emz schrieb:Gibt es eine Verpflichtung, dass sich der Vater kümmern muss? und wie weit geht die?
Man hat ihn mehrfach angeschrieben, er hat nicht reagiert, muss man dann bei ihm kingeln? Auch er muss nicht mit den Jugendamtsmitarbeitern reden und erklären, warum er sein Umgangsrecht nicht wahrnimmt.
In erster Linie ist das erst mal ein Recht des Vaters, also ein Recht auf Sorge (und damit Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen) und auf Umgang. Der Vater kann entscheiden, ob er dieses Recht wahrnehmen möchte oder nicht.
Wenn ihm dieses Recht verweigert wird, dann kann er es beim Familiengericht einklagen. Aber das Familiengericht und auch nicht das Jugendamt wird nicht aktiv, wenn es mitbekommt, dass der Vater das Recht nicht wahrnimmt oder es ihm verweigert wird, er muss es aktiv einfordern, damit die Behörden aktiv werden.
Und ein Verdacht begründet durch einen anonymen Hinweis, den die Großeltern bei einem Besuch offenbar erst mal ausräumen konnten, führt eben nicht dazu, dass weitere "Ermittlungen" durch geführt werden.
darkstar69 schrieb:Ja, das stimmt.
Allerdings ging man zu den Großeltern und nicht zu den Eltern. Weshalb das?
Und es ging hier bei "Festhalten" ja um Kindeswohlgefährdung. Da frage ich doch als erstes die Sorgeberechtigten, ob es dem Kind gut geht und nicht andere Leute. Und wenn der Vater mir dann erklären würde, er hat sein Kind seit Jahren nicht gesehen, dann würden sich mir doch einige Fragen stellen.
Woher willst Du wissen, wie der Hinweis aussah und was darin gesagt wurde?
Es ging wahrscheinlich nicht um "Festhalten", sondern eher so etwas wie "Die Frau und das Kind leben gar nicht in Italien, sondern im Haus der Eltern (der Frau)."
Natürlich kann man dann weiter denken, dass wenn Mutter und Kind dauerhaft bei bei den Großeltern sind, es ja eigentlich zur Schule gehen müsste. Und dass wenn die Schule dem Kind vorenthalten wird, das sehr wohl einen Kindeswohlgefährdung und eine Verletzung der Schulpflicht ist.
Aber wenn das Jugendamt zu den Großeltern geht und sagt: "Wir haben einen Hinweis bekommen, dass ihre Tochter und ihrer Enkeltochter hier wohnen." und die sagen: "Nein, tun sie nicht." Und es bei dem Besuch auch keine offensichtlichen gegenteiligen Hinweise darauf gibt, dann ist die Sache erst mal erledigt.
darkstar69 schrieb:Und wenn der Vater mir dann erklären würde, er hat sein Kind seit Jahren nicht gesehen, dann würden sich mir doch einige Fragen stellen.
Ich habe in meinem engeren Bekanntenkreis mindestens 3 Väter, die genau dies sagen würde. Sie sind die ewigen Streitereien vor dem Familiengericht einfach leid, können sich diese schlichtweg nicht mehr leisten (die Mutter bekommt Prozesskostenbeihilfe, der Vater nicht) und/oder haben irgendwann entschieden, dass es auch für das hier so oft zitierte Kindeswohl nicht förderlich ist, wenn ständig von beiden Seiten an dem Kind gezerrt wird, sich für eine der Elternseite zu entscheiden (und damit oft genug in den Augen der Kinder dann auch gegen die andere). So sieht die Realität aus, die juristische Theorie ist natürlich eine andere, aber leider nicht immer um- und durchsetzbar.
Insofern würde sich den meisten Jugendamtsmitarbeiter eher keine weiteren Fragen stellen...