Hanna W. tot aus der Prien geborgen
20.04.2025 um 15:03wie oben geschrieben, der BGH ging einen Schritt weiter und sprach eben nicht nur von einem "Anschein", sondern von "mangelnder Distanz der Vorsitzenden". Das ist ein UnterschiedGrillage schrieb:b) es wurde nicht festgestellt, dass die Vorsitzende Richterin befangen war, sondern nur, dass der Angeklagte Anlass hatte, Zweifel an der Unparteiligkeit der Richterin zu haben.
richtig. Aber wenn die Vorsitzende befangen sein sollte (oder, siehe oben, "mangelnde Distanz" zeigte), dann ist die gesamte Prozessführung mangelbehaftet, und das kann dann auch der unparteiischste Beisitzer nicht "gesundbeten"!Grillage schrieb:es hat niemand festgestellt, dass
a) die Kammer befangen war. Wenn überhaupt ging es hier nur um die Vorsitzende Richterin.
ich weiss nicht, was die Familie sich wünscht, ich kann da nur spekulieren ausgehend von dem, was ich mir in deren Situation wünsche würde. Und das wäre Aufklärung, wohl als Optimum ein Geständnis des Angeklagten verbunden mit einer wahrheitsgetreuen Schilderung, was in der Nacht dort passiert ist. Da derartiges wohl eher selten ist, in zweiter Linie vielleicht eine technische, aus Beweismitteln und nicht nur aus Vermutungen zusammengestellte Rekonstruktion dessen, was in der Nacht geschah.Grillage schrieb:Nach dem Schuldspruch hat Herr Holderle geäußert, dass die Familie mit dem Ausgang des Prozesse zufrieden ist und ihn für gerechtfertigt hält.
Dass die Familie wirklich rundum zufrieden ist damit, dass eine Richterin einer Spekulation der Staatsanwaltschaft glaubt, die auf der Aussage eines wegen Lügen vorbestraften Knastis beruht, kann ich mir kaum vorstellen...
Trotzdem hat Herr Holderle vermutlich in der Situation, als er dies sagte, recht mit seiner Aussage. Zu jenem Zeitpunkt wäre die Alternative ja nur gewesen, dass ST aus Mangel an Beweisen freigesprochen wird! Und ein Ausgang des Verfahrens nach dem Motto "Wir glauben zu wissen, wer es war, können es aber nicht nachweisen und lassen ihn daher laufen, der Tod Ihrer Tochter wird damit als unaufgeklärt zu den Akten gelegt" wäre wohl für die Familie der belastendere Ausgang gewesen!
zumindest an einem Punkt denke ich, dass der neue Prozess anders verlaufen wird als der erste, die neue Kammer wird kaum die Einführung des neuen Gutachtens der Verteidigung ablehnen können. Ob dies irgendwas ändert, wissen wir natürlich nicht, wir kennen ja den Inhalt des Gutachtens nicht.Deus_Ex_Machin schrieb:Theoretisch ist absolut möglich, dass die neue Strafkammer die Beweiswürdigung des ersten Prozesses nachzeichnet
Dass das Gutachten "beweist, dass es ein Unfall war", wie Frau Rick sagt, halte ich für eine Krawalläusserung von ihr. Ein solcher Beweis ist ja gar nicht möglich zu führen. Bestenfalls kann das Gutachten zeigen, dass die Verletzungen auch durch einen Unfall entstanden sein könnten.
Selbst wenn es zB. gelänge zu beweisen, dass die Brüche der Schulterblätter Treibverletzungen sind, wäre damit ja nicht bewiesen, dass ST nicht dennoch Hanna überfallen und in den Bach befördert hat.
Aber ganz egal was passiert, ich denke nicht, dass es Frau Will möglich sein wird, eine Frau Aißbichler v2.0 zu spielen. Sie wird da schon eigene Arbeit hineinstecken müssen.