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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

323 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Italien, Eingesperrt, Achtjährige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 14:25
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Wie ich vorher schon schrieb, denke ich nicht, dass die Mutter und/oder die Großeltern das Kind aus reiner Böswilligkeit eingesperrt haben, sondern dass wahrscheinlich eine krankhafte Angststörung mit irrationalen Ängsten vor der Außenwelt oder vor Sozialkontakten etc. dahinterstecken. Insofern werde die Erwachsenen dem Kind ihre Version der "bösen" Außenwelt aufgetischt haben und in ihrem Weltbild logisch erklärt haben, warum es angeblich nicht nach draußen kann.
Sicher, das lässt sich anhand der zugänglichen Quellen nicht abschätzen. Mir scheint aber, so wie ich es lese, dass das Mädel die neue Außenwelt durchaus positiv aufnimmt, jedenfalls ist nirgends von Ängsten die Rede.

Ich befürchte, von den Beweggründen, die zu dieser Isolation geführt haben, werden wir nur wenig erfahren, da das Verfahren vermutlich nicht öffentlich sein wird. Und dann steht es der Familie frei, auch weiterhin zu schweigen.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 14:55
https://www.deutschlandfunk.de/jugendamt-raeumt-fehler-im-fall-des-eingesperrten-maedchens-ein-100.html (Archiv-Version vom 15.11.2022)


Jetzt werden Fehler in der Vorgehensweise eingeräumt. Ich finde es gut, dass der Fall ernstgenommen wird und Fehler eingeräumt werden.
Wie ich bereits vermutet habe, wurden Hinweise auf Kindeswohlgefährdung nicht korrekt behandelt.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 15:19
Da wollen wir uns doch mal ansehen, welche Fehler eingeräumt wurden:
Das Jugendamt beabsichtige, seine organisatorischen Strukturen zu überprüfen und sich dabei vom Landesjugendamt beraten zu lassen. Es werde daran gearbeitet, die internen Verfahrensstandards zu verbessern. So solle jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung künftig dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.

»Das ist nicht sauber dokumentiert worden«

Fachbereichsleiter Michael Färber erläuterte, es seien vor allem Dokumentationsdefizite festgestellt worden. »Das ist nicht sauber dokumentiert worden«, sagte er. So sei bei jedem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung ein Meldebogen anzulegen.
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/attendorn-jahrelang-eingesperrtes-maedchen-jugendamt-raeumt-defizite-ein-a-6c2a64f0-f5c2-4b75-a22b-9e8d56482a23

Wir reden also von Meldebögen.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 15:41
Zitat von emzemz schrieb:Wir reden also von Meldebögen.
Wir reden von zu dokumentierenden Meldungen, die anscheinend nicht dokumentiert wurden - aus welchen Gründen auch immer.

So soll jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung künftig dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen.
Naja, eine Krähe und so. Kann man nur hoffen, dass das Netz dadurch engmaschiger wird.

https://www.t-online.de/region/koeln/id_100080620/attendorn-jugendamt-gibt-versaeumnisse-zu.html


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 15:45
Aber auch die Rolle der Jugendbehörde wird nun genauer unter die Lupe genommen. Denn bei der Polizei waren Hinweise eingegangen, Mutter und Kind würden immer noch heimlich in Attendorn leben. Die Polizei verlangte, es müsse dafür eine «Tatsachengrundlage» geschaffen werden und bat das Jugendamt um weitere Recherchen. Doch es sollte noch ein Jahr vergehen, bis schliesslich ein Haussuchungsbefehl vorlag. «Wir werden die Jugendamtsmitarbeiterin befragen, da die Akte der Behörde über das Telefonat nur eine kurze Notiz enthält», sagte von Grotthuss. Die Ermittlerinnen und Ermittler prüfen ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen das Amt.
Quelle: https://www.20min.ch/story/eingesperrte-maria-8-sollte-nie-mehr-kontakt-zu-ihrem-vater-haben-504510434951

