AlteTante schrieb:Warum hätte man das tun sollen? Es gab doch keinen Verdacht, dass der Vater das Kind versteckte. Was hätte man dort suchen sollen?
Ich habe nie geschrieben, dass man die Wohnung des Vaters durchsuchen soll. Ich habe einzig geschrieben, ich hätte zunächst den sorgeberechtigten Vater befragt, persönlich, ob er Kontakt zur Tochter hat und damit belegen kann, wo sie tatsächlich ist. Eben weil er sorgeberechtigt ist.
cododerdritte schrieb:Wie soll also eine Durchsuchung von deren Wohnung gerechtfertigt sein, solange es keinen weiteren Hinweis außer eine anonyme Denunziation gibt?
Ich habe nicht geschrieben, dass man die Wohnung der Großeltern durchsuchen soll. Ich habe geschrieben, dass man den Vater befragen soll, denn der hat das Sorgerecht und die Großeltern nicht.
cododerdritte schrieb:Natürlich darf man beim Vater klingeln. Niemand hat behauptet, dass sei verboten. Aber noch mal, was hätte man denn da erreichen wollen?
Nochmal: Der Vater hat das Sorgerecht. Ich hätte ihn nicht angeschrieben und lange abgewartet, ob er sich meldet oder nicht, ich hätte ihn persönlich befragt. Dann hätte er antworten können oder auch nicht. Hätte er bestätigt, dass er Kontakt zum Kind in Italien hat, wäre ja alles gut. Bestätigt er das auf irgendeine Weise nicht, bestärkt das den Hinweis darauf, dass sich das Kind gar nicht in Italien befindet sondern festgehalten wird.
Der zuständige Beamte erwiderte, dass „eine Tatsachengrundlage geschaffen werden müsse“, um tätig zu werden. Das Jugendamt sollte weiter recherchieren und sich erst im Falle neuer Beweise bei der Polizei melden.
Quelle:
https://www.focus.de/panorama/welt/erschreckender-fall-in-attendorn-mutter-sperrte-ihre-tochter-offenbar-ein-um-kontakt-zum-vater-zu-vermeiden_id_179365987.htmlDenn hätte der Vater dann gesagt, er hat keinen Kontakt oder hätte die Aussage verweigert, hätte man recherchieren können, indem man um Amtshilfe in Italien bittet. Denn mMn bestärkt das den Verdacht der anonymen Hinweise.
Dass im Sorgerechtsstreit die Aussage fiel, es handele sich vermutlich um eine Scheinbummeldung, wird dem Jugendamt dann vermutlich auch bekannt sein.
Wie kam es zu der Entscheidung, nicht konkret zu recherchieren? Das Jugendamt wurde ja dazu aufgefordert. Und einen konkreten Beleg, dass sich das Kind in Italien aufhält, hatten sie nicht. Die Aussage der Großeltern bestätigt ja höchstens den anonymen Hinweis. Der Hinweis, dass das Kind festgehalten werde, wurde nicht widerlegt.
Färber: „Der Anwalt des Kindesvaters hatte damals vorgetragen, es handele sich um einen Scheinumzug. Das Jugendamt konnte das aber bei einem Hausbesuch nicht bestätigen.“
Quelle:
https://www.wp.de/staedte/kreis-olpe/attendorn-kindesvater-forderte-sein-umgangsrecht-nie-ein-id236865923.htmlcododerdritte schrieb:Erstens besagte der anonyme Hinweis nach Aussage des Fachbereichsleiters eben nicht, dass das Kind festgehalten würde, sondern dass sich Mutter und Kind tatsächlich bei den Großeltern aufhielten, und die Angabe, die seien in Italien nur dazu diente, den Umgang des Vaters mit dem Kind zu verhindern.
Gestern wurde hier:
Beitrag von emz (Seite 6)der daraufhin diskutierte Artikel zitiert. Darin steht:
Erst anonyme Hinweise im Oktober/November 2020 brachten neuerliche Zweifel. In den Meldungen wurde behauptet, das Kind halte sich in der großelterlichen Wohnung in Attendorn auf und werde dort festgehalten.
Quelle:
https://www.wp.de/staedte/kreis-olpe/attendorn-kindesvater-forderte-sein-umgangsrecht-nie-ein-id236865923.htmlIch hatte es hier:
Beitrag von darkstar69 (Seite 6)erneut zitiert und dich später schon einmal darauf hingewiesen.
Also aus diesem sinngemäßen Zitat des Jugendamtes geht hervor, dass die Hinweise behaupten, das Kind würde festgehalten.
AlteTante schrieb:Keine Ahnung, ob Vorsorgeuntersuchungen in Italien verpflichtend sind, wo das Kind ja angeblich lebte. Ansonsten wäre es ja möglich, dass das Kind einfach keine gesundheitlichen Probleme hatte.
Laut dieser Seite
https://italien-inside.de/zu-besuch-beim-kinderarzt-in-italien/ verstehe ich es so, dass es verpflichtend ist.
AlteTante schrieb:Anders natürlich bei der Schule. Da hätte das Kind natürlich als Schülerin aufgeführt werden müssen, sei es in Attendorn oder in Italien.
Richtig, das hätte man den Vater fragen können, was er dazu weiß. Und wenn er das nicht weiß oder sagen möchte, dann eben recherchieren.
Mevsim schrieb:Wie kommt man zu diesem Zeitpunkt, zu der Kindeswohlgefährdung?
Der Hinweis behauptete, das Kind werde in Deutschland festgehalten und sei nicht in Italien. Festhalten beinhaltet Kindeswohlgefährdung. Das Kind ging in Deutschland weder zum Arzt noch in die Kita oder zur Schule. Der Vater wurde nicht persönlich befragt, obwohl er das Sorgerecht hat.
Mevsim schrieb:Ich stehe auf dem Schlauch, irgendwas fehlt.
Dass man das Kind persönlich sieht und spricht. Und das persönliche Gespräch mit dem Vater fehlt, denn dieser hat das Sorgerecht. Und wenn dieser keine Aussage machen kann oder will, die konkrete Überprüfung, wo sich das Kind tatsächlich aufhält.
Mir ist vollkommen klar, dass das schwierig ist für das Jugendamt und dass es da in einem Dilemma ist. Ich glaube aber, dass es mit dem Gespräch des Vaters und einer Anfrage in Italien sehr viel weniger Arbeit und Aufwand gehabt hätte. Und dann daraus folgend auch viel weniger Zeit verloren hätte.