Oktober 2020 ging beim Jugendamt ein mysteriöses, aus ausgeschnittenen und aufgeklebten Buchstaben gefertigtes anonymes Schreiben ein, in dem vermeintlich das Kind selbst schilderte, es dürfe seit 2015 das Haus seiner Großeltern nicht verlassen.



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19.11.2022 um 10:05
Zitat von EdnaEdna schrieb:Aber manche Dinge kann man auch nicht öffentlich einfach so stehen lassen. Zum Beispiel, dass anonyme Hinweise nicht ernst genommen werden müssen.
Das verstehe ich. Gehe hier auch vollkommen mit:
Zitat von EdnaEdna schrieb:Und die Aussage des Jugendamtes, dass "Fehler in der Dokumentation" gemacht wurden ist auch Augenwischerei. Denn die Aussage, dass ein 8a Meldebogen hätte angelegt werden müssen könnte auf Laien so wirken als wenn man nur vergessen hätte, entsprechend was anzulegen. Dass aber der 8a Meldebogen auch ein Handeln nach sich zieht, wurde nicht erwähnt. Es wurden also eben nicht nur Fehler in der Dokumentation gemacht. Die Aussage, dass fälschlicherweise kein 8a Meldebogen angelegt wurde beiinhaltet auch, dass fälschlicherweise keine Gefährdungseinschätzung unter Einbezug der Sorgeberechtigten und unter Augenscheinnahme des Kindes vorgenommen wurde.
@emz
Zitat von emzemz schrieb:auch ich nehme diesen Brief nicht ernst
Das scheint der (Dein) Knackpunkt zu sein. Es ist aber egal, in welcher Form ein Hinweis eingeht - er ist vom JA ernstzunehmen. Du persönlich kannst das natürlich halten, wie Du willst... das ändert aber nichts daran, dass von Anfang an Versäumnisse seitens des JA zu verzeichnen sind.
Zitat von EdnaEdna schrieb:Daher nochmal kurz und knapp: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann natürlich anonym gemeldet werden. Diesen Hinweisen MUSS nachgegangen werden!
Dazu wird ja auch behördlicherseits immer wieder ganz offiziell hingewiesen.


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19.11.2022 um 10:29
Zitat von soomasooma schrieb:Edna schrieb:
Daher nochmal kurz und knapp: Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kann natürlich anonym gemeldet werden. Diesen Hinweisen MUSS nachgegangen werden!

Dazu wird ja auch behördlicherseits immer wieder ganz offiziell hingewiesen.
Und ich darf das mit der Empfehlung ergänzen, Hinweise besser nicht per e-mail bzw. unter dem eigenen Namen abzugeben. Dieses Schreiben landet nämlich in der Akte, der Verteidiger bekommt Akteneinsicht und so erfährt der Beschuldigte, wer ihn angesch...... hat. Das kann schon mal unangenehm für einen selbst werden.


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19.11.2022 um 13:01
Zitat von emzemz schrieb:Ich denke hingegen, wir sollten nicht abschließen, bevor die Staatsanwaltschaft ihrer Ermittlungen abgeschlossen hat und das gegebenenfalls hier erneut diskutieren.
Nicht jeder Fehler ist strafrechtlich verfolgbar, andernfalls wäre vermutlich schon fast jeder im Gefängnis gewesen. Es gibt einfach Fehler, die gemacht werden. Und diesen muss nachgegangen werden, egal ob sie eine strafrechtliche Relevanz haben. Die Behörden sagen jedenfalls, dass sie daher etwas strukturell verändert haben, es soll das Vier-Augen-Prinzip eingeführt werden.

Ob diese Versäumnisse strfrechtliche Relevanz haben, dass weiß ich nicht, ich bezweifel es. Klar man war untätig geblieben, notwendige Aktenvermeke sind nicht erfolgt. Aber eine strafrechtliche Revanz? Vermutlich gibt es da behördeninterne Maßnahmen, die uns verborgen sind, wie z.B. Abmahnungen, Versetzung. Was wir wissen, das Vier-Augen-Prinzip wird eingeführt, weil es ein sehr kritischer Bereich ist.

Die große Frage die sich für mich stellt, ist dafür genügend Personal da und aber die nicht verifizierbare Infos von Insidern hier im Forum lassen mich da schon zweifeln.