Statt eines Meldebogens war nur eine kurze Notiz der Akte hinzugefügt worden.
Zitat von soomasooma schrieb:Wir reden von zu dokumentierenden Meldungen, die anscheinend nicht dokumentiert wurden - aus welchen Gründen auch immer.
Die Meldung war als kurze Notiz dokumentiert worden, nicht jedoch auf einem Meldebogen.
Aber dokumentiert wurde sie.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 15:50
Zitat von emzemz schrieb:Wir reden also von Meldebögen.
Wenn da also demnach kein Meldebogen auf Kindeswohlgefährdung angelegt wurde, wurde dies auch nicht nach einer entsprechenden Leitlinie oder der üblichen Vorgehensweise oder wie das dort in den internen Qualitätsstrukturen auch geregelt sein mag umgesetzt. Demnach gab es offenbar Vorgehensweisen, die besser oder üblich oder notwendig gewesen wären, die aber so demnach wohl nicht stattfanden.

Ich finde es sehr gut, dass das Amt und das Team das so selbstreflektorisch angeht und die QM-Interventionen verbessert. Und dass dann zwei Teammitarbeiter*innen sich absprechen müssen. Demnach wurde das nicht teamintern diskutiert?

Wenn es aber keine Meldung dazu gab, wurde der Sachverhalt wohl auch nicht als Kindeswohlgefährdung eingeordnet, wie sich ja auch aus anderen Aussagen schließen lässt. Nun wird es das aber. Das finde ich auch gut und richtig.

Wenn also keine Kindeswohlgefährdung gesehen wurde, wurde dies auch nicht so bearbeitet und eben deswegen wurde sich auch nicht konkret an die Sorgeberechtigten persönlich gewandt und weiter hinterfragt. War in diesem Fall nicht gut.
Zitat von emzemz schrieb:Die Meldung war als kurze Notiz dokumentiert worden, nicht jedoch auf einem Meldebogen.
Da geht es aber ja um das Telefonat wegen der Recherchen, die dann aber offenbar ja nicht so erfolgten. Da geht es nicht um den Meldebogen von Kindeswohlgefährdung.


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15.11.2022 um 16:24
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:Da geht es aber ja um das Telefonat wegen der Recherchen, die dann aber offenbar ja nicht so erfolgten. Da geht es nicht um den Meldebogen von Kindeswohlgefährdung.
Dass es um Kindeswohlgefährdung geht, das war ja schon länger klar. Es geht schon die gesamte Zeit immer wieder um dieses Telefonat von der Polizei bezüglich der weiteren Recherche, das nur auf einem Zettel festgehalten wurde.

Wenn man in Google nach diesem Fall sucht, ist es im Moment doch so, dass das Jugendamt verstärkt angegriffen wird. Läuft offensichtlich hinter Paywalls ab, aber die Überrschriften lassen auch einiges erkennen.


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15.11.2022 um 16:37
Zitat von emzemz schrieb:Dass es um Kindeswohlgefährdung geht, das war ja schon länger klar.
In den Diskussionen in den letzten Tagen wurde das hier noch angezweifelt. Und der Herr Färber hatte ja lt eines Artikels vor einigen Tagen gesagt, es ginge ums Umgangsrecht. Diese Sicht wurde hier von einigen geteilt.
Zitat von emzemz schrieb:Es geht schon die gesamte Zeit immer wieder um dieses Telefonat von der Polizei bezüglich der weiteren Recherche, das nur auf einem Zettel festgehalten wurde.
Das ist ja auch ein wesentlicher Punkt. Weshalb wurde nicht recherchiert?
Ich vermute, weil es eben nicht intern gemäß QM-Verfahrensweise mit Kindeswohlgefährdungsbogen entsprechend des Formwegs an die Abteilungs-/Referats-/Amtsleitung gemeldet wurde und daher nicht der übliche interne Vorgang zur Kindeswohlgefährdung eingeleitet wurde.

Hier: Beitrag von emz (Seite 10)

zitierst Du ja, dass es um den Meldebogen geht.

Der hier: Beitrag von emz (Seite 10)

von dir zitierte Weg, den Wunsch der Polizei nicht fachgerecht zu dokumentieren und zu verfolgen wäre ja Inhalt des og Vorgangs gewesen.

Es gibt daher offenbar mehrere qualitative Schwächen in der Bearbeitung, so dass interne Verfahrensweisen nicht eingeleitet werden konnten und wurden. Das führte dann wohl zu dem langen Zeitverzug.

Das soll jetzt wohl mit dem vier-Augen-Prinzip verhindert werden. Denn wenn das von zwei Mitarbeiter*innen bearbeitet und besprochen wird, sollten eine Fehleinschätzung der Situation und Mängel im Verfahrensablauf weniger wahrscheinlich werden.


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15.11.2022 um 16:53
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:emz schrieb:
Es geht schon die gesamte Zeit immer wieder um dieses Telefonat von der Polizei bezüglich der weiteren Recherche, das nur auf einem Zettel festgehalten wurde.

Das ist ja auch ein wesentlicher Punkt. Weshalb wurde nicht recherchiert?
Du stellst Fragen, die bereits auf einer Feststellung beruhen.
Dazu müsste man ja erst mal wissen, ob recherchiert wurde, ob die Recherchen erfolglos abgebrochen wurden oder ob gar nicht recherchiert wurde.
Der Staatsanwalt wird schon seiner Pflicht nachkommen. Also erst mal abwarten.


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15.11.2022 um 17:04
Zitat von emzemz schrieb:Du stellst Fragen, die bereits auf einer Feststellung beruhen.
Dazu müsste man ja erst mal wissen, ob recherchiert wurde, ob die Recherchen erfolglos abgebrochen wurden oder ob gar nicht recherchiert wurde.
Sie beruhen dahingehend auf einer Feststellung, als dass das Amt damals trotz mehrerer Hinweise auf Kindeswohlgefährdung sich nicht davon überzeugt hat, dass es dem Kind auch wohl ergeht. Es hat das Kind nicht persönlich in Augenschein genommen. Oder aber wenigstens beide Sorgeberechtigten persönlich befragt. Oder recherchiert, ob das Kind in Italien gemeldet ist.

Was genau noch unternommen wurde, wissen wir ggf nicht, da hast Du recht. Wir wissen nur, dass vor dem Haus der und im Gespräch mit den Großeltern im Flur keine Spielsachen und Kindersachen gesehen wurden und die Großeltern sagten, das Kind sei in Italien. Das genau stand aber ja zur Klärung aus. Diese Aussage wurde demnach offenbar nicht überprüft.

Und richtig, der Staatsanwalt wird das aufklären. Und ich möchte erneut betonen, dass ich es hervorragend finde, dass das Amt aus diesen offenbar nicht erfolgten Vorgängen zum Kindeswohl lernen möchte und zukünftig Fehler damit nicht wiederholen und vermeiden möchte.


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15.11.2022 um 17:58
Hier wird auch nochmal berichtet.
Nicht bei jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung habe man die fachlichen Verfahrensstandards zum Kinderschutz eingehalten, hieß es am Dienstag gegenüber dem WDR. Das Kreisjugendamt habe - anders als üblich - keinen Vier-Augen-Kontakt mit dem Kind hergestellt.
Das sei aber auch nicht möglich gewesen. Man sei davon ausgegangen, dass das Kind bei seiner Mutter in Italien leben würde. DasJugendamtes räumte auch ein, dass offenbar nicht alles sauber dokumentiert worden sei.
Künftig solle jeder Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung zu einem persönlichen Kontakt zum Kind führen. Das Jugendamt des Kreises Olpe will seine organisatorischen Strukturen überprüfen und sich dabei vom Landesjugendamt beraten lassen.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-story-51785.html