Natürlich kann man das nochmal aufgreifen, wenn die StA gar strafrechtlich relevante Fehler erkannt hat, aber das ändert nicht wirklich viel. Wichtig ist, dass das in Zukunft möglcihst nicht mehr vorkommt.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 13:17
Im Lügde Fall wurden die Ermittlungen gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt.
Da würde wohl auch niemand behaupten, dass keine Fehler gemacht wurden.

Generell ist es schon möglich, dass einzelne Mitarbeiter unter Strafe gestellt werden. (Garantenstellung). In der Praxis passiert das allerdings nicht.


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19.11.2022 um 13:21
Der zitierte Beitrag von emz wurde gelöscht. Begründung: Der letzte Absatz ist eindeutig zuviel des Guten!
Ganz genau. Und das war ja falsch. Darüber hinaus hat das Amt daraus nichts gemacht. Genau das schreit doch nach weiterem Vorgehen.
Zitat von emzemz schrieb:Man hätte wirklich nachforschen müssen? Aber genau das hat man doch getan.
Nein, hat man nicht. Man hat weder den sorgeberechtigten Vater persönlich befragt, noch hat man versucht (die angeblich in Italien verweilende) sorgeberechtigte Mutter persönlich zu kontaktieren, noch hat man versucht, das Kind in Augenschein zu nehmen. Das ist aber gesetzlich vorgeschrieben. Was daran verstehst du nicht?

Und das was man tat, nämlich Krankenkasse und Kitas und Ärzte befragen, brachte ja nur den Hinweis, dass sie in Deutschland versichert ist und dennoch weder Ärzte, Kita noch Schule besucht. Also auch das schreit danach, dass die Hinweise stimmen könnten.

Deine Verharmlosungen hier und Vertuschungsversuchungen sind unerträglich. Solch ein Verhallten schadet dem Kindeswohl. Furchtbar!
Der zitierte Beitrag von Lento wurde gelöscht. Begründung: Kann ohne den letzten Absatz gerne nochmals eingestellt werden
Ja, irgendwo wurde den Hinweisgebern mangelnde Zivilcourage vorgeworfen. Grauenvoll. Anstatt dankbar zu sein, dass es Menschen gibt, die sich wenigsten etwas kümmern. Genau wegen solcher Vorwürfe melden sich die Leute doch nicht.
Zitat von emzemz schrieb:Sei versichert, auch ich nehme diesen Brief nicht ernst, der wie folgt beschrieben wird:
Furchtbar. Hättest Du da was zu sagen, wäre das Kind noch immer nicht befreit. Wegen Menschen, die solche Äußerungen machen, trauen sich Leute nicht, sich an das Jugendamt zu wenden. Das bewirkt Schaden bei Kindern. Zum Glück gibt es Gesetze, die genau das Gegenteilige sagen und fordern.


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emz Diskussionsleiter
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19.11.2022 um 13:34
Zitat von LentoLento schrieb:Natürlich kann man das nochmal aufgreifen, ...
Dann bin ich ja beruhigt. Und bis zur Klärung warten wir doch einfach nur ab.
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Furchtbar. Hättest Du da was zu sagen, wäre das Kind noch immer nicht befreit. Wegen Menschen, die solche Äußerungen machen, trauen sich Leute nicht, sich an das Jugendamt zu wenden. Das bewirkt Schaden bei Kindern. Zum Glück gibt es Gesetze, die genau das Gegenteilige sagen und fordern.
Wenn du glauben magst, die Sechsjährige habe den Brief selbst verfasst und abgeschickt, dann ist das halt so.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

19.11.2022 um 13:37
Zitat von emzemz schrieb:Wenn du glauben magst, die Sechsjährige habe den Brief selbst verfasst und abgeschickt, dann ist das halt so.
Du verdrehst hier wieder einmal die Worte herum, wie es dir passt. Dein Diskussionsverhalten ist unerträglich.
Wo habe ich das geschrieben?
Aber selbst wenn das Kind diese Briefe verfasst hätte, hätten sie doch ernst genommen werden müssen, denn diese Hinweise haben auf Kindewohlgefährdung hingewiesen. Und da gibt es Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sind. Aus gutem Grund.


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