Dass es nicht möglich gewesen sei das Kind persönlich zu sehen, wenn es denn in Italien ist, ist quasi richtig. Man könnte aber die Sorgeberechtigten fragen, ob sie bestätigte4n Kontakt in Italien zum Kind haben. Und wenn man einen Hinweis auf Kindeswohlgefährdung bekommt, dass ein Kind eben nicht in Italien sei sondern stattdessen in Deutschland im Haus der Großeltern festgehalten würde, dann sollte man sich eben nicht damit zufrieden geben, wenn die Großeltern sagen, es sei in Italien. Genau das gilt es ja zu verifizieren oder auszuschließen. Man könnte ja beispielsweise die italienische Meldeadresse und Telefonnummer rausfinden und rufe das Kind über die italienische Nummer an oder per Videochat oder so. Oder lasse das orten. Und man könnte ggf die italienischen Behörden fragen.


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15.11.2022 um 19:33
Zitat von darkstar69darkstar69 schrieb:... dann sollte man sich eben nicht damit zufrieden geben, wenn die Großeltern sagen, es sei in Italien. Genau das gilt es ja zu verifizieren oder auszuschließen. Man könnte ja beispielsweise die italienische Meldeadresse und Telefonnummer rausfinden und rufe das Kind über die italienische Nummer an oder per Videochat oder so. Oder lasse das orten. Und man könnte ggf die italienischen Behörden fragen.
So läuft das aber nun mal nicht, denn das, was du da vorschlägst, das darf das Jugendamt nicht.
Da braucht es ein Amtshilfeersuchen und das läuft über das Bundesjustizministerium.
Das fand hier schon mal Erwähnung: Beitrag von emz (Seite 1) Beitrag von emz (Seite 9)

Wobei, ich frage mich gerade, ob du diese Ausführungen wirklich ernst meinst.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 20:15
Sag Mal @emz, diskutiert du eigentlich nur um Recht zu behalten? Das Jugendamt hat selbst zugegeben, dass es Fehler im Ablauf gab. Es gibt standardisierte Vorgänge und Verfahrensanweisungen für Meldungen von Kindeswohlgefährdung, die hier nicht eingehalten wurden. Warum nimmst du das Jugendamt auf Biegen und Brechen in Schutz, wenn sie selbst Fehler einräumen?

Glaube mir, wenn es um die Gefährdung eines Kindes geht uns es dafür berechtigte Annahmen gibt, hat das Jugendamt durchaus Möglichkeiten, über Gerichte an die Beschlüsse zu kommen, die es braucht um sich vom Zustand des Kindes einen Eindruck zu verschaffen. Wenn nötig auch durch einen Amtshilfeersuchen.

Es wäre sicherlich kein Problem gewesen, der Mutter an die von ihr selbst angegebene Meldeadresse einen Brief zu schreiben und darum zu bitten, mit dem Jugendamt Kontakt aufzunehmen. Erfolgt dieser Kontakt dann nicht, kann das Jugendamt wiederum andere Schritte in die Wege leiten. Ein Kind mit deutscher Staatsbürgerschaft unterliegt immer, egal wo es wohnt dem Schutzauftrag des Jugendamts. Und das Jugendamt hat die Pflicht, diesen umzusetzen. Das ist hier nicht geschehen.

Du stellst es hier immer so dar, als hätte es absolut keine Möglichkeit gegeben, sich vom Wohl des Kindes zu überzeugen. Und das ist nun mal nicht korrekt. Es geht hier um ein Menschenleben und den Schutz eines Kindes! Da ist so einiges möglich.


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Achtjährige war jahrelang in Attendorn eingesperrt

15.11.2022 um 20:30
Zitat von emzemz schrieb:So läuft das aber nun mal nicht, denn das, was du da vorschlägst, das darf das Jugendamt nicht.
Da braucht es ein Amtshilfeersuchen und das läuft über das Bundesjustizministerium.
Ja genau. Und genau so kann ein Amt doch vorgehen. Ich verstehe deinen wiederholten Einwand immer noch nicht.

Die minimalen Vorgehensweisen eines Jugendamts bei Kindeswohlgefährdung sind doch, die Sorgeberechtigten persönlich zu kontaktieren und das möglicherweise gefährdete Kind persönlich zu kontaktieren. Beides ist in diesem Fall nicht erfolgt.

Wenn der Hinweis auf Kindeswohlgefährdung angibt, dass das Kind anstatt in Italien in Deutschland im Haus der Großeltern festgehalten wird, dann ist ein Gespräch mit den Großeltern nicht zielführend. Wenn diese dann auch noch sagen, das Kind sei in Italien, dann ist das keine hinreichende Aussage zum Ausschluss der Gefährdung, insbesondere wenn sie von den beschuldigten "Tätern" kommt.

Um also den Aufenthalt des Kindes zu verifizieren und das Kindeswohl zu bestätigen, muss man wohl Kontakt nach Italien aufnehmen, wenn man davon ausgeht, dass das Kind dort sei.

Und wenn die Polizei offiziell dazu auffordert, zu recherchieren, dann sollte das so wohl auch erfolgen. Das ist dann ja nicht erfolgt, jedenfalls nicht dahingehend, dass geprüft wurde, wo das Kind ist und ob es ihm gut geht.

Ich betone wieder, dass ich den heutigen Umgang des Amtes mit den erfolgten Problemen sehr gut finde.


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15.11.2022 um 20:35
Zitat von EdnaEdna schrieb:Glaube mir, wenn es um die Gefährdung eines Kindes geht uns es dafür berechtigte Annahmen gibt, hat das Jugendamt durchaus Möglichkeiten, über Gerichte an die Beschlüsse zu kommen, die es braucht um sich vom Zustand des Kindes einen Eindruck zu verschaffen. Wenn nötig auch durch einen Amtshilfeersuchen.
Glauben wir Dir und wissen wir.

Aber die Frage ist doch hier vielmehr, was den eine "berechtigte Annahme" ist. Wenn ein ANONYMER Hinweis eingeht und man darauf hin zu der darin angegebenen Adresse fährt, an der die Mutter sich angeblich mit dem Kind aufhalten soll, und die Großeltern, die dort wohnen, sagen: "Nein, die wohnt hier nicht." dann hat man eben juristisch gesehen keine "berechtigte Annahme".
Man hat zwei Zeugen, die sagen, dass es nicht so ist, einen Mitarbeiter vom Jugendamt, der vor Ort offenbar auch keine Hinweise gesehen hat, dass in dem Haus ein Kind oder weitere Personen leben und einen anonymen Hinweisgeber, der damit als Zeuge nicht in Frage kommt, weil man ihn eben nicht befragen kann.

Glaubst jetzt Du im Ernst, bei dieser Indizienlage würde irgendein Richter einer Telefonordung oder der Einleitung eines Amtshilfeverfahrens zustimmen?


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15.11.2022 um 20:40
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Aber die Frage ist doch hier vielmehr, was den eine "berechtigte Annahme" ist. Wenn ein ANONYMER Hinweis eingeht und man darauf hin zu der darin angegebenen Adresse fährt, an der die Mutter sich angeblich mit dem Kind aufhalten soll, und die Großeltern, die dort wohnen, sagen: "Nein, die wohnt hier nicht." dann hat man eben juristisch gesehen keine "berechtigte Annahme".
Doch selbstverständlich hat man die. Und das Amt spricht doch mittlerweile selbst davon, dass es Hinweise auf Kindeswohlgefährdung waren und dass der Meldebogen zur Kindeswohlgefährdung hätte ausgefüllt werden müssen.

Und dass man den Großeltern, die das Kind laut Hinweis festhalten, solche Aussagen nicht einfach so abnehmen darf, ist doch wohl logisch. Sie entkräftigen doch rein gar nichts. Denn das Amt hat sich konkret und persönlich vom Kindeswohl zu überzeugen. Genau das steht doch auch in den entsprechenden Verfahrensweisen. Das ist Vorgabe und doch auch selbstverständlich.

Und damit hat das Amt nicht nur eine berechtigte Annahme sondern sogar die Verpflichtung und das daraus resultierende Recht.


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15.11.2022 um 20:44
Ich verstehe nicht, warum Du immer wieder auf dem anonymen Hinweis rumreitest. Das Jugendamt ist verpflichtet dazu, einen anonymen Hinweis genauso zu behandeln wie jeden anderen Hinweis auch. Handelte es sich um Meldung zur Kindeswohlgefährdung. Diese unterliegen vorgegebenen verfahrensweisen. Die unter anderem beinhalten, dass das Kind in Augenschein genommen werden muss. Es reicht nicht, die Großeltern einmal zu fragen, ob das Kind sich bei ihnen im Haus aufhält.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Glaubst jetzt Du im Ernst, bei dieser Indizienlage würde irgendein Richter einer Telefonordung oder der Einleitung eines Amtshilfeverfahrens zustimmen?
Doch, das glaube ich und das weiß ich auch. Wenn nämlich das Jugendamt aus Folge dieser Meldung der Kindeswohlgefährdung versucht, die Mutter zu erreichen, zB über einen Brief, und diese sich nicht meldet.

Ich finde diese Diskussion hier gerade ziemlich unnötig, ehrlich gesagt. Es wurden Fehler in den Verfahrensabläufen zugegeben und das kann man auch einfach mal hinnehmen ohne das noch zu relativieren. Ich finde es gut, dass sich die entsprechenden Behörden jetzt darum bemühen, dass das aufgearbeitet wird.
Nur so kann aus Fehlern gelernt werden.


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15.11.2022 um 20:47
Zitat von EdnaEdna schrieb:Das Jugendamt ist verpflichtet dazu, einen anonymen Hinweis genauso zu behandeln wie jeden anderen Hinweis auch.
Dazu hast du doch bestimmt einen entsprechenden Gesetzestext, den du uns hier verlinken kannst.
Das würde der weiteren Diskussion die Schärfe nehmen.


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15.11.2022 um 20:51
@emz
In diversen Zeitungen steht doch heute, du hast sie selber verlinkt, dass das Amt bzw Herr Färber sagte, aufgrund dieser Hinweise hätte es laut den seit Jahren bestehenden Verfahrensanweisungen eine schriftliche und formelle Kindeswohlgefährdungsmeldung geben müssen. Damit hast Du die Sachlage doch schon geklärt. Das Amt wäre verpflichtet gewesen, diese Meldung vorzunehmen und damit den Vorgang einzuleiten. Das ist nicht erfolgt. Darüber hinaus ist eine unvollständige Falldokumentation erfolgt wodurch weitere Vorgehen ausblieben.

All dies war somit leider zum Nachteil des Kindes und dessen Kindeswohl. Daraus wird nun gelernt.


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15.11.2022 um 21:01
Zitat von emzemz schrieb:Dazu hast du doch bestimmt einen entsprechenden Gesetzestext, den du uns hier verlinken kannst.
Das würde der weiteren Diskussion die Schärfe nehmen.
Ernsthaft?? Ich glaube kaum, dass ich die Dienst- und Verfahrensanweisungen der Jugendämter im Internet finde.
Aber es versteht sich von selbst, dass einer Meldung von Kindeswohlgefährdung nach entsprechend standardisierten Verfahren nachgegangen werden muss, ganz egal ob sie anonym oder nicht anonym eingeht.

Und damit bin ich aus dieser unsinnigen Diskussion auch raus. Diese Diskussionsebene halte ich für unnötig.


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